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Dennis Josef Schmitz - VKSA Kreis Heinsberg - Foto FVM

Teilnahme an Weiterbildungen beschämend

Die Teilnahme an den in vielen Kreisen monatlich stattfindenden Schiedsrichterweiterbildungen ist im Regelfalle Pflicht. Dennoch sind diese normal sehr schlecht besucht. 

Da stellt sich doch die Frage, was pfeifen die Kollegen auf dem Platz, welche partout auf den Weiterbildungen fehlen. Ein Anspruch an die Qualität eines Schiedsrichters ist eine Nichtteilnahme an der Weiterbildung jedenfalls nicht. 

Mindestanzahl Weiterbilundgen

Der Kreis Heinsberg hat daher in den Terminkalender unter Punkt Nr. 12 folgende Sanktionspassage eingefügt. Muss sowas denn sein? Müssen Schiedsrichter unter Androhung von Sanktionen gezwungen werden zu einer Pflicht-Weiterbildung zu erscheinen. Das ist beschämend!

Der VKSA aus dem Kreis Heinsberg, Dennis Josef Schmitz hatte die Schiedsrichter per Mail auf die Situation bei den Pflichtspielen (beim FVM = 15 Spiele pro Saison – sonst kommt der Heimverein des Schiedsrichters ins Untersoll) und die Teilnahme an den Schiedsrichter-Weiterbildungen aufmerksam gemacht und hat auf Nachfrage Stellung bezogen:

„Diese Vorgaben stammen aus dem Terminkalender 2022 des Fußballkreises Heinsberg, den unsere Schiedsrichter*innen über ihre Vereine erhalten (können). Die Vorgaben bestehen schon seit langer Zeit und wurden lediglich zuletzt bezüglich der digitalen Teilnahme angepasst. 
Die Weiterbildungsteilnahmen (unabhängig ob online oder präsent) werden im DFBnet eingepflegt und sind dort auch für euch einsehbar. Derzeit arbeiten wir daran, die Teilnahmen aus dem letzten Quartal 2022 einzuarbeiten!“ 
 
Beim Schiedsrichter sieht dann die Eintragung unter dem Reiter Termine im DFBnet zur Weiterbildung wie folgt aus:

Für die Teilnahmen an Schiedsrichter Weiterbildungen werden den Schiedsrichtern keine Fahrtkostenerstattung, noch ein Sitzungsgeld oder Spesen gezahlt. 
 
Woran liegt es? Wie können die Schiedsrichter motiviert werden regelmässig die Weiterbildung zu besuchen? 
 
Evtl. die Auszahlung eines Sitzungsgeldes einführen?
 
 Auszug aus der „SPESENORDNUNG des FVM Stand Mai 2021 (Anlage zu § 9 der Finanzordnung)
§ 1 Auslagenerstattung
Auslagen, die ehrenamtlichen Mitarbeitern des Verbandes und der Kreise durch die Teilnahme an Sitzungen und Tagungen oder die Wahrnehmung repräsentativer Aufgaben entstehen, werden mit einem Aufwendungsatz in Höhe von 8,00 € pro Anwendungsfall bzw. je Tag abgegolten!“
 
Glaube aber, auch ein Sitzungsgeld würde die Situation nicht verbessern.
 
Mit dem berechtigen Anspruch an die Qualität eines Schiedsrichters mittels Regelkenntnis, welche auf Weiterbildungen vermittelt wird, ist zu befürchten, dass neben einer Nichtvorlage des erweiterten Führungszeugnisses , dass weitere Kollegen wegen Nichtteilnahme an den Weiterbildungen beim FVM auf Eis gelegt werden. Das wäre mehr als traurig.
 

Der Lehrwart des Kreises Heinsberg, Joel Neyka lädt zur ersten Weiterbildung im neuen Jahr ein. „Die Weiterbildung findet am kommenden Montag, 06.02.2023 ab 19.30 Uhr im Vereinsheim von Borussia Hückelhoven (Glück-Auf-Stadion, Am Parkhof 12, 41836 Hückelhoven) statt. Die Weiterbildung findet ausschließlich in Präsenz statt. Der KSA freut sich über zahlreiche Teilnahme!“

Das Urteil zum Diebstahl aus der Schiedsrichterkabine vom Amtsgericht Aachen hat Referenz Charakter. Unbedingt beachten. Keine Wertsachen mehr in der Kabine lassen!
 
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