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Empfindliche Strafen verhängt

Das Urteil im Abbruchspiel ist gefällt – und das überrascht nicht: Rot Weiß Unna  ist nun auch offiziell in die Bezirksliga aufgestiegen, Eintracht Erle aber auch Unna wurden empfindlich bestraft.

Zunächst gab es das beabsichtigte Urteil von Sportrichter Hermann Jamnig an die beiden Vereine. Eintracht Erle und RW Unna hatten danach 48 Stunden Zeit, um eine erneute Stellungnahme zu schreiben. Nun ist das Urteil auch offiziell und die Strafen dürften den Vereinen schon wehtun.

Abbruchspiel wird mit 2:0 für RW Unna gewertet

Wie erwartet wird das Spiel für Rot-Weiß Unna mit 2:0 als gewonnen und zugleich für Eintracht Erle mit 0:2 als verloren gewertet. Somit ist der Aufstieg in die Bezirksliga für RWU nun endgültig amtlich. Zwar stand es zum Zeitpunkt des 2:1 für Erle, aber aufgrund des Spielabbruches ist die Wertung schlussendlich nachvollziehbar.

Wie bereits bekannt wurde, muss Unna insgesamt 350 Euro zahlen. Diese Summe teilt sich dabei überraschenderweise anders auf, als viele wahrscheinlich denken. Für den Platzsturm zahlt der Aufsteiger lediglich 50 Euro, aber bei der Pyrotechnik muss RWU dafür satte 300 Euro zahlen. Dabei fährt der FLVW eine „Null-Toleranz-Strategie“ und Jamnig erklärt in seinem Urteil:

„Nicht hinzunehmen ist deshalb der Einsatz von Pyrotechnik durch Zuschauer und erstrecht nicht durch Spieler auf dem Spielfeld.“

Dennoch bleibt der erfahrene Sportrichter im unteren Bereich des möglichen Strafrahmen und bewertet die „besondere Emotionslage“ mit ein. Deutlich härter trifft es dann aber das Team aus Gelsenkirchen. Erle muss für den verursachten Spielabbruch 200 Euro zahlen. Zusätzlich kommen 1.000 Euro für die Tätlichkeit gegen Schiedsrichter Ole Richter hinzu. Nach Ansicht des Sportgerichtes ist der Zuschauer eindeutig dem Verein Eintracht Erle zuzuordnen.

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Zusätzlich gab es noch zwei weitere Vorfälle gegen das Schiedsrichtergespann, die ebenfalls behandelt wurden. Zum einen wurde der Schiedsrichterassistent nach dem Tor von Mansour Yousofi angegangen.

„Unmittelbar nach dem Tor für Unna kurz vor Spielende begibt sich ein Zuschauer von Erle am Abgrenzungszaun vorbei zum Schiedsrichter-Assistenten 1 und fordert dessen Aufmerksamkeit und Erklärungen für ein Fahnenzeichen des anderen Assistenten, obwohl Assistent 1 gerade die gleichzeitig stattfindende Tätlichkeit eines Zuschauers gegen den Schiedsrichter beobachtet. Er greift dabei dem Assistenten zwei Mal ins Gesicht, um das Head-Set wegzuziehen.“

Eintracht Erle muss insgesamt 1.700 Euro an Strafe zahlen

Für diese Aktion muss Erle weitere 300 Euro zahlen und beim Verlassen des Platzes stellt sich laut Sonderbericht des Schiedsrichters ein weiterer Zuschauer dem Gespann in den Weg und verlangt eine Diskussion. Dabei kam es offenbar zu einem Körperkontakt und eine weitere Strafe von 200 Euro. Insgesamt muss Erle somit nicht nur den verpassten Aufstieg hinnehmen, sondern auch eine Gesamtgeldstrafe in Höhe von 1.700 Euro.

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Abschließend begründet das Bezirkssportgericht 5 das gesamte Urteil noch weiter:

„Der Sachverhalt ist nach Einschätzung des BSG 5 durch die klaren Aussagen des Schiedsrichters sowie die diversen Videos hinreichend und eindeutig belegt. Eintracht Erle zeigt sich sehr kooperativ und räumt den Sachverhalt uneingeschränkt ein.“

Beiden Vereinen bleibt nun das Rechtsmittel der Berufung, welche innerhalb von zehn Tagen nach Urteilsverkündung einzureichen.

Dieser Beitrag hat einen Kommentar

  1. Thomas Wetzel

    Endlich mal eine gute Spruchkammer und ein annehmbares Urteil.

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