Ein Spielabbruch wegen einer mutmaßlich diskriminierenden Äußerung sorgt im hessischen Amateurfußball für Diskussionen. Beim 1:1 zwischen dem FC Gelnhausen und Türk Gücü Hanau wurde die Partie kurz vor dem Ende beendet. Doch neben der Äußerung selbst stellt sich eine weitere brisante Frage: Durfte der Schiedsrichter das Spiel überhaupt abbrechen?
Der Abbruch der Partie zwischen dem FC Gelnhausen und Türk Gücü Hanau sorgt für Diskussionen. Kurz vor dem Ende stand es 1:1, als aus dem Bereich des Gelnhausener Funktionsteams der Satz „Was seid ihr denn für ein Volk?“ gefallen sein soll. Schiedsrichter Dominic Dylka brach die Partie daraufhin wegen einer mutmaßlich diskriminierenden Äußerung ab. Nun muss das Sportgericht entscheiden.
Doch genau hier stellt sich eine grundsätzliche Frage: War der Spielabbruch nach den Regeln des Hessischen Fußball-Verbandes überhaupt zulässig?
Denn der HFV hat bei solchen Fällen eine besondere Rechtslage. Erst in diesem Jahr wurde öffentlich, dass ein Spielabbruch nach mutmaßlich rassistischen Äußerungen gegen einen Spieler vom Sportgericht als nicht rechtens bewertet worden war. Der HFV verfügt demnach bislang über keine ausdrückliche Regelung, die einen Spielabbruch allein wegen rassistischer oder diskriminierender Äußerungen erlaubt. Das Spiel wurde in dem damaligen Fall anschließend mit 3:0 gegen die Mannschaft gewertet, deren Spieler das Spielfeld verlassen hatten.
Damit könnte auch der Fall Gelnhausen/Hanau eine sportrechtlich interessante Wendung nehmen.
Der entscheidende Punkt ist dabei nicht, welcher Herkunft das Schiedsrichterteam ist. Aus Namen lässt sich ein möglicher Migrationshintergrund ohnehin nicht seriös bestimmen. Viel wichtiger ist die Frage, ob die Äußerung tatsächlich diskriminierend gemeint war, von wem sie getätigt wurde, ob sie dem Heimverein beziehungsweise dessen Funktionsteam zuzurechnen ist – und ob der Schiedsrichter nach den geltenden HFV-Bestimmungen überhaupt berechtigt war, die Partie deshalb abzubrechen.
Der HFV selbst betont, dass insbesondere rassistische und diskriminierende Äußerungen auf hessischen Fußballplätzen nicht akzeptiert werden und dass gravierende Fälle von Diskriminierung gegen Schiedsrichter sportgerichtlich verfolgt werden.
Im konkreten Fall gibt es zudem unterschiedliche Darstellungen des Geschehens. Während Türk Gücüs Trainer Daniel Strack von einem bis dahin normalen Spiel sprach, schildert Gelnhausens Trainer Patrick Falk den Ablauf anders. Nach seiner Darstellung habe der Schiedsrichter die Partie nach der Rudelbildung zunächst fortsetzen wollen; Türk Gücü habe anschließend nicht weiterspielen wollen.
Deshalb ist eine Spielwiederholung keineswegs ausgeschlossen – sie wäre aber nicht automatisch die Folge. Zunächst muss das Sportgericht klären, ob der Abbruch regelkonform war und welchem Verein der Abbruch gegebenenfalls zugerechnet werden kann.
Genau das macht diesen Fall so brisant: Eine diskriminierende Äußerung ist völlig inakzeptabel. Gleichzeitig müssen auch Schiedsrichter bei einem Spielabbruch auf einer eindeutigen sportrechtlichen Grundlage handeln. Beides muss zusammenpassen.

Eigenartiger Weise interessiert es offenbar niemand, dass nach der in Rede stehenden Äußerung von der Spielerbank der Gastmannschaft Hanau mehrere Personen nach links zur Spielerbank Gelnhausen rannten und den Betreuer von Gelnhausen, der diese Äußerung wohl machte, mit einem tätlichen körperlichen Angriff von der Bank schlugen/warfen. Dann gab es Tumult. Das alles musste aber der Linienrichter auf der Aussenlinienseite der Gäste gesehen haben. Dann rannten verschiedene Personen aus dem Umfeld der Gästemannschaft auf das Spielfeld und forderten die Spieler der Gästemannschaft auf, das Spielfel zu verlassen. Diese Aufforderung wurde mehrfach lautstark wiederholt und letztlich verließen die Gästespieler das Spielfeld. Der Spielabbruch war offenbar gerne von den Gästen gefordert, nachdem die rote Karte für den Gästespieler erfolgt und der Elfmeter für Gelnhausen verwandelt wurde. Hanau hat sich mit einer herbeigeredeten angeblichen rassistischen Äußerung in eine Opferrolle begeben um den Spielabbruch zu provozieren. Die Äußerung wird vom Sportgericht zu bewerten sein. Der Angiff von der Gästespielerbank auf Betreuer der Bank der Heimmannschaft mit körperlicher Gewalt ist aber das schwerer und nicht zu duldende Fehlverhalten. Mit dem Rassismusvorwurf wollte man die eigene körperliche Angriffsgewalt auf den Betreuer der Heimmanschaft übertünchen. Das Sportgericht wird den Sachverhalt mit den Videoaufnamen, die beide Vereine offenbar hinter der Tatortaussenlinie mit Kameras auf Stativen gemacht haben, analysieren können. Provozierte (??) Spielabbrüche, wenn das Spielergebnis gerade nicht passt, sollten nicht zur Taktik werden.
Kein Wunder….wir Schiri’s sind eben auf Grund von einigen Situationen( Feldverweise / Spielabbrueche ) sehr sensibel geworden!
Schiri hat nach eigener “ Wertung ‚ gehandelt.