Wir haben in der IG Schiedsrichter von dem Skandalurteil im Kreis Berg berichtet. Jetzt liegt uns die Stellungnahme des Schiedsrichters vor. Der KSA des Kreises Berg bzw. das Sportgericht im Kreis Berg haben bis dahin nur unzureichend geantwortet.
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Stellungnahme Schiedsrichter:
Ratko Avramovic: „Ich stand am Mittelkreis und habe das Tor, 85 SM, notiert und der Spieler, der anschliessend die rote Karte bekommen hat, hat mich von hinten in den Rücken gestoßen. Ich habe den Spieler nicht kommen gesehen. Nach dem Stoßen habe ich ihm die rote Karte für die Tätlichkeit (Stoßen) gegen den Schiedsrichter gezeigt. Die Situation ist während des Spieles, 85 SM, passiert und mir tut es jetzt schon leid das Spiel nicht abgebrochen zu haben. Das passiert mir in Zukunft nicht mehr. Meiner Meinung nach hätte der Spieler mit der Mindeststrafe = 1 Jahr bestraft werden müssen!“
Definieren wir noch einmal Tätlichkeiten gegen Schiedsrichter:
Schlagen, Treten, Spucken, Würgen, Kopfstoß, Stoßen
Bei Tätlichkeiten gegen Schiedsrichter kann es per Definition keine minderschweren Fälle geben.
Bei Tätlichkeiten gegen Schiedsrichter ist auch ein Spielabbruch unbedingt zwingend erforderlich!
Ein Ausflug in die RuVO WDFV (Westdeutscher Fussballverband), wozu auch der Fussballverband Mittelrhein (FVM) gehört.
Die RuVO beim FVM sieht bei Tätlichkeiten gegen Schiedsrichter eine Mindeststrafe von einem Jahr bis zu 8 Jahren vor.
Ein Herabspielen einer Tätlichkeit gegen einen Schiedsrichter im Kreis Berg auf 6 Monate ist nicht duldbar.
Wie sollen wir das Thema Gewalt gegen Schiedsrichter in den Griff bekommen, wenn die Mindeststrafe nicht verhängt wird? Der Fall herunter gespielt wird. Ständig hören wir Argumente, das betrifft nicht nur den FVM, ach es war doch gar nicht so schlimm. Nur ein leichtes, mittelschweres Stoßen. Oder der Schlag ging doch fast ganz am Gesicht vorbei. Weitere Beispiele sparen wir uns.
Muss denn ein Schiedsrichter bluten, ins Krankenhaus eingeliefert werden, womöglich noch tot auf dem Platz liegen?
„Tatsächlich gibt es immer noch Leute, die von bedauernswerten Einzelfällen sprechen. Tatsache ist, dass die Attacken auf Schiedsrichter eher die wöchentliche Regel sind.
Wenn man die vom DFB veröffentlichte Zahl von „2.400“ Angriffen auf Schiedsrichter nimmt und von 40 Wochenenden mit Spielen ausgeht, haben wir 60 Vorfälle pro Wochenende. Ziemlich viele Einzelfälle, oder?“
Ganz genau diese Skandurteile, dies auch noch im Jahr des Schiedsrichters, sind auch mitverantwortlich dafür, dass die Schiedsrichter in allen Verbänden des DFB sauer sind. Ans Aufhören denken. Neue Schiedsrichter Fehlanzeige.
Der Kreis Berg ist hier kein Einzelfall. Bekommen wir doch in der IG Schiedsrichter derartiges informativ durchgereicht oder lesen Beispiele von Schiedsrichterkollegen in den Kommentaren.
Verschiedene Rechts-/ und Verfahrensordnung / Strafordnungen der Verbände sind absolut lächerlich, nicht mehr realitätskonform. Wir sind dabei eine vollständige Aufstellung zusammen zu stellen. 12 Verbände haben wir schon.
Hier weiter lesen………..
Wenn die Mündersstrafe 1 Jahr ist sollte diese auch ausgesprochen werden. Die Meldung ist natürlich absolut mangelhaft. Es steht nix drin wie fest gestoßen worden ist… Per Definition muss es Fälle geben die härter bestraft werden. Ich glaube die milde Strafe resultiert aus der unzureichenden Meldung. Da könnte ich als Sportrichter auch nichts anfangen.
Lieber Andreas.
Meine persönliche Meinung ist wie bei Regel 12 DFB Regelheft. Der Versuch ist strafbar.
Sehe keinen Unterschied zwischen einem Treffer und einem Vorbei Schlagen. Oder er hat sich doch entschuldigt……..
Die Passagen von wegen „minderschwerer Fall“ müssen aus den RuVO´s bei den Verbänden raus. Bei Tätlichkeiten kann und darf es keine minderschweren Fälle geben.
Es müssen und sollen alle ganz klar wissen. Schiedsrichter tätlich angreifen, ob Treffer oder nicht = jahrelange Mindest Sperre! Eine Handspiel Regel bei Tätlichkeiten kann und werde ich nicht akzeptieren.
Klare Regeln geben auch den Sportrichtern eine klare Vorgabe.
Trotzdem muss jemand der den Schiedsrichter schubst anders bestraft werden als jemand der dem Schiedsrichter die Zähne ausschlägt. Ob das dann ein Minderschwerer Fall ist, weiß ich nicht. Auch muss, nach deutschem Recht, die Strafe zur Tat passen. Du kannst nicht einfach irgendwelche Strafen festlegen.
