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Ist der Schiedsrichter vom Platz, ist Feierabend!

Für großes Aufsehen im deutschen Amateurfußball hat die Partie zwischen TuS Schmidt und der SG Rurland, Kreisliga A Düren, am Sonntag, 22. Mai 2022. Denn der Schiedsrichter brach die Partie ab, verließ den Platz und pfiff dann doch wieder an, als ihm sein Fehler klar wurde. Die Folge: in den letzten noch fehlenden Minuten konnte die TuS Schmidt zum 5:5 ausgleichen. Beim eigentlichen Abbruch stand es noch 4:5. Jetzt werden gleich zwei schwere Fehler des Schiedsrichters das Sportgericht vor eine Herausforderung stellen.

Ob Schiedsrichter Tobias Mielke nicht wusste, dass die Mindestzahl an Spieler bei sieben liegt oder sich nach seinen vier Platzverweisen gegen die SG Rurland schlichtweg verrechnete, ist bisher noch unbekannt. In jedem Fall brach er das Spiel zunächst deutlich erkenntlich ab mit Pfiff und Äusserung „ich breche das Spiel wegen Unterzahl ab!“ (laut der Beobachtung von Außenstehenden und Zeugen) und verließ den Sportplatz. Zu diesem Zeitpunkt ist das Spiel abgebrochen und es darf nicht mehr weitergehen. Das besagen die Spielregeln. Tobias Mielke pfiff die Partie dennoch wieder an, nachdem er sein Irrtum bemerkte und wie es kommen musste, fällt danach gleich der Ausgleich.

In dem Moment wo der Schiedsrichter den Platz verlassen hat, ist leider keine andere Möglichkeit gegeben, als das Spiel abzubrechen. Von daher kurios, aber doch eindeutig, da nur noch eine Meldung möglich ist.

(DFB-Lehrwart Lutz Wagner)

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Fakt ist: nach vier Platzverweisen für eine Mannschaft ist das Spiel noch nicht zwingend abzubrechen, wenn die Mannschaft noch die Mindestanzahl von sieben Spielern aufweisen kann. Erst bei einem fünften Platzverweis wäre das faktisch nicht mehr möglich und ein Abbruch durch den Schiedsrichter ist unumgänglich. Das war hier der erste Fehler von Schiedsrichter Tobias Mielke, der die Partie weiterlaufen hätte lassen müssen. Sobald er das Spiel offensichtlich mit Schlusspfiff abbricht (nicht unterbricht) und den Sportplatz verlässt, ist die Partie in jedem Fall beendet. Ein Wiederanpfiff ist dann nicht mehr möglich, eine wahrheitsgetreue Meldung zu erstatten.

„Das durch die falsche Darstellung des Herrn Tobias Mielke unsere SG in ein falsches Licht gedrückt wird und zudem einen massiven Imageschaden erleidet, dürfte außer Frage stehen. Nach meinen Kenntnissen, liegt hier ein eindeutiger Regelverstoß vor, da Herr Tobias Mielke das Spiel gemäß Abpfiff beendete. So wurde es zumindest von unserer Mannschaft wahrgenommen. Erst im Nachhinein wurde dieser Abpfiff als Spielabbruch unter Berücksichtigung , das nur noch 7 Spieler auf den Platz gestanden haben, dargestellt.
Nach ca. 20-25 Minuten erkannte Herr M. wohl auch, das er sich da wohl massiv irrte und nur 6 Spieler statt 7 Spieler gemäß Regulären einen Spielabbruch rechtfertigen würde. Trotz Spielbeendigung mussten alle Spieler wieder aufs Feld und die Nachspielzeit von ca 1 Minute wurde zu Ende gespielt, indem wir noch das 5:5 kassierten. Inwieweit hier ein Sportgericht eingreift um im Abstiegskampf ein FairPlay zu gewähren liegt wohl im ermessen des zuständigen Spielausschuss des FVM-Kreis Düren. Herr Tobias Mielke wurde bei unserem letzten Training vorstellig und hat sich bei unserer Mannschaft für seinen Fehler entschuldigt.“

(SG-Sportvorstand Karl-Heinz Dahmen)

Es liegen somit zwei Regelfehler vor, die über eine Tatsachenentscheidung im Rahmen des Spielgeschehens auf dem Platz hinausgehen. Jetzt ist nach der Meldung des Schiedsrichters das zuständige Kreissportgericht gefordert, eine Entscheidung zu treffen. Es ist nur sehr schwer vorstellbar, dass die Wertung des Spiels so bestehen bleibt. Normalerweise ist hier von einem Wiederholungsspiel auszugehen, da die Partie wohl kaum für eine der beiden Mannschaften gewertet werden kann. Die Entscheidung trifft allerdings das Sportgericht. Wir werden hier weiter über den Fall berichten.

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Fazit: Nach solchen Aktionen und bei einem Spielabbruch lohnt es sich in jedem Fall mit dem Lehrwart, Obmann oder anderen Mitgliedern des SR-Ausschusses Kontakt aufzunehmen. Denn sonst droht ein weiterer Fehler zu passieren, der alles nur noch schlimmer macht. In diesem Fall ist jetzt das Sportgericht gefordert. Das Sportgericht wird aber nur auf Zuweisung vom Spielausschuss tätig und kann sich die Fälle nicht selbst heran ziehen. Sollten faktische Fehler oder Falschaussagen in der Meldung des Schiedsrichters stehen, würde das das SR-Wesen und die dortige Schiedsrichtergruppe schwer beschädigen. Die Machtposition resultierend aus der SR-Meldung darf in keinem Fall missbraucht werden.

Dieser Beitrag hat 2 Kommentare

  1. Volker Petendorf

    Was ist denn, wenn der Schiedsrichter im Spielbericht das Endergebnis mit 5-5 vermerkt und keine der beiden Teams Protest gegen diese Wertung einlegt? Für diesen Fall ist m.E. ein Eingriff des Sportgerichtes nicht zwingend notwendig und das vom Schiedsrichter vermerkte Endergebnis 5-5 bleibt bestehen.

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