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EK-Steuerpflicht Schiedsrichter – Antwort von Prof. Dr. Sven Laumer – BFV

Wir haben bei der IG Schiedsrichter zum Thema Steuerrecht für Schiedsrichter allgemein informiert und auf die Steuerpflicht, Auswirkung von höheren Spesen und Fahrtkosten und auf die Individualität eines jeden Schiedsrichters  im Steuerrecht verwiesen. Wir sind schon sehr ins Detail gegangen. Individuelle Beratung können wir nicht geben, da sind uns rechtlich die Hände gebunden.

Es freut aber ungemein von Prof. Dr. Sven Laumer vom Bayerischen Fussballverband, Vorsitzender des dortigen  Verbandsschiedsrichter-Ausschusses zu hören, dass man sich dort schon Gedanken gemacht hat, was wir auch erwartet hatten. Dort wurden bereits die Obleute informiert. Die Idee, statt des steuerlichen Ehrenamtsfreibetrages von 840 Euro den Ausbildungs-/ Übungsleiter-Freibetrag von 3.000 Euro steuerlich für Schiedsrichter gelten zu lassen, unterstützen wir voll und ganz.

Die Verbände sollten sich trotz Föderalismus jetzt mal einig zeigen und ALLE Druck auf den Gesetzgeber ausüben. Die Gewinnung neuer Schiedsrichter und auch der Erhalt von bisherigen Schiedsrichtern sollte neben dem Schutz der Schiedsrichter absolut höchste Priorität bei den Verbänden haben. Das tolle Amt des Schiedsrichter, ob steuerlich Ehrenamt oder auch Gewerbebestrieb mit Einnahmen-Überschussrechnung sollte und muss zukünftig attraktiver gestaltet werden. Dazu gehören einfach auch die Spesen!

Die drastischen Spesenerhöhungen in Bayern und Sachsen, hier auch die Fahrtkostenerhöhung auf 0,35 Cent /km, auch die Fahrtkostenerstattung zu den Weiterbildungen, sind der richtige Weg für die Zukunft des Schiedsrichterwesens. Man fragt sich, wie stemmen die Vereine in Bayern und Sachsen diese Erhöhungen? Warum ziehen andere Verbände nicht nach?

Überall in den 21 Verbänden sind doch bei den Vereinen die gleichen Bedingungen!

Was uns ganz klar fehlt, ist im Bereich Schutz der Schiedsrichter, eine einheitliche Bestrafung in allen 21 Verbänden bei Tätlichkeiten gegen Schiedsrichter! Auch hier werden wir nicht nachlassen, zu berichten und diese Forderung zu stellen.

Forderung der IG Schiedsrichter: Einheitliche RuVO bei Tätlichkeiten gegen Schiedsrichter!


Antwort vom 11.01.2024 von Prof. Dr. Sven Laumer vom Bayrischen Fussballverband im exakten Wortlaut:

Das Thema Steuern aus SR-Sicht ist bereits länger auf der Arbeitsagenda des BFV. Vor Jahren gab es bereits die ersten Schulungen, zuletzt war es Thema bei der Obleutetagung im Herbst. Das Steuerrecht lässt keine einfachen Lösungen zu, weil jede Situation auch immer individuell zu bewerten ist.

Wir werden das im Sinne der Weiterentwicklung des SR-Bereichs im Dialog mit unseren bayerischen SR auch weiterhin im Fokus haben, in den entsprechenden Gremien des BFV und im Dialog mit Politik (u.a. zur Gleichstellung von Übungsleiter*innen und Schiedsrichter*innen) und den zuständigen Finanzbehörden weiter diskutieren.

Viele Grüße
Sven

Prof. Dr. Sven Laumer
Verbandsschiedsrichterobmann

Sonderbeauftragter „BFV-Digital-Strategie“

Anmerkung zum Artikel: Die IG Schiedsrichter gibt keine Rechts -/ bzw. Steuerrechtsberatung! Sollte jemand einen gravierenden Fehler im Artikel finden, bitte unbedingt bei der IG Schiedsrichter melden. Für individuelle Steuerberatung des Einzelfalles einen Steuerberater konsultieren. Veröffentlichungen erfolgen im Sinne des Presserechtes!

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