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News zum Skandal in der Oberliga Baden-Württemberg

Die Folge der vehementen Streitigkeiten zwischen den Verbandsschiedsrichterobmännern (VSO) ist nun eine Neuregelung der Aufstiegsmodalitäten von der Oberliga Baden-Württemberg (OLBW) in die Regionalliga Südwest (RLSW) vorgenommen worden. 

Am 20. Oktober berichteten wir bereits über die weitreichenden Konflikte zwischen den Verbands-Schiedsrichterobleuten Ralf Brombacher (Südbadischer Fußballverband – SBFV), Rolf Karcher (Badischer Fußballverband – BadFV) und Volker Stellmach (Württembergischer Fußballverband – WFV) in Bezug auf das Schiedsrichterwesen und die Aufstiegsregelungen von der Oberliga Baden-Württemberg (OLBW) zur Regionalliga Südwest (RLSW). Diese egoistischen und subjektiven Auseinandersetzungen führten sogar dazu, dass Schiedsrichter der Oberliga über Wochen, teilweise sogar Monate, keine Rückmeldung zu ihren Beobachtungsergebnissen erhielten. Die Situation eskalierte erheblich, wobei die Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter – wie so oft – die Leidtragenden dieser Spannungen waren.

Was ist nun passiert, um eine Klärung herbeizuführen?

Da es den drei Verbandsschiedsrichterobleuten offenbar nicht gelang, sich ohne weitreichende und heftige Auseinandersetzungen vernünftig auf die Aufstiegsmodalitäten zu einigen und sie – wie so oft – eher subjektiv und nicht objektiv im Sinne des Leistungsprinzips handelten, haben die Präsidenten der Fußballverbände Baden-Württembergs beschlossen, die Aufstiegsregelungen anzupassen und ab der Saison 2024/2025 zu ändern. Zu diesem Zweck wurde eine Zusatzvereinbarung getroffen.

Wie verändern sich nun die Aufstiegsregelungen?

Gemäß der Geschäftsordnung der Schiedsrichter-Kommission der Regionalliga Südwest (RLSW) werden pro Spieljahr in der Regel zwei Schiedsrichter aus der Oberliga Baden-Württemberg (OLBW) für den Aufstieg in die Regionalliga nominiert. Die neu geschlossene Zusatzvereinbarung sieht vor, dass die Beobachtungsmodalitäten grundsätzlich unverändert bleiben, inklusive der bestehenden Arbeitsteilung, Richtlinien und Verfahrensordnung. Jeder Schiedsrichter der OLBW muss bis Ende des Kalenderjahres, in dem die Saison beginnt, in fünf Spielen beobachtet werden, wofür die Schiedsrichter-Kommission der Oberliga verantwortlich ist. Anhand dieser Beobachtungen nominieren der Badische Fußballverband (BFV) und der Südbadische Fußballverband (SBFV) jeweils einen Schiedsrichter, während der Württembergische Fußballverband (WFV) zwei Schiedsrichter*innen benennt – insgesamt also vier. Diese vier Nominierten werden im weiteren Verlauf der Saison in drei zusätzlichen Spielen beobachtet, wobei die Schiedsrichter-Kommission der RLSW die Beobachtungen ohne Beteiligung der baden-württembergischen Verbandsvertreter durchführt, und Beobachter der Landesverbände nicht zum Einsatz kommen. Die übrigen Schiedsrichter werden weiterhin wie gewohnt beobachtet. Die Präsidenten der Verbände legen der Regionalliga Südwest bis zu einem festgelegten Stichtag einen Aufstiegsvorschlag aus diesen vier Schiedsrichtern vor, basierend auf den drei zusätzlichen Beobachtungen der RLSW-Kommission. Ein gemeinsames Votum der Schiedsrichter-Kommission der OLBW wird dabei berücksichtigt, sollte es zustande kommen. Angesichts der bisherigen Streitigkeiten und der oft sturen und subjektiven Haltungen der VSOs ist dies jedoch eher unwahrscheinlich.

