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Fröhlich nimmt Schiedsrichterteam um Dingert in die Pflicht

Am Sonntagvormittag war der Leiter der DFB-Elite-Schiedsrichter beim „Sport 1 Doppelpass“ zugeschaltet und hat sich zum Wechselfehler in der Partie SC Freiburg gegen den FC Bayern München geäußert. Dabei erklärte er aus seiner Sicht, wieso es überhaupt zu dem ganzen Chaos gekommen ist und nimmt auch die Schiedsrichter in die Pflicht. Zur DFB-Verfahrensordnung wollte er sich nicht äußern.

Zunächst einmal hat die Teammanagerin des FC Bayern Kathleen Krüger Comans alte Rückennummer aus der vergangenen Saison in die digitale Auswechseltafel fälschlicherweise eingetragen. Dort stand dann Nummer 4 (Niklas Süle) für Nummer 29 (war nicht vergeben bei den Bayern). Dies führte wohl dazu, dass sich Coman nicht angesprochen fühlte und deshalb zunächst auf dem Platz blieb. Währenddessen ging Sabitzer schon auf den Platz und der zweite ausgewechselte Spieler Tolisso verließ direkt den Innenraum des Freiburger Stadions. So wurde die Situation für den vierten Offizieller Arno Blos maximal unübersichtlich und das ganze Chaos entstand. Blos soll wohl die erste Auswechslung auch schon für sich abgeschlossen haben, weil Sabitzer ja schon auf dem Spielfeld war. Fröhlich sieht hier eine „Nachlässigkeit im Prozess“.

Eine Verkettung unglücklicher Umstände.“

Schiedsrichter-Boss Fröhlich betonte nun im Doppelpass, dass der Check des Schiedsrichterteams gefehlt habe. Normalerweise sollte der vierte Offizieller sowohl die Rückennummern bei der Auswechslung überprüfen, wenn er sie sich notiert (Nummer 29 von Coman gab es nicht am Bogen), als auch die Anzahl der Spieler nach der Auswechslung bzw. Süle erst auf den Platz lassen, wenn Coman auch das Spielfeld verlässt.

„Dieser Check fehlte dem Schiedsrichterteam. […] Das die gleiche Anzahl an Spieler nach der Auswechslung auf dem Feld ist wie zuvor.“

Regeltechnisch ist auch noch unklar, ob das Spiel korrekt fortgesetzt wurde oder ob es nicht Gelb für Süle und einen indirekten Freistoß für die Freiburger hätte geben müssen. Dies ist einfach davon abgängig, ob Süle einfach auf den Platz gelaufen ist, oder das Spielfeld mit der Zustimmung des Schiedsrichters bzw. vierten Offiziellen betreten hat. Da Dingert die Partie unterbrach und mit einem Schiedsrichterball wieder fortsetze, ist davon auszugehen, dass Süle keine Schuld traf und er das Spielfeld auf Zustimmung von Arno Blos betrat.

Schiedsrichter Christian Dingert stellte sich nach dem Spiel den Fragen der Journalisten.

Laut Fröhlich hätte die Partie regeltechnisch korrekt mit einem indirekten Freistoß für Freiburg fortgesetzt werden müssen, da der SR-Ball aber ja auch mit einem Freiburger Spieler durchgeführt wurde, sei hier kein Nachteil für den Sportclub entstanden. Eine gelbe Karte für Coman oder einen anderen Bayernspieler sehe er nicht, da keiner von diesen Schuld gewesen sei.

„Ist nicht gut gelaufen.“

Moderator Florian König befragte Fröhlich auch nach dem Paragrafen 17 Absatz 4 der DFB Verfahrensordnung, dazu wollte sich Fröhlich allerdings nicht äußern, da dies nicht mehr sein Ressort sei. Für ihn sei wichtig, was auf dem Spielfeld passiert sei. Die falsche Spielforsetzung hätte keine Auswirkung auf den Ablauf des Spiels gehabt.

