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Quelle: KNVB

Eigeninitiative – Regelschulung für Spieler und Trainer – Gewaltprävention

Die Niederlande bzw. der KNVB haben bereits erkannt, dass eine Regelkenntnis und Schulung für Spieler und Trainer unbedingt erforderlich ist. Diese Erkenntnis kam nach dem bedauerlichen Tod des Linienrichtern in NL. Der tragische Fall ist bekannt.

Bei den mittlerweile extrem gewalttätigen Angriffen auf Schiedsrichter und Assistenten im Bereich des DFB kann man doch nur von purem Glück reden, dass der Fall wie beim KNVB nicht hier beim DFB genau so passiert wäre. Oder Gott bewahre, noch kommen wird.

Wir hatten in der IG Schiedsrichter zum KNVB bereits berichtet:

Mit Kenntnis der Spielregeln von Spielern und Trainern erübrigen sich Diskussionen über Regeln auf den Sportplatz, die Spieler und Trainer wissen halt einfach, was der Schiedsrichter gepfiffen hat. Die Erkenntnis des KNVB ist doch logisch.

Wir Schiedsrichter sollten jetzt selbst die Initiative ergreifen (wenn DFB und Verbände es nicht tun) und mindestens unserem Heimverein mindestens einmal jährlich Regelschulungen anbieten. Der Heimverein hat den direkten Vorteil davon. Und wir Schiedsrichter auch. Der Heimverein gibt uns Trikot und Ausstattung für das Hobby Schiedsrichter, wir sollten im eigenen Interesse auf weniger Diskussionen auf dem Platz jetzt mal was zurück geben, wovon wir und alle Kollegen für die Zukunft den Vorteil haben. Weniger Diskussionen auf dem Platz.

Als Schiedsrichter selbst Eigeninitiative entwickeln! Nicht auf den Verband warten. Regelschulungen machen.

Die Spieler und Trainer unseres Vereines sind zu den Regeln informiert und können sich auf dem Sportplatz viel fairer positionieren. Sich positiv vom Rest absetzen. Dieses Angebot kann ein Schiedsrichter doch problemlos seinem Verein machen.

Interessant ist das bereits im Jahre 2017 Ansätze für Regelschulungen in den Vereinen vorhanden waren. Siehe Video mit Dominik Thomas aus dem Kreis Wiedsbaden. Wir sollten das Thema als Schiedsrichter jetzt selbst wieder aufgreifen.

Machen wir noch einen Exkurs zur Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG):

„Ansätze der Gewaltprävention

Alle Menschen haben Anspruch auf einen Arbeitsplatz ohne Gefährdungen – auch ohne Gewalt. Gewalt ist weitgehend vermeidbar und es gibt verschiedene Ansätze, Gewalt entgegen zu treten. Die Verantwortung für gewaltfreie beziehungsweise gewaltarme und sichere Arbeitsbedingungen liegt als eine Grundpflicht des Arbeitsschutzes beim Unternehmer!“

https://www.vbg.de/DE/3_Praevention_und_Arbeitshilfen/2_Themen/08.5_Gewaltpraevention/2_Praevention/Praevention_node.html

Wenn sich die Verbände bzw. Funktionäre teilweise wie ein Arbeitgeber verhalten, Zu Hauf Anweisungen erteilen, Ordnungsgelder verhängen, Abmahnungen schreiben, Schiedsrichter sperren, etc., dann sollten sie auch akzeptieren, dass die Schiedsrichter wie ein vergleichbarer Arbeitnehmer berechtigt Schutz einfordern.

Adäquat kausal Schutz vor gewaltbereiten Tätern auf dem Sportplatz von den Verbänden fordern. Die Verbände müssen die Rechts-/ und Verfahrensordnungen (RuVO) bzw. Strafordnungen (Gesetze im Fussballsport) entsprechend zum Schutz der Amateurschiedsrichter anpassen, sonst werden sie evtl. haftbar. Eine völlig logische Forderung der IG Schiedsrichter.

Wollen wir einen weiteren theoretischen Schritt in die Judikative wagen.

Rechtlich wäre zu prüfen, ob Funktionäre strafrechtlich nicht haftbar gemacht werden können wegen evtl. Untätigkeit oder Unterlassung bei Kenntnis von Gefahren für Schiedsrichter. Tätlichkeiten gegen Schiedsrichter und Assistenten sind ja nun mal zu Hauf mittlerweile bekannt.

Selbst der DFB weist in seiner Statistik Gewalt mittlerweile offen auf die steigende Zahl der Spielabbrüche bei Gewalt gegen Schiedsrichter hin. Quod erat demonstrandum. Die Verbände müssen jetzt reagieren!

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Kurze weitere Info:

Bei der VBG können sich Schiedsrichter für sage und schreibe 4.70 Euro pro Jahr (Beitrag für 2022) unfallversichern.

Der Schiedsrichter ist über seine Krankenversicherung versichert. Die ARAG vom Verein zahlt nur bei Invalidität.
 
Es gibt aber eine Ehrenamtsversicherung bei der VBG Berufsgenossenschaft. (Unfallversicherung).
Für 4.70 Euro pro Jahr ist man BG versichert. Die Vorteile einer BG Versicherung zähle ich mal jetzt nicht auf.
Die VBG macht auch Rahmenverträge mit den Verbänden.

Rahmenverträge mit Verbänden

Um den einzelnen Ehrenamtsträgern und Vereinen die Anmeldung zu vereinfachen, bietet die VBG Verbänden an, Rahmenverträge mit der VBG zu schließen. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Nutzen Sie gerne unser Kontaktcenter unter www.vbg.de/kontakt und wählen dort das Anliegen VBG-Mitgliedschaft / Beitrag.

Habe zur VBG Dateien angehängt.
 
Selbst nachlesen:

https://www.vbg.de/DE/1_Mitgliedschaft_und_Beitrag/1_Mitgliedschaft/3_Ehrenamtsversicherung/ehrenamtsversicherung_node.html

 

 

 

 

 

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