Die Partie Eintracht Trier gegen RW Koblenz (1:1) wird nicht wiederholt. Das Verbandsgremium des Fußball-Regionalverbands Südwest unter Vorsitz von Heinz Müller erkennt keinen zweifelsfreien Regelverstoß.
Das Spiel in der Fußball-Oberliga vom 25. November 2018 zwischen RW Koblenz und Eintracht Trier (1:1) wird nicht wiederholt. Ein Protest des SVE gegen die Spielwertung wurde am Donnerstagabend in einer mündlichen Verhandlung der Spruchkammer des Fußball-Regionalverbands Südwest in Saarbrücken zurückgewiesen. Das hat der Spruchkammer-Vorsitzende Heinz Müller auf fupa-Anfrage mitgeteilt.
Die Spruchkammer hatte darüber zu befinden, ob der Unparteiische Jan Dennemärker bei der Entscheidung, nach dem zu frühen Reinlaufen des Eintracht-Verteidigers Godmer Mabouba nach einer Behandlungspause einen Strafstoß zu verhängen, einen Regelverstoß begangen hat, der den Spielverlauf maßgeblich beeinflusst hat. Hätte die Rechtsinstanz des Regionalverbands dem SVE-Einspruch stattgegeben, wäre es am 9. Februar zur Neuansetzung der Partie im Stadion Oberwerth gekommen.
„Es war nicht eindeutig zu beweisen, dass ein bewusster Regelverstoß vorlag, obwohl klar ist, dass die Entscheidung des Schiedsrichters falsch war. Der Unparteiische hat sich in der Verhandlung auch bei der Eintracht dafür entschuldigt“, berichtete Müller, der mit seinen Kollegen Toni Wallé und Carsten Dunkel nach rund zweieinhalbstündiger Verhandlung die Entscheidung fällte.
Neben dem Schiedsrichtergespann wohnten laut Müller von der Eintracht Sportvorstand Horst Brand und Rechtsanwalt Alexander Bergweiler der Verhandlung bei. RW Koblenz ließ sich nach Auskunft von Müller wegen eines kurzfristigen Krankheitsfalls entschuldigen. Neben den Befragungen der Beteiligten wurde auch ein Video der Szene aus dem RW-Spiel gesichtet.
Geht die Eintracht vor dem Verbandsgericht in Berufung? Auf fupa-Anfrage teilte Bergweiler am Abend mit: „Tendenz eher nein.“
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