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Psychologische Erstbetreuung – Was bringt es? – Ein Kommentar

Verschiedene Verbände bieten jetzt psychologischen Erstbetreuung bei Tätlichkeiten gegen Schiedsrichter an. Da stellt sich doch gleich die Frage, bringt das was? Der Fußball-Verband Mittelrhein berichtet bespielsweise von einem Kurs von ehrenamtlichen Hobbybetreuern „Grundlagenthemen der psychologischen Erstbetreuung, wie Stress und Trauma, Intervention sowie Kommunikation und Gesprächsführung wurden bearbeitet und diskutiert.“

Kann ein solcher Hobbypsychologe einem Schiedsrichter, der z.B. geschlagen, getreten und womöglich über den Platz gehetzt wurde, wirklich helfen?

Betrachten wir mal einen Beispielablauf:

Der Schiedsrichter zeigt einem Spieler Rot. Der Spieler dreht durch und schlägt den Schiedsrichter, womöglich hetzen verschiedene Spieler den Schiedsrichter noch über den Platz. Der Schiedsrichter bricht das Spiel zu Recht sofort ab. Ein Spielabbruch bei Tätlichkeiten wird sogar im DFB-Regelheft erwähnt und ist eine Tatsachen-Entscheidung des Schiedsrichter, wofür er, entgegen evtl. anders lautender Meinung, nicht belangt werden kann. 

Der Schiedsrichter bzw. der Heimverein ruft die Polizei hinzu. Der oder die Täter werden hoffentlich namentlich benannt (siehe Spielbericht oder den Vereinen persönlich bekannt). Der Schiedsrichter erstattet sofort Anzeige wegen Körperverletzung (gemäß Strafgesetzbuch, StGB, ein Antragsdelikt). Gleichzeitig informiert der Schiedsrichter seinen KSA oder Ansetzer telefonisch oder per Mail zum Vorfall.

Der Schiedsrichter fährt umgehend ins Krankenhaus, um sich behandeln zu lassen und um die Körperverletzung dokumentieren zu lassen. Am nächsten Tag fährt der Schiedsrichter mit dem Bericht des Krankenhauses zu seinem Hausarzt zur Weiterbehandlung und Besprechung der weiteren Vorgehensweise. Der Hausarzt schlägt je nach Verfassung und Verletzung des Opfers (Schiedsrichter) eine weitere Vorgehensweise bzw. Behandlung vor.

Dann fährt der Schiedsrichter umgehend zu seinem Rechtsanwalt um adäquat rechtlich (strafrechtlich und zivilrechtlich) gegen den/die Täter vorzugehen. (Wohl dem Schiedsrichter, der eine Rechtsschutz Versicherung hat). Einen Rechtsanwalt kontakten, bei einem Verkehrsunfall z.B. Standard. Muss ja nicht jeder ein Jura Grundstudium haben, wie ich.

Zwischenzeitlich hat die Presse von dem Vorfall Wind bekommen, möchte berichten. Der Schiedsrichter erteilt der Presse wahrheitsgemäß Auskunft, so wie es gewesen ist. Der Schiedsrichter ist daran interessiert, dass solche Vorfälle bekannt gemacht werden. Ihm hilft es mental ungemein, das die Information zu einer Tätlichkeit gegen ihn geteilt und veröffentlicht wird. 

Der Schiedsrichter überlegt, ob er weiter Spiele pfeifen soll oder nicht. Jetzt erst recht, denkt er sich evtl.. Wegen solchen Spinnern, die einfach nicht auf einen Sportplatz gehören, lasse ich mir mein Hobby Schiedsrichter nicht kaputt machen.

Zwischenzeitlich meldet sich der / die psychologische Erstbetreuung des KSA beim Schiedsrichter.

Evtl. Ratschläge: 

  • Zum Krankenhaus fahren (schon erledigt),
  • Polizei Anzeige erstatten (schon erledigt),
  • Zum Hausarzt fahren (schon erledigt),
  • Pressegespräche (schon erledigt),
  • Zum Rechtsanwalt fahren (schon erledigt)
  • Weiter pfeifen oder nicht (schon erledigt),
  • Gespräch mit KSA Hobby Psychologen (erübrigt sich da professionelle Arzt Betreuung).

Jetzt kommt dann die Sportgerichts Verhandlung. Der / die Täter sind geladen. Schiedsrichter als Zeuge. Alternative 1: Täter sind bereits beim Verein abgemeldet (kein Urteil möglich), Rauswurf mit Beteuerung und Entschuldigung beim Schiedsrichter; oder sind Alternative 2 nicht abgemeldet, Verhandlung möglich.

Dem Schiedsrichter werden Vorwürfe gemacht, er wäre es schuld, krass formuliert, wenn er nicht die rote Karte gezeigt hätte, mit Fingerspitzengefühl agiert hätte, dann wäre es doch gar nicht soweit gekommen. Der Gegner Verein, die Spieler können sich an nichts erinnern, haben selbst nichts gesehen, obwohl manche genau daneben standen. Oder, evtl. ein Zeuge, ich war gar nicht da!

