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Arno Heger (li.) und Ralf Brombacher (Bild: SBFV)

Zwei allerbeste Freunde bestimmen die Richtung

Zuerst die wichtige Frage: Gilt das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland auch für den Fußballverband Südbaden? Ist die Pressefreiheit in Gefahr?

Ralf Brombacher und Arno Heger, ranghöchste Fußballfunktionäre aus Südbaden sind über jeden Zweifel erhaben integre Ehrenmänner. Brombacher als ein für jedermann gerechter Vorsitzender des Verbandsschiedsrichterausschusses und Heger als fest verankerter Präsident und absoluter Rückhalt des Südbadischen Fußballverbandes. Diese Tatsache wird von niemandem in Frage gestellt. Wenn es da nur den einen nicht ganz unwichtigen Punkt gäbe.

Das Grundgesetz räumt im Artikel 5 jedem Bürger in Deutschland neben der Meinungsfreiheit die damit verbundene Pressefreiheit ein. Dieses scheint von den Verantwortlichen im Südbadischen Fußballverband anders gesehen zu werden. Kritik an beiden Amtspersonen sind grundsätzlich nicht nur unerwünscht, darüber hinaus sogar unzulässig. Es entspringt auch eher einem Zufall, passt aber zur Sache, dass der Verbandspräsident Heger zugleich als Anwalt für seinen Freund Brombacher tätig ist. Jegliche Kritik durch etwaige Äußerungen von Schiedsrichtern oder sonstigen Personen gegen den unfehlbaren Obmann werden vom Anwalt mit härtesten Maßnahmen, ohne Berücksichtigung der Einschränkungen durch das Grundgesetz, geahndet.

Der Artikel 5, Absatz 1, im Wortlaut: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Laut der Zwickauer Rechtsanwältin von der Wirtschaftskanzlei Albert Schlichter

Auch wenn es kritische negative Pressemeldungen gibt, müssen Personen, Institutionen, Vereine und Verbände diese aushalten und dürfen nicht unterdrückt werden. 

Folglich ergibt sich also die Frage: Ist der Artikel 5 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland im vom allgemeinen Recht abgekoppelten Fußballverband Südbaden unwirksam? Eine Angelegenheit, die mit hoher Wahrscheinlichkeit nur auf höchster Ebene juristisch zu klären sein wird. Möglicherweise muss das Bundesverfassungsgericht als höchste Instanz herangezogen werden und letztlich entscheiden. 

Wie auch immer: Die beiden mächtigen Vorstandspersonen Heger und Brombacher haben ihr abgestecktes Revier innerhalb des Bundeslandes Baden-Württemberg fest im Griff, lassen keine Zweifel an ihrem außergewöhnlichen Können sowie der genialen Führungsstärke mit dem entsprechenden Durchsetzungsvermögen aufkommen. Südbaden – ein leuchtendes Vorbild für andere Verbände des DFB.

Dieter Albrecht

42 Jahre freier Mitarbeiter beim Stader Tageblatt und Sport-Informations-Dienst, Köln, als Journalist. 20 Jahre aktiv als Schiedsrichter bis zur 5. Liga.

Dieser Beitrag hat 2 Kommentare

  1. Referee

    Lieber Herr Albrecht,
    Sie stellen hier etwas in den Raum ohne stichhaltige Beweise bzw. Beispiele zu liefern.
    Das erwarte ich schon von einem langjährigen und erfahrenen Journalisten.
    Also Bitte!

    1. Dieter Albrecht

      Sehr geehrter Herr Referee,

      sie haben den Inhalt offensichtlich nicht verstanden. Haben sie nie etwas von Satire gehört? Im Duden oder bei Wikipedia finden sie die genaue Definition.

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