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BVB verliert CL-Auftakt in Paris

Borussia Dortmund hat den Auftakt der Champions League-Gruppenphase mit 0:2 bei Paris St. Germain verloren. Dabei brachte den BVB ein strittiger Handelfmeter auf die Verliererstraße.

Von: Reiner Kuhn

SR-Experte Reiner Kuhn

Nach der Pause gab Schiedsrichter Jesus Gil Manzano einen Handelfmeter für Paris: Mbappé wollte eine Hereingabe von Dembelé in die Mitte weiterleiten, traf damit aber Süles Arm – aus sehr kurzer Distanz und bei nicht unnatürlicher Handhaltung. Manzano entschied auf Strafstoß, der auch nach VAR-Check Bestand hatte. Mbappé verwandelte souverän, obwohl Kobel die Ecke erahnt hatte. [TV-Bilder – ab 1:18 Minute]

Aus meiner Sicht recht klar kein strafbares Handspiel. Wenn man sich die Szene genau anschaut, geht der Arm nicht aktiv zum Ball und ist zudem relativ nah am Körper. Die Armhaltung ist natürlich und geht in Richtung einer nach unten gezogenen Stützhand. Keine Kriterien für eine wirkliche „Absicht“ ist erfüllt. Zwar ist die internationale Handspielauslegung der UEFA sehr streng und diese wollen auch eine deutlich höhere Eingriffsschwelle der Video-Assistenten, aber hier finde ich die Kritik von Matthias Sammer sehr angebracht:

„Er kriegt ihn an die rechte Hand. Ich bin froh, dass bald die künstliche Intelligenz kommt. So wie der Schiedsrichter über den Platz gestolpert, stolziert ist, macht das keine Freude mehr. Eine „totale Fehlentscheidung“.

Mindestens weiterspielen wäre in jedem Fall die bessere Entscheidung gewesen. Für mich hätte hier aber der VAR eingreifen müssen.

Eine klare Fehlentscheidung 

Theoretisch belastend: Wegen des wahrgenommenen vom Körper abgespreizten und unter Spannung stehenden Arms, der den Ball blockt ist es dann wohl für den Video-Assistenten und die UEFA keine klare Fehlentscheidung, welche durch den Video-Schiedsrichter korrigiert werden müsste. Aber hier auch wieder eine sehr harte und für Fußballer nicht nachvollziehbare Entscheidung.

Dieser Beitrag hat 2 Kommentare

  1. Torsten

    Im Artikel „Das Handspiel im Fokus: Stützhand ist kein Vergehen“ schreibt ihr „Wenn sich die Hand zum Abfangen zwischen Körper und Boden befindet und NICHT SEITLICH oder senkrecht vom Körper WEGGESTRECKT ist, spricht man von einer sogenannten Stützhand.“

    Wenn ich mir die Videobilder und die Bewegung anschaue, fällt Niklas Süle hier nicht und fängt sich mit der Hand ab, sondern „grätscht“ mit beiden Armen seitlich weggestreckt vom Körper in den Ball. Sehr gut zu sehen in Minute 1:28. Beide Arme sind quasi gleich weit seitlich vom Körper weggestreckt und nicht zum Abfangen, sondern maximal zum Ausbalancieren ausgestreckt. Damit vergrößert er in meinen Augen klar die Körperfläche und es ist keine Stützhand.

    Somit zumindest ein KANN Elfmeter und keine klare Fehlentscheidung. (Auch wenn ich persönlich als Fußballer & Trainer die Regel nicht toll finde!)

    Btw: wo findet man denn Auslegungshilfen für genau solche „strittigen“ Themen? Weder auf der IFAB noch auf der DFB Seite bin ich hierzu bisher fündig geworden.

  2. Helmut Wittiger

    Die Bestrafung des Handspieles beherrscht heutzutage kein Schiedsrichter mehr. Die höherklassigen Schiedsrichter verlassen sich auf den VAR. Deshalb sind die Schiedsrichter an der Basis die armen Schweine. Während Vereine wie heute Bayern durch so einen umstrittenen Strafstoß das Spiel gewinnen müssen die Amateurschiedsrichter eigenständig ohne Hilfe entscheiden, Ein Anschießen des Gegners ist für mich dabei nicht strafbar. Da läuft das Spiel eben weiter.

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