Seit nun einigen Jahren gibt es den VAR in Deutschland. Immer wieder gibt es Kritik. Teilweise zurecht, öfters zu Unrecht. Doch neben den Bildern im „Kölner Keller“ steht in jedem Stadion die „Review Area“ bereit. Doch wann muss der Schiedsrichter überhaupt dort hin? Wir haben uns mal damit beschäftigt.
Beim Bundesliga-Spiel zwischen Borussia Dortmund und RB Leipzig (2:3) kam es nach 12 Minuten zur Grätsche von Mats Hummels. Als letzter Mann brachte er Leipzigs Openda zu Fall.
Schiedsrichter Sven Jablonski zögerte nicht lange und zeigte auf den Elfmeterpunkt und gab zudem die gelbe Karte.
Gut zwei Minuten stand die Entscheidung auf der Kippe, denn VAR Pascal Müller prüfte die Sechzehner hoch-Kamera Bild für Bild um die Szene zu kontrollieren.
- Lag kurz zuvor eine Abseitsstellung vor? (Dies war nicht der Fall)
- War das Foul innerhalb oder außerhalb?
Nach der Kontrolle und ohne gemaltes VAR-Bild zeigte Jablonski plötzlich an, dass das Foul außerhalb war. Zudem gab es dann aufgrund der klassischen Notbremse den Platzverweis für Mats Hummels. Das war schon alles sehr verwirrend.
Ohne Review kritisch, aber okay
Der VAR hat wesentlich mehr Möglichkeiten um auf den Millimeter genau zoomen zu können. Somit müssen wir hier auf Pascal Müller vertrauen und letztlich ist die Entscheidung richtig, da der erste Kontakt knapp außerhalb des Strafraums ist. Das ist bei einem Foulspiel maßgebend. Auch wurde die klare Fehlentscheidung des Schiedsrichters korrigiert.
Problem nur: durch solch einen Ablauf gewinnt der VAR nicht zwingend an Glaubwürdigkeit.
Hier geht es am Ende um eine klare Fehlentscheidung. Diese muss zwingend vom Schiedsrichter neu bewertet werden.
„Der Schiedsrichter hatte Elfmeter gegeben und dann gab es einen Eingriff. Dann hätte er es auch ansehen sollen.“
Uefa-TV-Beobachter Eugen Strigel, der heute immer noch hochklassige Spiele begleitet.
Dies geht nun, wenn der Schiedsrichter sich die Situation nochmals in der Review Area anschaut.
Doch muss Jablonski in dem Fall überhaupt raus?
Schauen wir 4 Jahre zurück:
In der Bundesliga-Partie Eintracht Frankfurt gegen den FC Bayern München (5:1) zeigte der ehemalige Schiedsrichter Markus Schmidt in der Saison 2019/20 Bayern-Verteidiger Jerome Boateng zunächst die gelbe Karte und gab Strafstoß für die Eintracht. Anschließend ging er in die Review Area und korrigierte die Entscheidung auf Freistoß und rot.
Warum machte dies Jablonski nicht?
Die Kriterien werden seitens des DFB immer wieder geändert. So geht der Schiedsrichter mittlerweile nur noch raus, wenn eine Situation neu bewertet werden muss.
Bei schwarz oder weiß-Szenen wie Abseits oder innerhalb/ausserhalb gibt es nur diese eine Entscheidung. Daher schaute sich Sven Jablonski sowohl gestern als auch am 34. Spieltag vergangene Saison, in der Partie des 1. FC Köln gegen den FC Bayern München (Handspiel Serge Gnabry – Jablonski gab Freistoß und wurde auf Strafstoß korrigiert), nicht zur Review Area.
Ist das sinnvoll?
Die Frage ist durchaus berechtigt. Der VAR soll transparenter gemacht werden. Dann müssen zunächst mal zwingend die einzelnen Frames des VAR gezeigt werden. Damit können sowohl die Zuschauer vor Ort als auch vor dem Fernseher die Entscheidung nachvollziehen.
Als Schiedsrichter macht es immer für Außenstehende einen besseren Eindruck, wenn die Extra Meter gemacht werden, um wichtige spielentscheidende Situationen nochmal angeschaut werden.
Auch wenn die Entscheidung klar schwarz/weiss ist und der Video-Assistent den klaren Fehler korrigiert, ist der zweite Blick immer besser.
Vier Augen sehen mehr als zwei.
Gute und richtige Entscheidung. Auch den Ablauf finde ich gut, da ansonsten noch mehr Zeit vergeht. Und den „zweiten Blick“ gibt es sicherlich durch den Assistenten des VAR (ist zumindest meine Erwartung). Und woher soll durch eine solche Fallkonstellation die Glaubwürdigkeit des VAR negativ beeinflusst werden? Gerade bei solchen „digitalen Entscheidenden“ funktioniert der VAR doch nahezu fehlerfrei (im Gegensatz zu vielen anderen Situationen).
Ein Spiel sperre für Hummels. Laut DFB Schiedsgericht funktioniert also der var auch nicht. Mal schauen wie das Urteil hier so bewertet wird
Das würde mich auch interessieren – ich verstehe es jedenfalls nicht.