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Verbands-Schiedsrichter-Obmann Ralf Brombacher wehrt sich gegen die schweren Vorwürfe eines Schiedsrichters. (Foto: Matthias Kontzek/fupa.net)

Jan Beck ist keine Fahne im Wind

In der Angelegenheit im Südbadischen Fußballverband zwischen Schiedsrichter Jan Beck, der schwere Vorwürfe gegen Verbandsschiedsrichterobmann Ralf Brombacher erhebt, gibt es Neuigkeiten:

Jan Beck, der wie schon von unserer Seite berichtet Vorwürfe wegen unrechtmäßiger Entscheidungen und Handlungen gegen den VSO des SBFV beim Verbandsgericht geäußert und ein Verfahren in die Wege geleitet hat, weshalb auch ein Urteil zur Verwaltungsbeschwerde am Verbandsgericht ausstehend ist, wurde nun am Morgen des vergangenen Mittwochs durch ein eingeleitetes Disziplinarverfahren beim Sportgericht wegen angeblicher hämischer Anmerkungen und Kritik gegen den Verband bzw. den Verbandsschiedsrichterobmann als Schiedsrichter kurzfristig gesperrt. Interessant ist hierbei, dass jedoch die von Jan Beck geäußerten Sachverhalte auf Fakten beruhen.

War dies nur ein Versuch weitere sachliche Kritik an der Hauptversammlung der Schiedsrichtervereinigung Baden-Baden zu unterbinden?

Jan Beck wurde darüber hinaus spannenderweise direkt am Tag der Hauptversammlung der Schiedsrichtervereinigung Baden-Baden gesperrt. Da durch das derzeitige Verfahren Rechte & Pflichten als Schiedsrichter ruhen, wurde Jan Beck vor Ort von der BSA-Spitze des Bezirks von der Hauptversammlung als Teilnehmer ausgeschlossen. War der „Schnellbeschluss“ mit einhergehender Einleitung des Verfahrens vielleicht nur ein mögliches Mittel ihn von diesem Event fernzuhalten, damit keine weitere sachliche Kritik geäußert werden kann? Soll dieses Verfahren ggf. ein Einfluss auf das Verfahren bzgl. der Verwaltungsentscheidung nehmen? Bekommt wieder ein „Gschmäckle“…

Auch Jan Beck hat nun ein weiteres Verfahren gegen den Verbandsschiedsrichterobmann bei der Verbandsspitze beantragt

Im Zuge dessen, dass Jan Beck bereits mehrfach dem Präsidium, der Kontrollstelle als auch der DFB-Ethikkommission Fehlverhalten im Zuge von Diskriminierungen und Benachteiligungen seitens der Schiedsrichterverbandsspitze angezeigt und nachgewiesen hatte, man hier jedoch bisher nie tätig wurde, geschweige denn Ermittlungen eingeleitet hatte, hat nun auch Jan Beck beim Verbandspräsidium gem. der Satzung des SBFV gegen den VSO ein Disziplinarverfahren beantragt.

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Hierüber hat das Verbandspräsidium zu entscheiden. Unabhängig des Ergebnisses ist ein Beschluss zu fassen, innerhalb dem das Ergebnis festgehalten wird, dass ein Verfahren eingeleitet oder ob der Antrag abgelehnt und somit kein Verfahren angestoßen wird. Ein derartiges Beschlussergebnis muss den Beteiligten ebenso auch zugänglich gemacht werden.

Nimmt das Präsidium Gleichbehandlung ernst?

Das Ergebnis dieser Beschlussentscheidung wird mit dessen Außenwirkung ein klares Signal für alle Verbandsmitglieder*innen, Schiedsrichter*innen und Funktionär*innen sein.

Lässt man auch gegen einen hohen Funktionsträger in Führungsposition ein derartiges Disziplinarverfahren aufgrund der vorliegenden Nachweise zu oder wird der Antrag abgelehnt und ein derartiges Verhalten als „Standard“ im Verband abgewiegelt und geduldet, weil es sich um einen hohen Funktionsträger handelt? Das ist die große Frage. Auf jeden Fall wird das Ergebnis als ein klares Signal zur Sichtweise des Verbandspräsidiums hinsichtlich Gleichbehandlung gewertet werden können.

Muss auch der VSO dann pausieren?

Eine Zulassung eines derartigen Verfahrens kann bedeuten, dass der Verbandsvorstand den VSO vorübergehend aus dem Amt entheben kann, da dieser seine Amtspflicht nicht erfüllt, der Satzung oder den Ordnungen zuwiderhandelt oder die Interessen des SBFV auf irgendeine Weise schädigt. Dies dürfte unseres Erachtens gegeben sein, weshalb der Entscheidung mit besonderer Spannung entgegengesehen werden kann, ob man auch im Zuge der Gleichbehandlung – analog zur Sperre von Jan Beck als Schiedsrichter – Ralf Brombacher als Verbandsschiedsrichterobmann während des laufenden Verfahrens „beurlaubt“ .

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