Ab dem 1. September 2019 verlieren alle Schiedsrichter-Ausweise ohne Verlängerungsvermerk für das Spieljahr 2019/20 (Aufkleber auf der Rückseite des Ausweises oder Stempel mit Unterschrift des Obmannes) ihre Gültigkeit.
Alle Vereine ab dem 1. September 2019 sind verpflichtet, die ungültigen Ausweise einzubehalten und an den für ihre/n Stadt/Landkreis zuständigen Schiedsrichter-Obmann oder direkt an den Landesverband zu übermitteln. Schiedsrichter ohne gültigen Ausweis bzw. ohne Verlängerungsvermerk für das Spieljahr 2019/2020 auf der Rückseite haben den vollen Eintrittspreis zu entrichten.
Bis zum 31. August 2019 gilt für noch nicht verlängerte Ausweise eine Übergangsfrist für nicht verlängerte Schiedsrichterausweise. Das ist eine Vorgabe des Bayrischen Fußball-Verbandes die schon seit Jahren besteht, da viele Unparteiische sich im Urlaub befinden und somit nicht zu den Sitzungen gehen können.
Servus,
Ich möchte gerne mein Schiedsrichterausweis verlängern und ich möchte gerne auch wieder Spiele Pfeifen wenn es möglich wäre.
Wo muss ich hinkommen um mein Schiedsrichterausweiss zu verlängern.
Bitte melden Sie sich mal.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Rochnia