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Fortsetzung im Fall Jan Beck und weitere Geschehnisse in Südbaden

Aufgrund des aktuellen Interviews mit Verbandsschiedsrichterobmann Ralf Brombacher im „SÜDKURIER“ in der Angelegenheit der Vorwürfe eines Schiedsrichters gegen diesen haben wir mit dem betroffenen Schiedsrichter gesprochen. Dieser bezieht Stellung, in einer tiefgründigen Analyse:

IG Schiedsrichter: Herr Brombacher merkt an, dass nie eine Sperre erfolgte:

Jan Beck: „Hier muss man differenzieren. Ich habe nie eine vollständige Sperre gegenüber Herrn Brombacher moniert. Ich habe auch bereits in der ersten Mail, die ebenso bereits bei IG Schiedsrichter im Wortlaut veröffentlicht wurde, angemerkt, dass die Herausnahme aus dem LANDESLIGA-Spielbetrieb einer Sperre gleicht. Das daher, da ein Wechselvorhaben – auch nicht wenn dies einstimmig im VSA beschlossen wird – gem. Schiedsrichterordnung und Satzung des SBFV keine gültige Absetzungsgrundlage bzw. Herausnahme aus dem Spielbetrieb rechtfertigt oder zulässt. Hier hat man sich einer Entscheidung angemaßt, die man in dieser Form nicht hätte treffen dürfen. Dies wurde mir auch von Sportrechtlern bestätigt. Es kam im vergangenen Jahr aufgrund von mehreren Verbandswechseln zu Unruhen, weshalb dies praktiziert wurde. Dies spricht aber klar für eine Benachteiligung, da dies nichts mit meiner Sache zu tun hatte und ich somit aufgrund anderer Schiedsrichter unrechtmäßig und entgegen gültiger Rechtsnormen benachteiligt wurde.  Von einer Sperre im Bezirk war ebenso nie die Rede und dies wurde Herrn Brombacher auch nie vorgeworfen, auch wenn dies in seinen Aussagen pauschalisiert dargestellt wird. Ebenso ist korrekt, dass zum Zeitpunkt der Herausnahme bereits 4 von 6 Beobachtungen vorlagen. Anzumerken ist hier jedoch, dass diese 4 Beobachtungen im Schnitt auch deutlich gereicht hätten, um in der Landesliga zu verbleiben. Ebenso ist die Aussage, dass der Badische Fußballverband einen unterjährigen Wechsel abgesagt hatte, auch kein Argument. Ein unterjähriger Wechsel stand nie zur Debatte, da klar in der Mail mit der Wechselanfrage von mir an Herrn Brombacher und Herrn Zerr mit meiner Wechselanfrage angemerkt wurde, dass ein Wechsel zum Rundenende gewünscht wird. Ebenso wurde dies auch schriftlich an den Badischen Fußballverband bzw. dessen VSO Rolf Karcher kommuniziert. Somit gab es keinerlei Spielraum für Herrn Brombacher zu entscheiden, zu welchem Zeitpunkt der Wechsel erfolgten sollte. Hätte er dies tun wollen, hätte er sich auch hier einer Entscheidung angemaßt, die er nicht hätte treffen dürfen.“

IG-SR: Herr Brombacher spricht von einer 5. Beobachtung, die nicht zu ihrem Vorteil ausfiel. Was hat es damit auf sich?

JB: „Das ist korrekt. Nachdem ich mich gegen die entsprechende Herausnahme aus dem Spielbetrieb „gewehrt“ hatte, wurde ich wieder für ein Landesliga-Spiel angesetzt. Erstaunlich ist hierbei jedoch, dass mir Herr Brombacher ebenso für die vorangegangene Absetzung den Grund kommunizierte, dass aus Kostengründen keine weitere Beobachtung mehr erfolgen sollte. Wenn der Verband sich weniger als 30-40EUR für jeweils eine Beobachtung sparen möchte, warum wird dann plötzlich eine 5. Beobachtung nach meiner Reklamation in Niederschopfheim angesetzt, bei der ein Beobachter aus Denzlingen anfahren muss, wenn es doch auch einige Beobachter auf der Verbandsliste aus dem Bezirk Offenburg gibt? Hier haben wir ja schon einen Widerspruch in sich, wenn man Kosten sparen möchte, dann aber mit derartigen Fahrtkosten wieder drauflegt. Ebenso ist das Kostenargument unsinnig, da man dann lediglich die Beobachtung absetzen hätte können und mich als Schiedsrichter nicht vom Spiel abziehen hätte müssen. Fraglich.

