Der ehemalige Schiedsrichter Manuel Gräfe klagt vor Gericht gegen den Deutschen Fußball-Bund auf Schadenersatz. Das angekündigte Urteil lässt aber weiter auf sich warten.
Frankfurt/dpa Die Berufungsverhandlung um eine Schadensersatzforderung von Ex-Schiedsrichter Manuel Gräfe gegen den Deutschen Fußball-Bund geht in die Verlängerung. «Die mündliche Verhandlung wird wiedereröffnet», teilte der Vorsitzende Richter Richard Kästner bei der ursprünglich geplanten Urteilsverkündung mit. Die wird durch den überraschenden Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt auf unbestimmte Zeit verschoben.
Gräfe, der nicht zu dem Termin erschienen war, hatte seine Bundesligakarriere nach 289 Einsätzen im Sommer 2021 wegen der beim DFB damals gängigen Altersbeschränkung von 47 Jahren beenden müssen. Das Landgericht Frankfurt hatte dies als Altersdiskriminierung gewertet und dem ehemaligen FIFA-Referee im Januar 2023 eine Entschädigung in Höhe von 48.500 Euro zugesprochen.
Gegen dieses Urteil war Gräfe in die Berufung gegangen, weil ihm das Gericht damals einen darüber hinaus eingeklagten potenziellen Verdienstausfall für die Folgejahre verwehrt hatte. Der jetzige Streitwert in Höhe von rund 830.000 Euro berechnet sich im Wesentlichen auf Einnahmen, die der heute 51 Jahre alte Berliner als Unparteiischer in den vier darauffolgenden Spielzeiten hätte erzielen können, wäre er vom DFB nicht von der Bundesliga-Schiedsrichterliste gestrichen worden.
Gericht sieht Sachverhalt ungeklärt
Das OLG sieht jedoch Fragezeichen, was den genauen Ablauf in der Causa angeht. Man habe beide Parteien darauf hingewiesen, «dass nach dem gegenwärtigen Stand der Verhandlung Zweifel an der Richtigkeit der Feststellung bestehen, dass am 19.4. 2021 die Entscheidung des Beklagten, den Kläger aus Altersgründen nicht mehr zu berücksichtigen, bereits gefallen war» und Gräfe dies vom damaligen DFB-Schiedsrichterchef Lutz-Michael Fröhlich so mitgeteilt worden sei, teilte Kästner mit.
Der DFB wurde aufgefordert, innerhalb von drei Wochen dem Gericht seine Satzung vorzulegen, insbesondere die darin enthaltenen Regelungen über das Schiedsrichterwesen. Beide Seiten sollen sich zudem äußern, ob sie einer Klärung des Sachverhalts im schriftlichen Verfahren zustimmen.
Je länger so etwas dauert, desto schlechter wirds. Die wesentlichen Fakten liegen schnell vor, und das ist eigentlich immer so. Daher: Entscheiden ! Auf den letzten 10% ( die ohnehin subjektiv sind) immer noch 5 bis 10 Jahre rumzukauen, ist grober Unsinn. Erinnert an WM 2006: An der Vergabe des Turniers reiben sich 60jährige deutsche und schweizer Anwälte und Richter noch 20 Jahre später. Obwohl die meisten relevanten Zeugen (Dreyfus, Beckenbauer) schon verstorben sind.
Das Gericht zeigt sich hilflos, schiebt die Entscheidung hinaus. Hier geht es in der Sache nicht allein um Gräfes unverständliche Forderung von mittlerweile nahezu einer Million Euro. Eine Summe die alljährlich weiter hochgerechnet wird. Vier Jahre nach dem aktiven Abschied als Schiedsrichter fordert Gräfe, natürlich mit Unterstützung seines Anwalts, der darin seinen Vorteil durch das ständig steigende Honorar erkennt, in den weiteren Jahren mit hoher Wahrscheinlichkeit Zahlungen wahrscheinlich bis in das Rentenalter.
Das bedeutet, dass jeder Schiedsrichter der jenseits der 50 in der Bundesliga gegen die Entscheidung des DFB weiterpfeifen will, von selbigem mit einem jährlich steigenden Ausfall entschädigt werden müsste.
Manuel Gräfe will sich eine Einnahmequelle sichern. Wenn sein Einkommen als Sportwissenschaftler – wenn er überhaupt einer beruflichen Tätigkeit nachgehen sollte – nicht zum Lebensunterhalt reicht, soll es in dieser Art gesichert werden. Über derartiges Ansinnen kann aus Rechtsgründen kein Gericht zugunsten des Klägers urteilen.