Lieber Andreas,
das ist der allgemeine Irrglaube, von wegen „war ja gar nicht so schlimm!“
Das ist falsch. Das sind Rechtfertigungen von Sportrichtern, die einen Kompromiss gesucht haben.
Ein Schiedsrichter ist komplett tabu. Schon das Anfassen ist problematisch.
Die Sportrichter brauchen klare Definitionen in den RuVO´s um Recht zu sprechen.
Keinen VAR und immer wieder Wiederholungen und keine Diskussionen, wie beim Handspiel.
Der Schiedsrichter hat anscheinend ja nicht abgebrochen. Ein Stoßen und ein Stoßen kann ja unterschiedlich sein. Und soweit ich weiß, gibt es ja , zumindest Stand heute, in der RuVo den minderschweren Fall. Ein Stoßen kann für einen Spieler ja auch die Verwarnung oder den Platzverweis bedeuten. Wenn der Schiedsrichter abgebrochen hätte, wäre die Strafe vielleicht anders ausgefallen!?!
Lieber Sebastian,
ich habe ja mit dem Schiedsrichter telefoniert. Und ihm tut es jetzt schon leid nicht abgebrochen zu haben.
Das war ein Fehler.
Und ja in der RuVO WDFV, wozu auch der FVM zählt, gibt es die Formulierung des minderschweren Falles.
Mit dieser Formulierung werden die Richter der Sportgerichte von den Vereinen unter Druck gesetzt………
Das ist bekannt.
Bei uns beim FVM wählen die Vereine beim Kreistag nicht nur den Vorstand, sondern auch die Richter der Sportgerichte.
Einhellige Meinung ist (nicht nur von mir), man muss den Sportrichtern klare Vorgaben geben.
Sebastian du hast natürlich Recht. Anton möchte aber die Todesstrafe für jeden der in seine Richtung niest. Da sind Fakten und Gesetze egal
Lieber Andreas,
hier fordert keiner die Todesstrafe, ich auch nicht. Und auch keine Rechtsbeugung, so nennt sich das nämlich was Du unterstellst.
Lebenslänglich wird auch nicht gefordert.
Es wird aber versucht einen Kompromiss für alle Verbände im DFB zu finden.
Wo ja, das dürftest Du mittlerweile erlesen haben, in den RuVO´s überall was anderes drin steht.
Einige RuVO´s sind total überaltert, die Strafen werden nicht nur von mir als nicht mehr realitätskonform empfunden.
Die vom WDFV = auch der FVM ist da mit drin, ist eigentlich mit einem Jahr Mindeststrafe schon recht gut.
Nur leider gibt es noch den minderschweren Fall, der das Jahr Strafe auf 6 Monate reduziert.
Und in dieser Hinsicht ist der Tenor auch klar. Der Satz muss raus.
Dann bleibt ein Jahr bis zu 8 Jahren.
Zum zweiten und dritten Satz fällt mir nichts mehr ein. Da kann ein langjähriger Sportrichter nur verständnislos den Kopf schütteln.
Das Sportgericht hat klare Vorgaben mit der Rechts- und Verfahrensordnung. Das Strafmaß ist in besonders schweren Fällen zumeist unzureichend. Ich habe einige drastische Urteile gefällt, die jeder Berufung in der nächsthöheren Instanz Stand gehalten haben, weil die Begründung klar und sachlich fundiert war. Die derzeitige Höchststrafe bei Tätlichkeiten gegen Schiedsrichter ist in Niedersachsen absolut unzureichend.
Also eine Tätlichkeit gegen einen SR und eine Tätlichkeit gegen einen SR kann ja vollkommen unterschiedlich sein. Ich habe mich auch mal erkundigt. Soweit ich „gehört“ habe, wurde der SR leicht geschubst und er musste durch das Schubsen einen Schritt nach vorne gehen. Er ist nicht gestürzt, wurde nicht geschlagen oder noch weiter beleidigt. Das ist aber „nur Hörensagen“. Also ja es ist eine Tätlichkeit, aber für mich ein minderschwerer Fall, weil der SR das Spiel auch nicht abgebrochen hat. Also ist doch laut Satzung die Strafe richtig oder? Man muss die SR vielleicht etwas mehr sensibilisieren. Also bei einem leichten Schubser, wäre das Spiel für mich sofort beendet. Die Satzung ist doch hier dann das Problem. Ihr jagt ja einen Kreis durchs Dorf, inklusive des Sportrichters, des Schiedsrichters und den SR-Ausschuss, obwohl die Schuld doch dann klar in der Satzung steckt. Ja ihr habt es am Rande erwähnt, aber sollte man nicht eigentlich zusammenhalten?
Natürlich muss jedes Vergehen für sich bewertet werden. Tätlichkeiten sind nicht gleichwertig zu ahnden. Deshalb entscheidet ein Sportgericht jeweils im Einzelfall. Natürlich sind die unterschiedlichen Rechts- und Verfahrensordnungen in den Bundesländern ein Grundproblem. Ich habe schon mehrfach die einheitliche Regelung durch den DFB gefordert.
Mit dem zweiten und dritten Satz meines vorherigen Kommentars habe ich die Ausführungen von Andreas mit der Todesstrafe gemeint. Fakten und Gesetze sind grundsätzlich zu beachten. Ich weiß nicht, welche Differenzen zwischen ihm und Anton bestehen. Argumente sollten immer in einer sachlichen Weise ausgetauscht werden.