Fraglich ebenso, dass bei dieser besagten doch sehr kontroversen Beobachtung genau exakt die Note geschrieben wurde, die auf den Punkt genau bei einer Skala von +- 240 Punkten mit einer Schnittdifferenz von 0,25 dazu führte, dass es genau exakt als erster unter den Strich reicht und somit zum Abstieg führt. Der Schwabe würde sagen, dass dies nach der Beschwerde ein starkes „Gschmäckle“ hat. Zumal der Schnitt vor dieser ominösen Beobachtung definitiv gereicht hätte. Böse Zungen würden behaupten, dass vorab schon klar war, welche Note mir als Schiedsrichter geschrieben werden musste. Das spiegelt das Beobachtungssystem meines Erachtens auch teilweise gut wieder, denn wenn die Verbandsspitze will, dass jemand auf- oder absteigt, stehen die Chancen und das „Glück“ jeweils vermeintlich dementsprechend gut/schlecht oder es wird eben der Beobachter geschickt, der es passend macht. Dies ist natürlich schwer nachweisbar, aber man kann es vage erahnen wie es manchmal vermutlich läuft.

Weiteres Beispiel:

Als es um den Aufstieg von Felix Ehing und Jonas Brombacher ging, wurden in den entscheidenden Beobachtungen, wie mir mitgeteilt wurde, Jonas Brombacher von Harry Ehing und Felix Ehing von Ralf Brombacher beobachtet. Beides VSA-Funktionäre und jeweils die Väter der beiden. Beide schafften den Aufstieg. Unabhängig ob beides gute Schiedsrichter sind, gibt es im Verband sehr viele derartige Auffälligkeiten.  Hier kann man somit auch die Zurückweisung der Punkte der „Vetterles-Wirtschaft zumindest extrem stark in Frage stellen, die Herr Brombacher geäußert hat. Dies ist aber nur ein Beispiel von vermutlich vielen existierenden mehr, die wohl alle Schiedsrichter kennen. Hat halt ein Gschmäckle, unser tolles Beobachtungswesen.“

IG-SR: Eine 6. Beobachtung fehlte also noch und Du hättest somit problemlos 0,25 Punkte wett machen können. Was war dann?

JB: Es gab noch an einem Spieltag die Chance, die 6. Beobachtung zu holen. Wie dem Verband aber jedoch bekannt war, war ich zu diesem Zeitpunkt knapp eine Woche ärztlich nachweislich krankgeschrieben. Im Anschluss war die Saison vorüber und somit konnte keine weitere Beobachtung erhalten werden. Wäre ich nicht krank gewesen, hätte ich die Chane definitiv genutzt, die kontroverse und fragwürdige Beobachtung wett zu machen. Gesundheit geht jedoch immer vor, insbesondere wenn es nur um ein Hobby geht. Allerdings ist es seitens der Verbandsspitze nur ein lächerlicher Versuch und Griff nach dem letzten Strohhalm, die letzte Chance den schwarzen Peter mir in die Schuhe zu schieben, zu nutzen. Erwähnt hat Herr Brombacher in seinen Aussagen natürlich nicht, dass ich als Schiedsrichter in der Saison 2023/2024 knapp unter 100 Spiele absolviert habe und dies, obwohl ich unrechtmäßig auch noch knapp mehr als 4 Wochen aus dem Landesliga-Spielbetrieb ausgenommen war, sprich im Schnitt 2 Spiele + pro Woche. Somit wird wohl schnell ersichtlich, dass es nicht mir zuzuschreiben sein kann und es genügend alternative Möglichkeiten für den Verband gegeben hätte, die Beobachtung rechtzeitig zu erstellen und durchzuführen. Die 1,5 Wochen Krankschreibung stehen somit in keinem Verhältnis zu der Anzahl an Spielen, die ich absolvierte zzgl. der noch unrechtmäßig erfolgten Sperre im Landesliga-Spielbetrieb, die aufgrund der unrechtmäßigen Handlungen entgegen der Schiedsrichterordnung und Satzung nicht erfolgen hätte dürfen und somit eine klare und willkürliche Entscheidung und Benachteiligung des Verbandsschiedsrichterobmanns gewesen ist.

