Vor dem Landgericht Zwickau hat am Dienstag der Prozess um den sogenannten Bierwurf begonnen. Der Schiedsrichter verlangt in einer Zivilklage 25.000 Euro.
Der zu Prozessbeginn am Landgericht Zwickau anwesende Schiedsrichter Nicolas Winter machte in seiner Zivilklagenbegründung vor Gericht deutlich, dass er sich durch die Tat besonders gedemütigt, erniedrigt fühlte und das er herablassend behandelt wurde. Er beruft sich auf seine allgemeines Persönlichkeitsrecht und das er in besonderem Maße öffentlich verunglimpft wurde. Der Vorfall erregte große mediale Aufmerksamkeit und zahlreiche Videos des Geschehens kursieren nach wie vor im Internet. Für den Schiedsrichter ein klarer Fall: Die Demütigung war öffentlich, tiefgreifend und nachhaltig. Was ihn zu einer Schmerzensgeldforderung von 25.000 Euro veranlasste.
Der Beklagte räumte die Tat ein und zeigte zunächst Reue. Im weiteren Verlauf der Verhandlung war davon aber weniger zu spüren.
Das Gericht machte jedoch bereits deutlich, dass Winter die überhöhte Forderung nicht bekommen werde, ihm aber ein Schmerzensgeld zustünde. Laut Landgericht Zwickau wurden in vergleichbaren Fällen ein Schmerzensgeld von 800 bis 1000 Euro ausgeurteilt. Mit einem Urteil wird im September gerechnet.
Über diesen Vorfall zu Prozeßbeginn am Landgericht Zwickau berichtete der MDR u.a. In der Sendung „Sachsenspiegel„.