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FVM Kreis Bonn Urteil – Anspucken des Schiedsrichters

Amtliche Mitteilungen FVM Nr. 29-2022 vom 22.07.2022

Ein Spieler des FC Jawanan Bonn e.V. wird wegen unsportlichem Verhalten gegenüber dem Schiedsrichter durch versuchtes Anspucken in Richtung des Schiedsrichters für 8 Spiele gesperrt. Aufgrund einer gelb roten Karte erhöht sich die Sperre auf 9 Spiele.

Ohne Details zu kennen, erst mal fällt auf, wie kann man als Schiedsrichter für ein versuchtes Anspucken nur eine gelbe Karte geben. Anspucken ist voll Rot, roter geht es gar nicht, Anspucken ist absolut widerlich. 

Es könnte aber auch so gewesen sein, Spieler bekommt gelb/rot und spuckt dann. Das geht aus dem AM Eintrag nicht hervor.

Vor kurzem haben wir über die Änderungen der RuVO beim WDFV zum 01.07.2022, wozu auch der Fussballverband Mittelrhein (FVM) gehört, berichtet. Im Artikel waren auch die Mindeststrafen lt. RuVO für Tätlichkeiten gegen Schiedsrichter gelistet, wo wir als IG Schiedsrichter bei Tätlichkeiten (Schlagen, Treten, Anspucken, Kopfstoß) ja eine Mindestrafe von 3 Jahren fordern.

Aktuell WDFV lt. RuVO: Mindestsperre ein Jahr, im minderschweren Fall = 6 Monate.

Ist dem Sportgericht in Bonn die Rechts-/ und Verfahrensordnung des WDFV nicht bekannt?

Wie kann man für ein versuchtes Anspucken eines Schiedsrichters nur eine Sperre von 8 Spielen geben?

Das ist mal wieder so ein Skandalurteil der harten Hunde (so werden in Schiedsrichterkreisen die Sportrichter genannt), wo man sich als Schiedsrichter so richtig sicher fühlt auf dem Sportplatz. Da gibt es schon ein Kapitel in der RuVO und es wird nicht angewendet. Sowas geht einfach gar nicht.

Zitiere noch einmal:

„§ 9 Strafen gegen Spieler in einzelnen Fällen
(1) Gegen Spieler sind bei sportlichen Vergehen vor, während oder nach dem Spiel folgende Strafen zu verhängen:

9. wegen tätlichen Angriffs auf den Schiedsrichter oder einen -assistenten eine Sperre von mindestens einem Jahr bis zu drei Jahren, in minderschweren Fällen Sperre von mindestens sechs Monaten; in besonders schweren Fällen ist auch eine Sperre bis zur Dauer von acht Jahren möglich!“

Dieser Beitrag hat 4 Kommentare

  1. Kurt Maier-Haag

    Kann es nicht sein, dass der Spieler zunächst gelb/rot sah und er dann versuchte, den SR anzustecken?

    1. Anton Dinslaken

      Das geht aus der AM nicht hervor was passiert ist.

      1. Jürgen Bachmann

        Geht gar nicht so ein Urteil.

  2. Thomas Wetzel

    Der Strafrahmen scheint eindeutig (ab 1 Jahr Sperre…) und natürlich ist das ein widerwärtiges verhalten des Spielers.
    Ich möchte jedoch ein ,mir passiertes, Beispiel nennen wo dieses Strafmaß wahrscheinlich unangemessen gewesen wäre: Ein Jugendspiel,vor Spielbeginn,spuckt ! ein Spieler deutlich vor mir aus ! Ich habe den Spieler vom Spiel ausgeschlossen ( konnte ersetzt werden..). Der Junge hat zuerst „überheblich“ reagiert ,sich in der Hz.jedoch glaubhaft entschuldigt.
    Der Trainer hat sich komplett hinter meine Entscheidung gestellt ( dieser Spieler war bereits mehrfach zuvor „auffällig
    „) und diese akzeptiert.
    Ich habe KEINE Meldung gemacht. Ein Fehler?
    Hätte dieser junge ( C-Jg.) eine mind. Einjährige Sperre verdient?

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