IG-SR: Stehen wirklich alle hinter Ralf Brombacher?

JB: „Herr Brombacher würde sich wundern, wie viele seiner scheinbaren Fürsprecher tatsächlich sogar mit mir im Austausch stehen. Dies hat sich auch dadurch gezeigt, dass diese mir stets auch spannende Informationen aus dessen Umfeld weitergeben. Schiedsrichter von der Kreisliga bishin zur Regionalliga und auch vielen Funktionären aus unterschiedlichsten Ebenen. Viele möchten einfach nur nicht eingebunden werden, da sie befürchten, wie auch der kürzlich von euch veröffentliche Screenshot des Schriftverkehrs bestätigt und weitere vorliegen, dass man dann schnell mit Konsequenzen rechnen muss, da Kritik nicht geduldet wird und der ein oder andere einfach seine Karriere unter Führung von Herrn Brombacher nicht gefährden möchte. Klar ist jedoch, dass er seitens des Präsidiums bisher zumindest  die Rückendeckung nach wie vor erhält, was jedoch traurig ist, nach all den mittlerweile bekannten Sachverhalten. Woran das liegt? Fraglich. Dass wissen nur die besagten Personen selbst. Herr Brombacher spielt die Rücktritte von Herrn Guido Selig, Tobias Doering & Co. ebenfalls runter. Traurig, wenn BSOs oder sogar ein Ehren-BSO wegen Führungsproblemen seine Ehrenauszeichnung zurückgibt und diese zurücktreten, dies heruntergespielt wird und diese Personen nicht einmal vom Verbandspräsidium kontaktiert werden, ob und inwieweit daran etwas ist. Auch, dass es eine Arbeitsgruppe bestehend aus hochrangigen BSA-Mitgliedern der Bezirke Schwarzwald, Bodensee und auch Baden-Baden gegeben hat, spricht dagegen, dass die ganze Führung unter Ralf Brombacher so harmonisch verläuft, wie es derzeit in den Medien der Schiedsrichter Südbaden kommuniziert wird. Ein schlechter Versuch die negative Kritik vollumfänglich zu überspielen. Im Verbandspräsidum sind mehrere Juristen tätig. Da frage ich mich, weshalb man entweder beide Augen zudrückt oder welche Zusammenhänge und Beziehungen es über die Strukturen hinweg gibt, damit manche Personen unantastbar bleiben.“

IG-SR: Eine Schiedsrichterin verbleibt in der Landesliga, trotz eines deutlich schlechteren Notenschnitts in der Klasse. Wie geht das?

