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Außergewöhnlicher Fall des Videobeweises

Am Freitagabend fertigte Borussia Dortmund zum Auftakt des 19. Spieltags der Bundesliga den 1. FC Köln mit 5:1 ab. Dabei wurde ein zunächst von Schiedsrichter Harm Osmers gegebener Strafstoß zurückgenommen der Diskussionen hervorrief. Warum die Entscheidung nur teilweise korrigiert werden konnte:

Was war passiert?

Hakimi rannte mit viel Tempo die rechte Seite herunter und zog just in den Sechszehner ein als Bornauw mit der offenen Sohle, gestreckten Seite und höchsten Risiko angegrätscht kam. Osmers zeigte auf den Punkt – allerdings wurde der Ball deutlich vorher gespielt. Osmers sah natürlich die hohe Dynamik in Realgeschwindigkeit und auch die Inkaufnahme der Verletzung. Da kann man nicht mehr von ‚Ballspielen‘ sprechen sondern redet von ‚Balltreffen‘. Der Schiedsrichter ließ die Szene von Video-Assistent Tobias Stieler überprüfen. Die Entscheidung nach kurzer Zeit: Rücknahme des Strafstoßes und Freistoß für den BVB und Gelb für Köln. Tendenziell sogar eher weiterspielen, allerdings waren hier dem VAR laut Reglement quasi die Hände gebunden und da kann der Video-Assistent nicht sagen das war kein Foul  wenn es der Schiedsrichter auf dem Platz so wahrnahm. Das ist dann als Tatsachenentscheidung gedeckelt. Somit wurde lediglich der Fehler in der Spielfortsetzung in Form des Elfmeters korrigiert.

So nützlich kann der Videobeweis sein

Da der Schiedsrichter in diesem Fall auf Foulspiel erkannte, blieb die Feldschiedsrichterentscheidung des Foulspiels dahingehend bestehen. Es wurde lediglich überprüft, ob das Vergehen inner- oder außerhalb des Strafraums stattfand. Den Elfmeter zu geben war defacto falsch, da der Ball bei dieser Grätsche gespielt wurde, zudem nach den TV-Bildern außerhalb des Strafraums stattgefunden hat. Somit wurde hier nachträglich auf Freistoß entschieden. Hätte der Schiedsrichter direkt in seiner eigenen Wahrnehmung auf Freistoß entschieden, wäre auch nicht eingegriffen worden. Die Gelbe Karte für Sebastiaan Bornauw gab es, weil Osmers das Tackling als Foulspiel angesehen hat. Da er hier mit gestreckten Bein und offener Sohle einen Zweikampf führte und sowohl Ball als auch Gegner traf, war das Einsteigen rücksichtslos und somit verwarnungswürdig (TV-Bilder ab 34:32 Minute).

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