Das Urteil, die jeweilige Rechts-/ und Verfahrensordnung des jeweiligen Verbandes wird nachgelesen. Das Sportgericht berät in geheimer Sitzung. (Im Sportgericht sitzen im Regelfalle von den Vereinen gewählte Sportrichter). Tätlichkeiten gegen Schiedsrichter = lächerliche Strafen. Statt den / die Täter aus dem Verkehr zu ziehen wird ein Urteil mit diesen lächerlichen Strafen verhängt. Mehr geht halt nicht lt. Verfahrensordnung schütteln die Sportrichter den Kopf. Der KSA bzw. Kreisvorstand geht bei einem lächerlichen Urteil zudem evtl. nicht in Berufung.

Der Schiedsrichter versteht die Welt nicht mehr, hatte vorher noch keine Tätlichkeit gegen sich erfahren müssen. Meint, der Täter müsse doch weg vom Fenster, meint der grüne Tisch fällt ihm in den Rücken. Versteht nicht, dass nur nach Rechts-/ und Verfahrensordnung Strafen verhängt werden können, die auch da explizit drin stehen. Hatte der Schiedsrichter vorher noch entschieden, jetzt erst Recht, denkt er nach dieser Erfahrung mit dem Sportgericht definitiv ans Aufhören. Der KSA bzw. der psychologische Erstbetreuer teilt mit: „Wenn Du noch Gesprächsbedarf hast melde Dich!“

Nach dieser Erfahrung, vom Geschlagenen bis zum Sportgerichts Urteil. Jetzt braucht der Schiedsrichter Gespräche, keine Erstbetreuung mehr! Das Verfahren beim Amtsgericht, Zivil und Strafrecht steht ja noch an. Der Ball rollt in der Liga zwischenzeitlich weiter, so wie bisher, als ob nichts gewesen wäre, mit oder ohne den geschlagenen Schiedsrichter. Der Vorfall ist schnell vergessen, nur für den betroffenen Schiedsrichter nicht. Hört er nun auf oder nicht? Ständig kommt ihm diese Frage. Er hat das System jetzt verstanden, weil er jetzt mal selbst Betroffener war, der KSA braucht ja Schiedsrichter, rät pfeif weiter, wir brauchen Dich. Der Schiedsrichter pfeift weiter. Oder doch nicht?

Keiner wird so richtig aktiv, um die Strafen präfentiv in den Rechts-/ und Verfahrensordnungen zu erhöhen. Wäre ja zum Nachteil der Vereine, der Wähler. Doch wohl aktiv, Appelle, wie „das muss jetzt aufhören!“ werden pressewirksam gehalten, die in den unteren Amateur Klassen gar nicht ankommen. Es geht weiter wie bisher. Der Schiedsrichter pfeift weiter, weil es halt sein Hobby ist.

Psychologische Erstbetreuung? Was bringt es? 


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Dieser Beitrag hat 2 Kommentare

  1. thomaswetzel1@freenet.de

    Psychologische Erstbetreuung ! Was für eine heroische Bezeichnung für Laienpsychologen die diesen Titel nicht mal verdienen. Ein bestenfalls halbherziger Versuch Aktionismus zu zeigen der sehr wahrscheinlich nutzlos „verpuffen““ wird.
    Der skizzierte Kommentar zeigt recht deutlich wo es tatsächlich hapert.
    Hilflosigkeit und Unfähigkeit der handelnden Gremien. Die ,von den Vereinen, gewählten Sportgerichtsfunktionäre werden ihre Vereine mitnichten streng aburteilen (..eine Krähe hackt der anderen usw. ..).Der Strafrahmen für Verfehlungen (Körperverletzung etc.)ist atemberaubend miserabel und die Verurteiler voreingenommen und feige !
    Wie es dem betroffenen Schiedsrichter damit gehen kann wurde gut angedeutet.
    Nein , ihr müsst nichts ändern und schafft euch Stück für Stück ganz alleine ab. Immer mehr Kollegen hängen die „Fox40“ desillusioniert an den Nagel,frische Kollegen hören schneller auf als man Anpfiff rufen kann ,aber die Kreise rühmen sich mit angeblich starken Zahlen bei Neuschiedsrichtern ..
    Diese möglichen psychologischen Erstbetreuer klingen für mich ,bei allem bemühen dieser Kollegen, bestenfalls wie ein Pseudopflaster das viel zu spät aufgeklebt wird.
    Thomas Wetzel
    Kreis Jade Weser Hunte

    1. Anton Dinslaken

      Moin Moin, sehr guter Kommentar. Alles genau richtig erfasst. Daher habe ich den Kommentar bzw. Artikel geschrieben.

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