JB: „Das frage ich mich auch. Herr Brombacher bestätigt mit seiner Aussage, dass eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts erfolgt, da es getrennte Listen zur Beurteilung innerhalb der gleichen Spielklasse gibt. Auch merkte er an, dass dies eine Vorgabe vom DFB wäre bzw. der DFB das genauso handhaben würde. Diese Aussage finde ich spannend, da mir seitens eines Kontakts beim DFB Gegenteiliges berichtet wurde. Auch wenn es unterschiedliche Qualifikationsrichtlinien für Männer und Frauen gibt, ist dies grundsätzlich dann möglich, wenn diese entweder für Frauen oder für Männer gültig sind, sprich wenn eine Frau bei Frauen anderen Qualifikationsrichtlinien unterliegt, als Herren bei den Herren ist das völlig in Ordnung und auch gerechtfertigt. Wenn jedoch eine Frau bei den Herren pfeifen möchte und dort anderen (vereinfachten) Qualifikationsrichtlinien und Anforderungen für die gleiche Spielklasse unterliegt, liegt eine „Affirmative Action“ , sprich eine positive Diskriminierung vor. Nur weil eine Frau von Grund auf andere körperliche Voraussetzungen mitbringt, kann diese nicht bewusst bessergestellt werden, um diesen körperlichen angeborenen Nachteil auszugleichen, wenn es um die gleiche Spielklasse geht. Ein Herren-Landesliga-Spiel ändert ja nicht das Anforderung- oder Schnelligkeitsprofil, nur weil nun eine Frau angesetzt wird. Somit ist die logische Schlussfolgerung, dass die Dame grundsätzlich den gleichen Anforderungen unterliegen und somit auch in der gleichen Wertung berücksichtigt werden müsste und nicht in einer separaten Wertung laufen dürfte. Dies wiederum würde bedeuten, dass sie einen Abstiegsplatz einnehmen und somit nicht in der Landesliga verbleiben würde, was bei der festgelegten Anzahl an Abstiegsplätzen widerum dafür sorgen würde, dass ich des Weiteren auch aus diesem Grund in der Landesliga verbleibe, weil ich somit unabhängig der kontroversen Beobachtung dann über dem Strich stehen würde. Beispielsweise muss eine Fabienne Michel in der 3. Liga die gleiche Leistungsprüfung absolvieren wie Jonas Brombacher.  Für jeden Arbeitsrechtler ist das Vorgehen von Herrn Brombacher bzw. des Verbands somit ein idealer „Use Case“ bzw. ein Beispiel für eine positive Diskriminierung. Somit haben wir auch hier wieder eine Benachteiligung aufgrund des Geschlechts. Ebenso ist anzumerken, dass mir seitens eines Kontakts beim DFB mitgeteilt wurde, dass es dort keine differenzierte Frauenliste gibt. Auch beispielsweise eine Bibiana Steinhaus musste die gleiche Leistungsprüfung absolvieren, wie ein Felix Zwayer, um in der gleichen Herrenliga aktiv zu sein. Anders herum müssen beispielsweise die männlichen Assistenten, die neuerdings in der Frauenbundesliga zum Einsatz kommen dürfen, auch nur die „Frauenanforderungen“ erfüllen. Im DFB-Bereich richtet sich also die Anforderung an der Spielklasse, nicht am Geschlecht. 

IG-SR: Praktiziert der Verband auch weitere Benachteiligungen?

JB: „Ja. Einige sind sogar in den Qualifikationsrichtlinien der Schiedsrichter festgeschrieben. Beispielsweise ist eine Altershöchstgrenze von 47 Jahren ab Landesliga aufwärt im SBFV in den Qualifikationsrichtlinien, unabhängig vom Bestehen der Leistungsprüfungen, festgehalten. Hier hatte ja bereits Manuel Gräfe mit seiner Klage gegen den DFB Recht erhalten, dass dies nicht zulässig ist. Scheint den SBFV jedoch nicht zu interessieren. Ebenso wird klar zwischen Schiedsrichter über oder unter 25 unterschieden. Beispielsweise muss ein Aufsteiger aus der Verbandsliga in die Oberliga aus dem Perspektivkader (unter 25) kommen. Selbst wenn ein Schiedsrichter des Normalkaders (über 25) deutlich besser steht, kann dieser trotz besserer Leistungen und Bestehen der Leistungsprüfung nur aufsteigen, wenn der VSA in einem expliziten und Sonderfall zustimmt. Auch bekommen Schiedsrichter des Perspektivkaders andere Beobachter und Coachings als Schiedsrichter des Normalkaders. Dies geht auch aus Präsentationsunterlagen der Verbandsbeobachter vor, die mir vorliegen und von einem Verbandsbeobachter zugespielt worden sind. Eine gleiche und insbesondere neutrale Bewertung und Bewertungsgrundlage aufgrund von Leistung und Können sieht anders aus. Dies sind aber nur wenige von vielen Beispielen.

IG-SR: Herr Brombacher erwähnt die DFB-Ethikkommission. Wie ist diese involviert?