FAZIT: Einmal mehr hat sich deutlich gezeigt, dass die Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter der baden-württembergischen Landesverbände erheblich unter der subjektiven und eigennützigen Vorgehensweise der VSOs gelitten haben und leiden. Immerhin brachte dieser Fall eine kleine, aber notwendige positive Entwicklung. Den VSOs wurden zumindest teilweise ihre zugesicherten Kompetenzen entzogen – ein Schritt, der klein, aber entscheidend und notwendig ist. Es muss aber einige weitere Schritte in diese Richtung geben. Während die VSOs weiterhin das Recht zur Nominierung besitzen, haben sie nicht mehr das endgültige Entscheidungsrecht, insofern es zu keiner einvernehmlichen Einigung kommt. Es hat sich gezeigt, wie wenig sich die Verbände und VSOs Vertrauen schenken. Machtspielchen sind und waren stets an der Tagesordnung, den eigenen Willen, entgegen der Leistungskriterien, durchzusetzen. Normalerweise ist es ebenso ein Unding, während einer laufenden Saison die Bewertungskriterien anzupassen. Nur mehr haben die Vorkommnisse und die Änderungen gezeigt, dass es weniger um sportliche Leistungskriterien, als mehr um politische Entscheidungen und Auswahl geht. Diese Maßnahme sehen wir als richtige Entscheidung – zu wenig aber in die richtige Richtung – um den Machtbereich der Verantwortungsträger an den Schiedsrichterspitzen des Verbands zu begrenzen. Besonders der südbadische Raum hat durch Ralf Brombacher in den vergangenen sechs bis zwölf Monaten eindrucksvoll gezeigt, wie subjektive Sichtweisen und Handlungen des/der VSOs gegenüber Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern in der Praxis teils willkürlich, unsachgemäß und sogar entgegen gültigen Normen, Rechtsvorschriften und Satzungen umgesetzt wurden. Hierüber hatten wir auch bereits mehrfach berichtet. Aber scheinbar läuft es auch in anderen Verbänden nicht ganz rund.

Text und Quelle: IG Schiedsrichter

Änderung Aufstiegsregelung vom 04. November 2024

Dieser Beitrag hat 2 Kommentare

  1. Jan

    Obwohl die Kritik offenbar zumindest ein wenig Wirkung gezeigt hat, halte ich es für inakzeptabel, während der laufenden Saison die Beurteilungskriterien zu ändern.

    Grundsätzlich begrüße ich es auch, dass die Kompetenzen infolge der erst vergangenen Ereignisse und Vorkommnisse in den Verbänden neu verteilt wurden.

    Dass jedoch die Leistungen und Bewertungen der Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter auf Grundlage ihrer Beobachtungen weniger Gewicht haben, verdeutlicht für mich, dass es weniger um Leistung als vielmehr um politische Entscheidungen geht. Warum muss überhaupt – von welchen Funktionsträgern auch immer – entschieden werden und warum entscheidet nicht die Bestenauslese nach Noten und bei Notengleichheit Themen wie Lehrabendbesuche etc.?

    Man spricht immer von „Vorschlägen“ und „Nominierungen“. In einem echten Leistungsprinzip sollten jedoch nicht Nominierungen im Vordergrund stehen, sondern die Besten nach Noten berücksichtigt werden.

    Zudem erscheint es mir unlogisch, dass der verbleibende Teil der Schiedsrichter*innen in der Rückrunde nur noch um den Abstieg pfeift. Wenn beispielsweise ein Schiedsrichter in der Rückrunde überdurchschnittliche Bewertungen erzielt, während ein nach der Hinrunde nominierter Schiedsrichter schlechter abschneidet, könnte trotzdem derjenige aufsteigen, der insgesamt eine schwächere Bewertung im Schnitt in der Runde abgeliefert hat.

    Wo bleibt hier das Leistungsprinzip? Fragen über Fragen!

  2. Dieter Albrecht

    Das Bombardement mit dem üblichen Schrott geht weiter. Sachlich geführte Kommentare werden herausgefiltert und veröffentlicht.

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