Die Teilnahme an den in vielen Kreisen monatlich stattfindenden Schiedsrichterweiterbildungen ist im Regelfalle Pflicht. Dennoch sind diese normal sehr schlecht besucht.
Da stellt sich doch die Frage, was pfeifen die Kollegen auf dem Platz, welche partout auf den Weiterbildungen fehlen. Ein Anspruch an die Qualität eines Schiedsrichters ist eine Nichtteilnahme an der Weiterbildung jedenfalls nicht.
Der Kreis Heinsberg hat daher in den Terminkalender unter Punkt Nr. 12 folgende Sanktionspassage eingefügt. Muss sowas denn sein? Müssen Schiedsrichter unter Androhung von Sanktionen gezwungen werden zu einer Pflicht-Weiterbildung zu erscheinen. Das ist beschämend!
Der VKSA aus dem Kreis Heinsberg, Dennis Josef Schmitz hatte die Schiedsrichter per Mail auf die Situation bei den Pflichtspielen (beim FVM = 15 Spiele pro Saison – sonst kommt der Heimverein des Schiedsrichters ins Untersoll) und die Teilnahme an den Schiedsrichter-Weiterbildungen aufmerksam gemacht und hat auf Nachfrage Stellung bezogen:
§ 1 Auslagenerstattung
Auslagen, die ehrenamtlichen Mitarbeitern des Verbandes und der Kreise durch die Teilnahme an Sitzungen und Tagungen oder die Wahrnehmung repräsentativer Aufgaben entstehen, werden mit einem Aufwendungsatz in Höhe von 8,00 € pro Anwendungsfall bzw. je Tag abgegolten!“
Der Lehrwart des Kreises Heinsberg, Joel Neyka lädt zur ersten Weiterbildung im neuen Jahr ein. „Die Weiterbildung findet am kommenden Montag, 06.02.2023 ab 19.30 Uhr im Vereinsheim von Borussia Hückelhoven (Glück-Auf-Stadion, Am Parkhof 12, 41836 Hückelhoven) statt. Die Weiterbildung findet ausschließlich in Präsenz statt. Der KSA freut sich über zahlreiche Teilnahme!“