JB: „Nachdem Schiedsrichter mit Konsequenzen gedroht wurde, wenn sie sich der Kritik anschließen, der alters- und geschlechtsbedingten Diskriminierungen als auch Drohungen, die Schiedsrichter oder ein Medienredakteur erhalten haben, hatte ich die Kontrollstelle des Verbandes, die für derartige Fälle verantwortlich ist, kontaktiert. Diese wies mich zurück und dass diese nur tätig wird, insofern ein Auftrag der Verbandsspitze erfolgt. Somit war dieser Weg zunächst „tot“, da die Verbandsspitze ja nicht die Kontrollstelle gegen einen Funktionär der Schiedsrichterverbandsspitze beauftragen würde. Somit wandet ich mich an die DFB-Ethikkommission, die beim DFB für diese Punkte verantwortlich ist. Diese widerum verwies mich zurück an den Verband bzw. dessen Kontrollstelle mit Verweis zur DFB-Satzung, dass es sobald ein im Verband zuständiger Ausschuss existiert, es zunächst dort behandelt werden muss.

Die Kontrollstelle

Nun gut, Anlauf 2 beim Präsidium und der Kontrollstelle.

Die Kontrollstelle ist dazu berufen, die Einhaltung der Satzung, Ordnungen und Ausführungsbestimmungen des Verbandes in geeigneten Fällen zu überwachen und bei Verstößen nach Durchführung einer Voruntersuchung ein Verfahren einzuleiten sowie Anklage beim zuständigen Rechtsorgan zu erheben. Die Kontrollstelle ist zugleich zentrale Anlaufstelle für Gewalt-, Diskriminierungs- und Extremismusvorfälle. Nachdem ich die Rückmeldung der DFB-Ethikkommission folglich an die Kontrollstelle und das Präsidium weitergeleitet hatte, wies man mich nur zurück mit der Bitte zu warten, bis das Verbandssportgericht ein Urteil gefällt hat und man dieses vor weiteren Maßnahmen erst abwarten will. Dies ergibt für mich keinen Sinn. Es ist zu trennen: Beim Verbandssportgericht wird nur die Verwaltungsbeschwerde hinsichtlich der Herausnahme aus dem Spielbetrieb bzw. Sperre im LL-Betrieb, der Abstieg als auch die Wechselablehnung behandelt. Alle darüberhinausgehenden Fehlverhalten, Diskriminierungen und Drohungen werden dort nicht behandelt wie mir das Präsidium mitteilte und somit gibt es keinen Grund der Kontrollstelle, ein Urteil des Verbandssportgericht zu weiteren Ermittlungen abzuwarten. Fragt sich warum…auch warum die Kontrollstelle, die unabhängig handeln sollte und insbesondere dann, wenn es um einen Teil der Verbandsspitze der Schiedsrichter geht, nur tätig werden möchte, wenn von oben ein Auftrag kommt?

Bekommt alles wieder ein weiteres „Gschmäckle“, wenn man sich mit der Information befasst, die mich heute am Vormittag erreichte. Der vom Verbandspräsidium eingesetzte Leiter der Kontrollstelle Stephan Zaeh und ebenfalls Sportrichter beim SBFV war bereits vom BGH wegen Strafvereitelung und Rechtsbeugung als Staatsanwalt aus dem Dienst suspendiert worden. Dies war auch bereits groß in der Presse wie u.a. in der Bild, dem Focus, dem Spiegel u.v.m.. Ich sehe hier nun eine vage Parallele, da nichts vorangeht und frage mich, warum man zum einen nicht unabhängig die Fakten prüfen und den Sachverhalt aufarbeiten möchte oder ob ggf. hier ein Abhängigkeitsverhältnis in dieser Funktion oder der Vergabe dieser Funktion besteht, dass eine Neutralität nicht gewährleisten lassen könnte.

https://www.bild.de/regional/stuttgart/staatsanwalt/das-ist-deutschlands-faulster-staatsanwalt-43473726.bild.html

https://www.focus.de/finanzen/recht/in-freiburg-staatsanwalt-ist-seit-jahren-nicht-mehr-taetig-doch-erhaelt-weiterhin-bezuege_id_6836667.html

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/freiburg-karlsruhe-bundesgerichtshof-hebt-urteil-gegen-ueberlasteten-staatsanwalt-teilweise-auf-a-1172606.html.

Es geht um keine Unterstellung , sondern ist eine Vermutung, die jedoch naheliegen ist und  die aktuellen Vorgehensweisen lassen Gedanken aufkommen, die mit vielen einzelnen Sachverhalten immer wieder bestätigt werden.

