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VAR – Fluch und Segen

Nach einer absolut gelungenen Entscheidung des Videobeweises in Gladbach, als VAR Tobias Stieler die ekelhafte Spuckattacke von Marcus Thuram sofort aufdeckte und damit eine sehr wahrscheinlich unschöne Wendung des Spiels verhinderte, dominierten Diskussionen über fehlende Eingriffe die Sonntagsspiele.

Von: Felix Stark 

VfL Wolfsburg – VfB Stuttgart (SR: Florian Badstübner)

Nicolas Gonzalez drang in den Wolfsburger Strafraum ein und wurde von Riedle Baku rüde zu Fall gebracht. Schiedsrichter Florian Badstübner verweigerte den Stuttgartern den fälligen Strafstoß. Wer selbst Schiedsrichter ist, weiß, wie solche Duelle von hinten aussehen. Allerdings handelte es sich bei Leibe nicht um ein sauberes Körperduell, sondern um einen Check des Wolfsburgers, der von der Seite kam und Gonzalez zusätzlich auch noch am Bein traf. Auch der VAR griff nicht ein, was einer Linie entspricht, die korrekt, aber dem Zuschauer nicht zu vermitteln ist. Klar hatte Badstübner freie Sicht, doch wurden hier alle in diesem Zweikampf relevanten Merkmale erkannt? Jede Perspektive zeigt nochmal neue Details und könnte zu einer anderen Entscheidung führen, aber man entschied sich bewusst, solche Bewertungen dem SR auf dem Feld zu überlassen.

Weit unklarer war die nächste Situation, in der der VAR ebenfalls nicht eingriff:

SC Freiburg – Hertha BSC Berlin (SR: Tobias Reichel)

Nach einer Ecke zog der Freiburger Manuel Gulde den Arm vor den Körper und wurde aus nächster Distanz angeköpft. Schiedsrichter Tobias Reichel gab keinen Strafstoß. Aus dieser Handhaltung heraus resultierten schon vertretbare Elfmeterentscheidungen, aber die Unbestimmtheit der Regel lässt eben Spielräume. Im Sinne des Fußballs ist die Entscheidung, weiterlaufen zu lassen, absolut in Ordnung. Der Strafstoß wäre allerdings genauso möglich gewesen. Wir dürfen also gespannt sein, in welche Richtung diese Regel erneut angepasst wird, da mittlerweile absolut jeder Kontakt mit dem Arm für Aufregung sorgt.

Aufgrund des angesprochenen Interpretationsspielraums, der in Wolfsburg klein, aber vorhanden und in Freiburg ziemlich groß war, ließen die jeweiligen Videoassistenten die Entscheidungen so stehen.

Das Problem liegt hier im Begriff ‚klare Fehlentscheidung‘. Dieser wird in jeder Situation neu definiert! Sobald alle wesentlichen Merkmale des Zweikampfs vom Gespann erfasst wurden, verengt sich der Anwendungsbereich des VAR auf Situationen, die auf den ersten Blick sofort als klar falsch zu bewerten sind und führt so für Außenstehende zu unbefriedigenden Ergebnissen
Ein Spieler übertritt im Zweikampf nunmal keine Linie, wie beim Abseits, über der es eindeutig ein klarer Fehler ist.
Man muss sich immer vor Augen führen, dass der VAR kein Fernsehschiedsrichter ist und die Situationen nicht wie ein Zuschauer in der Zeitlupe komplett neu bewertet, sondern auf der ursprünglichen Entscheidung aufbaut.
Darauf ist wohl auch die mangelnde Akzetanz des VAR-Systems zurückzuführen.

Nach Ergebnissen, wie dem in Wolfsburg, würden wir einer breiteren Anwendung des Videoassistenten durchaus offen gegenüberstehen, aber wie sind die möglichen Eingriffsbereichde dann abzugrenzen?
So ist die Anwendung deutlich abgegrenzt, aber, wie erwähnt, zu unterscheiden vom Fernsehschiedsrichter der nochmal entscheidet.

Die Lösung der Diskussion ist, den Schiedsrichter auf dem Platz in seiner ureigenen Rolle als alleinige Entscheidungsperson, die er in Zeiten vor dem VAR inne hatte, zu akzeptieren.
Fehlentscheidungen gehören zum Fußball dazu, wie der Ball und der Spieler. Doch dabei ist in der Diskussion immer fair und menschlich zu bleiben!

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