Die Szene um Nadiem Amiri sorgt im Nachgang für Diskussionen. Kurz vor der Ausführung eines Elfmeters bearbeitet Amiri mit seinem Fuß den Rasen im Bereich des Elfmeterpunktes. Die Bilder sorgen für Kritik und werfen die regeltechnische Frage auf: Wie ist ein solches Verhalten zu bewerten – und welche persönliche Strafe wäre dafür vorgesehen?
Was sagt das Regelwerk?
Für die Bewertung der Szene ist Regel 12 und dort der Bereich des unsportlichen Betragens entscheidend.
Amiri ist auf den Bildern dabei zu sehen, wie er vor der Ausführung des Strafstoßes mit seinem Fuß den Rasen im Bereich des Elfmeterpunktes bearbeitet. Entscheidend ist deshalb, ob dieses Verhalten als bewusster Versuch gewertet werden kann, die Beschaffenheit des Spielfeldes und damit möglicherweise die Bedingungen für die anschließende Ausführung des Elfmeters zu verändern.
Wird ein solches Verhalten vom Schiedsrichter als unsportlich eingestuft, ist eine Verwarnung mit Gelb die entsprechende persönliche Strafe.
Ist dafür sogar Rot möglich?
In der Diskussion um die Szene wird teilweise eine deutlich härtere Sanktion gefordert. Regeltechnisch muss jedoch zwischen einem unsportlichen Verhalten und einem Vergehen unterschieden werden, für das ausdrücklich ein Feldverweis vorgesehen ist.
Allein das Bearbeiten des Rasens im Bereich des Elfmeterpunktes begründet keinen automatischen Feldverweis. Für eine direkte Rote Karte müsste ein entsprechender eigenständiger Feldverweisgrund vorliegen.
Das bedeutet nicht, dass ein bewusstes Manipulieren des Rasens vor einem Strafstoß belanglos wäre. Im Gegenteil: Erfolgt die Handlung mit dem Ziel, die Ausführung des Elfmeters zu erschweren oder die Bedingungen für den Schützen zu verändern, spricht viel dafür, das Verhalten als unsportlich zu bewerten und entsprechend zu verwarnen.
Von einer „Zerstörung“ des Elfmeterpunktes zu sprechen und daraus unmittelbar eine Rote Karte oder sogar eine Sperre abzuleiten, erscheint auf Grundlage der Regelbestimmungen allerdings sehr weitgehend.
Hartmann hatte die Szene im Blick
Schiedsrichter Hartmann befand sich unmittelbar am Geschehen und konnte Amiris Verhalten wahrnehmen. Wie er die Handlung auf dem Platz konkret eingeordnet hat, ist für die nachträgliche Diskussion durchaus von Bedeutung.
Seine Entscheidung schließt eine andere regeltechnische Bewertung natürlich nicht aus. Entscheidend bleibt, ob das Bearbeiten des Rasens als unsportliches Verhalten einzustufen war.
Fazit: Gelb bei unsportlichem Verhalten
Die entscheidende Frage lautet, ob Amiri mit seiner Aktion bewusst die Beschaffenheit des Rasens im Bereich des Elfmeterpunktes verändern und damit die Bedingungen für die Ausführung des Strafstoßes beeinflussen wollte.
Wird dies als unsportliches Betragen bewertet, ist eine Gelbe Karte die naheliegende persönliche Strafe.
Eine direkte Rote Karte allein wegen des Bearbeitens des Rasens lässt sich daraus hingegen nicht ableiten. Dafür müsste ein eigenständiger Feldverweisgrund vorliegen.
Damit ist die Szene zwar keineswegs belanglos. Die teilweise erhobene Forderung nach Rot oder einer daraus resultierenden Sperre geht nach dem Regelmaßstab jedoch deutlich weiter als das, was sich aus der Handlung selbst ableiten lässt. (Video)