Je länger das Verfahren dauert, desto verstrikter werden die Strukturen, die Abhängigkeiten und leider werden auch immer mehr Fakten aufgedeckt, die offenlegen, wie viel im Verband im Argen liegt und wie die Strukturen in dem hiesigen Verband sind. Vieles oft nicht 1zu1 belegbar, aber es lässt sich erahnen, wenn man alle Zusammenhänge zusammenbringt.“

DEIN FAZIT?

Im Verband muss mal ordentlich aufgeräumt und einiges klargestellt werden. Es geht in keiner Weise, wie es Herr Brombacher im Interview betitelt, um Diffarmierungen bestimmter und gezielter Personen, insbesondere auch nicht von ihm – im Gegenteil. Er hat auch viel gute Arbeit geleistet, aber er legt derzeit in vielerlei Hinsicht ein Verhalten und Umgangsweisen an den Tag, die man nicht dulden kann und auch seitens des Verbandspräsidiums nicht geduldet werden sollten. Es geht um die bewusste, neutrale und reflektierte Aufarbeitung sachlicher Fakten und der Bereinigung von Fehlverhalten und Diskriminierungen und der Schaffung eines Umfeldes, indem alle wieder vernünftig Spaß an unserem Hobby haben können unabhängig von Beziehungen, Abhängigkeiten und Vetterles-Wirtschaften – in meiner Sache aber auch betreffend und stellvertretend für alle Schiedsrichter*innen, Funktionär*innen und Beteiligten im Fußballverband, die alle letztendlich das gleiche vereint:

Die Liebe zum Fußball.

Es bleibt somit zu hoffen, dass das Verbandssportgericht in Person des hauptverantwortlichen Vorsitzenden, das Verbandspräsidium als auch die Kontrollstelle nun ihren Job ernst nehmen und den richtigen Weg einschlagen, derartige Sachverhalte zu unterbinden und sachgemäß aufzuarbeiten, um auch ein Zeichen zu setzen, dass derartige Dinge im Sport nichts zu suchen haben.

Dieser Beitrag hat einen Kommentar

  1. Dieter Albrecht

    Aus der Distanz ist das nur sehr schwer zu beurteilen. Oft kommt es bei Positionen – gilt hier auch für den Sport – zu Interessenkollisionen. Aber da handelt ein Präsidium unabhängig und nicht selten rechtswidrig. Natürlich hat es Beck schwer, mit seinen stichhaltigen Argumenten durchzudringen.

    Ich kenne die Verfahrensabläufe in Südbaden nicht. Es bleibt aber festzuhalten, dass in diesem äußerst pikanten Fall geblockt werden soll. Das ist fast immer so. Schließlich geht es dabei um bestimmte hochrangige Personen und deren Köpfe im Schiedsrichterwesen. Wer möchte schon gegen seinen Willen ein heiß geliebtes Amt verlieren? Diese Leute um Brombacher, Zerr und andere werden wie Pech und Schwefel zusammenstehen und alles versuchen, Jan Beck auf irgendeine Weise auszuschalten, möglichst ganz zu entfernen, weil er den Entscheidungsträgern unbequem geworden ist.
    Für mich bleibt es rätselhaft, warum Jonas Brombacher (Sohn des VSA-Vorsitzenden) nach nur zwei Spielnsetzungen in der Saison 2023/24 weiter in der 3. Liga verbleiben darf? Der kann ja maximal nur zwei Beobachtungen vorweisen. Welche Kriterien wurden hier angewandt? Hat in diesem Fall der Vater seinen Einfluss auf den DFB geltend gemacht? Bleibt zu hoffen, dass der neue DFB-Schiedsrichterchef Knut Kircher aus dem benachbarten Verband Württemberg hier sogleich eine klare Linie zieht. Ich gehe davon aus, dass er den Sachverhalt aus der Nähe kennt und die Entwicklung genau beobachtet hat. Es kann auch nicht sein, dass ein Schiedsrichter mit Vaters Gnaden hochklassig pfeifen darf. Gilt noch immer das Leistungsprinzip oder nur gute Beziehungen, die immer demjenigen schaden der sie nicht hat?

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