„Juristen sind hier dann am Werk, keine Schiedsrichter.“

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Wie Felix Zwayer gestern korrekt im Aktuellen Sportstudio sagte, handelt es sich bei diesem Paragrafen darum, dass Spieler eingesetzt werden, die nicht spielberechtigt sind. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Spieler keine Spielberechtigung für den aktuellen Verein besitzt oder gesperrt ist. Hier sind die Vereine allein verantwortlich. Davon ist aber hier im Kontext dieser Auswechslung nichts bekannt. Auch ist nicht bekannt, dass Schiedsrichter Dingert irgendwas im Hinblick auf die Spielberechtigung der Bayern-Spieler im Kader im Spielbericht vermerkt hätte.

Einschätzung des Autors:

Viele Leichtsinnigkeiten haben zu diesem Chaos geführt, wie Fröhlich richtig analysierte. Allerdings lagen einige davon beim Schiedsrichterteam rund um Christian Dingert vor. In den Amateurklassen kriegt es größtenteils ein Schiedsrichter alleine hin, dass die Auswechslungen regelkonform durchgeführt werden. Hier ist meiner Meinung nach vom Schiedsrichter und vierten Offiziellen leichtsinnige Fehler gemacht worden. Denn wenn ich mir die Auswechslung notiere und eine Nummer 29 vom Platz geht und es diese aber auf meiner Spielnotizkarte überhaupt nicht gibt, müssen schon die Alarmglocken läuten. Genauso müssen geregelt erst beide Spieler vom Platz gehen, bevor die neuen das Spielfeld betreten. Diese Grundsätze sind hier nicht beachtet worden.

Drohen den Bayern nun Konsequenzen? Nein! Selbst wenn Freiburg im Rahmen der 48 Stunden nach Abpfiff Einspruch gegen die Spielwertung einlegt, würde es sich um einen Fehler des Schiedsrichters handeln, der keinerlei Auswirkungen auf das Spiel hatte (anders als das Phantomtor von Helmer am 23. April 1994 bei der Partie Bayern München gegen den 1. FC Nürnberg beim 2:1 Sieg der Münchner). Die Verfahrensordnung greift hier nicht, da soweit bisher bekannt keine Bayernspieler nicht spielberechtigt gewesen sind. Der Unterschied bei der Verantwortung wird schon alleine dadurch ersichtlich, dass beim 12. Mann am Platz der Schiedsrichter verpflichtet ist zu unterbrechen und das Spiel erst wieder fortzusetzen, wenn einer das Feld verlässt, bei einer Sperre aber beispielsweise die Mannschaft den Spieler auf ihre Verantwortung einsetzen kann und beim Schiedsrichter hier nur eine Meldepflicht besteht.

Weiterführende Links:

Sendung „Doppelpass“ auf Sport 1 vom 3. April 2022

DFB Rechts- und Verfahrensordnung

Spielerereignisse aus dem elektronischen Spielbericht

Phantomtor 1994

Simon Schmidt

Sportjournalist Simon Schmidt aus Bayern stieg 2020 bei IG Schiedsrichter ein. Seither ist er Mitglied des Kompetenzteams. In seiner Freizeit engagiert er sich als Fußball-Schiedsrichter und ist leidenschaftlicher Fußball-, Formel 1- sowie Technik-Fan.

Dieser Beitrag hat einen Kommentar

  1. Couchschiedsrichter

    Ja das Phantomtor von Hellmer ist sicherlich kein Vergleich.
    Aber wie sieht es denn mit etwas Naheliegenderem aus. Z.B. der Wechselfeheler von Wolfsburg im Spiel gegen Preußen Münster in der ersten Pokalrunde.
    Da muss dem Schiedsrichter und 4. doch auch aufgefallen sein, dass Wolfsburg sein Wechselkontingent bereits aufgebraucht hatte. Das Spiel wurde im Nachhinein gegen Wolfsburg gewertet und somit die Verantwortung Wolfsburg zugesprochen.
    Wo ist denn hier der Unterschied uns warum wird das nicht als Vergleich herangezogen, mal blöd nachgefragt.

    Nur meine Meinung,

    der Cochschiedsrichter

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