Als ZDF-Experte wurde Gräfe aussortiert. Die Gründe sind Insidern bekannt. Für den Berliner ist eine Nebenerwerbseinnahme weggebrochen. Auch bei SPORT-1 ist er nicht mehr gefragt. Seine andauernde Kritik an den deutschen Spitzenschiedsrichtern will längst keiner mehr hören. Gräfe redet sich selbst ein, der Beste von allen gewesen zu sein. Die Zahlen sprechen eindeutig dagegen.
Das Gericht zeigt sich nicht hilflos, wenn es vor einer Entscheidung noch Vortrag verlangt zu einem für relevant gehaltenen Punkt.
Rechtlich ist die Sache so schwer nicht: Wenn Gräfe allein wegen des Alters aussortiert wordenaei. sollte (was feststehen bzw. bewiesen weeden muss), wäre das rechtswidrig und dann hätte Gräfe wohl auch einen Anspruch auf Schadensersatz. Und auch wenn man keinen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Einsätzen hat, kann man durch zulässige Schätzung einen gewissen Schaden in Form entgangenen. Gewinns annehmen. Mit Sicherheit nicht auf viele Jahre und sich ständig vergrößernd, wohl aber zum Beispiel für ein oder zwei Spielzeiten. Hier kann man sich an den üblichen Einsatzzahlen aus der Vergangenheit + Grundvergütung orientieren. Von daher ist eine Schadensersatzforderung in gewisser Höhe durchaus nicht unrealistisch, wie auch in der Erörterung in der Verhandlung vor dem OLG deutlich wurde. Wäre die Sache rechtlich so klar, wie Herr Albrecht meint, wäre die Klage bereits abgewiesen worden.
Dass sich Gräfe anwaltlicher Hilfe bedient, ist zwingend. Ohne Anwalt geht es nicht vor dem Landgericht und OLG. Und dass die Kosten im Ergebnis derjenige trägt, der verliert, ist ebenfalls nur konsequent, insofern hat Gräfe ein erhebliches Kostenrisiko, wenn keine Rechtsschutzversicherung für ihn einspringt.
Und alles weitere zu Gräfe, seinen Motiven und seinem Charakter, ist schon ausgiebig diskutiert worden. Da teile ich durchaus die Ansicht des Herrn Albrecht. Das ändert aber nichts daran, dass auch charakterlich zweifelhafte Personen berechtigte Ansprüche haben können….
Hätte der DFB Gräfe mal früher rausgeworfen, etwa als es um öffentliche Verunglimpfung von Kollegen und Funktionären ging, hätte er sich die ganze Altersdiskriminierungsfrage und vermutlich eine Menge Geld ersparen können.
Die Schiedsrichter stehen beim DFB / DFL in keinem arbeitsrechtlichen Verhältnis. Sie sind (freie) Mitarbeiter auf Zeit. Über die Dauer der Mitarbeit befindet nicht der jeweilige SR sondern der Schiedsrichterausschuss. Selbst ein Dr. Felix Brych, der 24 Jahre in der Bundesliga und 2. Liga Spiele geleitet hat, hätte keinen Anspruch auf Weiterzahlung. Mit dem aktiven Ausscheiden enden jegliche Ansprüche. Wann ein Schiedsrichter ausscheidet, bestimmt immer der DFB / DFL durch den Schiedsrichterausschuss.
Wäre das nicht so, könnten alle Schiedsrichter, die noch länger pfeifen wollen, einen Schadenersatz beispielsweise bis zum 55. oder 60. Lebensjahr bis zum Eintritt in das Rentenalter fordern, weil sie sich nach ihrer Meinung immer noch fit fühlen. Bei Gräfe liegt das Problem an anderer Stelle. Er scheint finanzielle Probleme zu haben und möchte vom DFB / DFL eine Dauerversorgung generieren.
Ich weiß nicht, warum sich das OLG mit dem Urteil einer Abweisung der unberechtigten Forderung schwer tut. Constantin hat Recht im letzten Absatz seines Kommentars. Das Problem Gräfe hätte durch einen Rauswurf, aufgrund der von ihm genannten Gründe, bereits lange zuvor beseitigt werden können. Das ist nicht geschehen.
Für mich ist der DFB / DFL zu keiner Zahlung auch bei einem unfreiwilligen Ausscheiden von Gräfe verpflichtet. Bei Manuel Gräfe handelt es sich neben den nicht gerechtfertigten Forderungen auch um dessen verletzte Eitelkeit.