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Foto der Klasse 7a der Carl-von-Ossietzky-Schule Berlin beim Anti.Gewalt-Fußballturnier.

Es reicht – Mehr Respekt und Fairness

Amateur-Schiedsrichter werden beleidigt, bespuckt, geschlagen, getreten. Sind offenbar nur das fünfte Rad am Wagen. Sind Freiwild.

Es ist kein Licht am Ende des Tunnels zu erkennen. Jede Woche berichten wir von neuen Vorfällen. Von Respekt und Fairness gegenüber den Amateur-Schiedsrichtern ist seit Jahren mit Aussicht auf Änderung wenig zu spüren.

Ein Zuschauer stellt sich schützend vor den Schiedsrichter!“ oder die lächerliche 15 Monatsstrafe nach einem Vergehen an einem Schiedsrichter. Muss es denn soweit kommen, dass sich jemand schützend vor den Schiedsrichter stellt? Die Gewalt gegen Schiedsrichter muss aufhören, sofort.

Gewalt ist ein Problem, keine Lösung

Vereine und Verbände beteuern nach Tätlichkeiten gegen Schiedsrichter wie schrecklich man das findet, schmeißen die „Täter“ meist sofort aus dem Verein, was ein weiterer Fehler der Vereine ist. Denn ohne Verein, kann es nicht zu einem Urteil kommen! Außer ein paar warmen Worten der Entrüstung passiert leider nicht viel. Und dann folgend sind die Sportgerichtsurteile. Lachhaft kann man die nur nennen. Meist wird die Strafe nach Verbüßung von Zweidritteln zur Bewährung ausgesetzt, wenn er selbst einen Schiedsrichterkurs absolviert und ein paar Spiele leitet. Haben wir das denn wirklich nötig, jemanden der zuvor gegen einen Kollegen tätlich geworden ist, dann wieder in unsere Gemeinschaft aufzunehmen? Aber auf der anderen Seite werden Kollegen knallhart mit drakonischen Bestrafen belegt, wenn sie selbst mal einen Fehler machen. Lächerlich!

Es kann doch nicht so schwer sein, die Verfahrensordnungen in den Verbänden zu ändern und restriktive Strafen bei Tätlichkeiten gegen Schiedsrichter darin fest zu schreiben. Das Signal zum Schutz der Schiedsrichter fehlt bislang. Die bisherigen Strafen in den Verfahrensordnungen sind ein Witz. Die Forderungen lauten:

„Drei Jahre Mindestsperre bis zu 8 Jahren bei Tätlichkeiten gegen Schiedsrichter!“ 

Welcher Verein oder Verband ergreift endlich die Initiative und ändert die Verfahrensordnung?

Ohne adäquaten Schutz der Schiedsrichter (im Gesetz = Verfahrensordnung) festgeschrieben sinkt bei den Bestandsschiedsrichtern die Lust zu pfeifen. Nach solchen Vorfällen hören auch Kollegen auf. Das erste Gegenargument bei der Gewinnung neuer Schiedsrichter ist der mangelnde Schutz auf den Sportplätzen. Dann folgen gleich die Spesen.

Die Schläger auf den Sportplätzen müssen aus dem Weg geräumt werden. Ohne Ausnahme weg vom Fenster! Schläger, das sind keine Sportfreunde, das sind einfach nur kriminelle Subjekte, auf die wir gerne beim Sport und als Schiedsrichter verzichten können. Mit mindestens 3 Jahren, in schweren Fällen bis zu 8 Jahren wird das Ziel abzuschrecken erreicht werden. Wer es dann dennoch wagt die Hand zu erheben, betritt den Platz halt für lange Zeit nicht mehr. Lebenslang wäre manchmal angebracht, 8 Jahre Sperre ohne Aussicht auf Bewährung reichen aber.

Mehr als warme Worte oder die Plakatierung ist die Festschreibung dieser restriktiven Strafen (3 Jahre bis zu 8 Jahren) in den Verfahrensordnungen, damit die Sportrichter auch Urteile fällen können und müssen, worin diese Strafen verhängt werden. 

In manchen Verbänden werden wieder Rufe nach einem Streik laut. Muss es denn soweit kommen?

Gesellschaftlich betrachtet: Wer Polizisten, Feuerwehrleute oder Sanitäter tätlich angreift, gehört in den Knast. Wer Schiedsrichter tätlich angreift gehört definitiv NICHT auf den Sportplatz! Keine Ausnahme, keine Gnade!

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