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Netzstimmen | Fragen und Antworten: Hat der Schiedsrichter alles richtig gemacht?

Der Mainzer Daniel Brosinski brachte eine scharfe Hereingabe in den Strafraum. Freiburgs Marc Oliver Kempf hatte die Hand zu weit draußen und ihm sprang der Ball an die Hand. Eigentlich ein klarer Elfmeter, doch Schiri Guido Winkmann pfiff zur Halbzeit. Als beide Teams in der Kabine verschwunden sind, bekam Winkmann ein Signal von der Videoassistentin, Bibiana Steinhaus, aus Köln. Winkmann schaute sich die Szene nochmal selbst an und holte daraufhin alle wieder zurück. Denn es gibt Strafstoß für den FSV. Die meisten Fans standen schon am Grillstand und plötzlich gibt es Elfmeter. Zurecht! Allerdings hat das ganze viel zu lange gedauert (bis der Strafstoß ausgeführt wurde, dauerte es glatte 7 (!) Minuten).

Korrekte Entscheidung von Guido Winkmann. Nach dem Eingriff von Video-Schiedsrichterin Bibiana Steinhaus ist durch die Videosequenz eindeutig das strafbare Handspiel zu erkennen. Da das Spiel lediglich zur Halbzeit unterbrochen wurde, ist die Verhängung des Strafstoßes noch möglich, weshalb Winkmann hier richtig entschieden hat.

Keine Werbung für den Videobeweis

Einerseits spricht Lutz-Michael Fröhlich davon, dass vom Ablauf solche Szenen keiner haben möchte“ allerdings war es nicht anders möglich. Hier keinen Elfmeter zu geben, wäre ein klarer Fehler“

Solange der Schiedsrichter nach dem Halbzeit- oder Schlusspfiff noch auf dem Feld ist, kann es zum Review und ggf. zur Entscheidungsänderung kommen. Wo die Spieler sind, ist unerheblich. Und da liegt erstmal das erste Problem. Was ist mit „Feld“ gemeint? Die Spielfeldbegrenzung oder der Innenraum/Spielertunnel? Im Bereich des DFB ein etwas missverständlich formulierter Passus in der Regel 5 anders interpretiert wird als international. Regel 5 (Schiedsrichter) Punkt 2: „Wenn das Spiel fortgesetzt wurde oder der Schiedsrichter die erste oder zweite Halbzeit (einschließlich Nachspielzeit) beendet und das Spielfeld verlassen oder das Spiel beendet hat, darf der Schiedsrichter eine Entscheidung nicht ändern“.

Der Punkt in Regel 5 „Verlassen des Spielfelds“ gilt gilt nur für Disziplinarmaßnahmen. Darunter fallen keine Spielstrafen. Zumal das für das Verlassen des Spielfelds nach Schlusspfiff gilt und nicht nach dem Halbzeitpfiff.

Keine Glanzleistung

Bibiana Steinhaus könnte hier aber schon beim Halbzeitpfiff einen Hinweis geben, die Teams auf dem Feld zu behalten und die Nicht-Beendigung der Halbzeit direkt an die Spielführer zu kommunizieren, damit das nicht so dermaßen doof aussieht, wie es hier eben aussah. Dann hätte in der laufenden ersten Halbzeit ganz in Ruhe das Videobeweis-Procedere durchgeführt werden können.

Was wäre eigentlich, wenn Mainz 05 den Elfer gegen den Pfosten geschossen hätte und erst im Nachschuss der Ball drin wäre? Tor oder kein Tor?

Hier ist dann kein Nachschuss möglich, Handhabung wie beim Elfmeterschießen. Die Wirkung ist verwirkt, wenn der Ball wieder zurückprallt. In der Regel heißt es hier: „Bei einer Verlängerung ist der Strafstoß abgeschlossen, wenn sich der Ball, nachdem der Schuss ausgeführt wurde, nicht mehr bewegt, aus dem Spiel ist, von irgendeinem Spieler (einschließlich Strafstoßschützen) außer dem verteidigenden Spieler ausgeführt wird, oder der Schiedsrichter das Spiel wegen eines Vergehens des Sztrafstoßschützen oder des Teams des Strafstoßschützen unterbricht. Wenn ein Spieler des verteidigenden Teams (einschließlich des Torhüters) ein Vergehen begeht und der Strafstoß verschossen/gehalten wird, wird der Strafstoß wiederholt.“

Den Aufnahmen zu urteilen, begann die Kontaktaufnahme von Video-Assistentin Bibiana Steinhaus außerhalb des „Feldes“/der Seitenauslinie, sodass man sich an dem Begriff „Feld/field of play“ aufhängen kann.

Im Zweifelsfall dürfte hier tatsächlich entscheidend der Moment der Kontaktaufnahme durch den Video-Assistenten sein. Wann er genau erfolgte, weiß man nicht so richtig.

Kann es einen Protest gegen die Spielwertung und ein Wiederholungsspiel geben?

Gut möglich. Zwar kann ein Spiel laut IFAB-Protokoll aufgrund einer falschen Anwendung des Videobeweises nicht wiederholt werden kann. Gut möglich ist aber auch, dass Regel 5 Vorrang habe. Wobei die Feststellung eines Regelverstoßes entscheidend von der Aussage des Schiedsrichters abhängt.

Warum mussten dann ALLE Spieler wieder zurückkommen? Bis auf die beiden Protagonisten hätten doch beide Teams in der Kabine bleiben können?

Weil jede Mannschaft laut Regel 3 mindestens sieben Spieler auf dem Feld sein muss, davon ist einer der Torwart. Ansonsten kann ein Spiel nicht fortgesetzt werden.

Auch wenn die Situation sehr kurios war ist am Ende die richtige Entscheidung getroffen worden, und das ist das was zählt. Steinhaus hätte sich früher melden sollen, dann wären die Spieler nicht in die Kabine gegangen und es hätte/würde sich keiner groß drüber aufregen. Winkmann hat die Szene selbst auf dem Platz gar nicht gesehen/wahrgenommen, ihm kann man daher nichts vorwerfen. Wer den Videobeweis in dieser Form beibehalten möchte und als Fortschritt empfindet, wird mit solchen Szenen leben müssen. Erinnert etwas an die Szene mit Osmers in Frankfurt, da war ja der Spieler schon in der Kabine. Wäre der Elfmeter nicht gegeben worden, wäre das Geschrei genauso groß gewesen. Aber da die Entscheidung pro Videobeweis (in dieser Form) für den deutschen Fußball eh gefallen ist, braucht man die Diskussionen nicht wieder zu eröffnen.

Ein weiterfolgender Beitrag dazu findet sich auf den Seiten von NTV und des DFB.

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