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Rente mit 47: Geht das?

In den vergangenen Wochen wurde bereits viel darüber berichtet, dass mit Manuel Gräfe einer der beliebtesten deutschen Schiedsrichter aufgrund der Altersgrenze am Ende der Saison mit 47 Jahren in „Rente“ geschickt wird. Doch warum ist das überhaupt möglich und warum dürfen zwei deutlich ältere englische Kollegen immer noch pfeifen?

„Alterdiskriminierung“ ist das Schlagwort, das vielen bei dieser Praxis durch den Kopf geht. Gemeint ist dabei eine nach dem allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbotene Benachteiligung eines Arbeitnehmers. Doch das ist im Falle der Schiedsrichter allerdings nicht ganz richtig

Besteht zwischen dem DFB und den Unparteiischen der Profiligen ein Arbeitsverhältnis? Dies würden höchstwahrscheinlich die meisten mit einem klaren „Ja“ beantworten.

Die ehemaligen Drittligaschiedsrichter Malte Dittrich und Patrick Schult ließen diese Frage in einem anderen Zusammenhang richterlich klären und in beiden Verfahren war das Ergebnis, dass es sich lediglich eine Rahmenvereinbarung handelt. Es scheiterte am Merkmal der persönlichen Abhängigkeit, da ein Schiedsrichter keiner Rechtspflicht unterliegt, ein Spiel auch tatsächlich zu leiten. Zwar beeinträchtigt das selbstverständlich den weiteren Verlauf der Karriere, wenn man seine Einsätze zu oft absagt. Jedoch soll es zur Annahme eines Arbeitsverhältnisses gerade nicht genügen, wenn man aufgrund des eigenen Verhaltens den nächsten Auftrag nicht bekommt, also nicht eingesetzt wird. Da also kein Arbeitsverhältnis vorliegt, können auch die Benachteiligungsverbote nicht einschlägig sein, sodass die Altersgrenze auch rechtssicher ist.

Gesetz dem Falle, es möchte hierzu jemand vertiefter nachlesen kann man das hier tun:
LAG Hessen, 15.3.2018 – 9 Sa 1399/16; LAG Niedersachsen, 12.2.2020 – 2 Sa 172/19

Weniger juristisch wird die Frage hier im Artikel des „Weser Kurier“ aufgearbeitet:

Spannend dürfte werden, ob es bezüglich dieser Frage eine juristische Neuauflage geben wird. Vor einiger Zeit wurde die Gründung einer „Schiri-GmbH“ angekündigt. Möglicherweise gestaltet sich die Frage eines Arbeitsverhältnisses damit nochmal anders. Sollte ein solches dann angenommen werden, dürfte es um die Altersgrenze schlecht stehen. Mit den besonderen beruflichen Anforderungen dürfte eine Benachteiligung aufgrund des Alters wohl kaum zu rechtfertigen sein, denn durch das Absolvieren der körperlichen Leistungsüberprüfung kann der Fitnesszustand in hinreichendem Maße festgestellt werden.

International ist man schon etwas weiter: In der Diskussion wird immer gerne auf die beiden englischen Referees Mike Dean (52) und Martin Atkinson (50) verwiesen, die in der Premier League immer noch Spitzenspiele leiten. Im Bezug auf die Förderung der Unparteiischen der nächsten Generation kann man das durchaus kritisch sehen, was man derzeit auch daran erkennen kann, dass abgesehen von Anthony Taylor und Michael Oliver kein englischer Referee zum internationalen Stammpersonal zählt. Zum Hintergrund muss man dann natürlich wissen, dass die Unparteiischen dort in der ‚Professional Game Match Officials Limited‘ (PGMOL) organisiert sind und in Vollzeit beschäftigt sind. Jede Medaille hat zwei Seiten…. Siehe auch hier:

Von: Felix Stark

Dieser Beitrag hat einen Kommentar

  1. Helmut Wittiger

    Was soll das Theater um Gräfe. Wenn man seine Sprints sieht kommt er gar nicht mehr hinterher. Sein pummeliger Watschelgang sagt aus, dass er bei den Alten Herrren besser aufgehoben ist. Mal sehen ob er in der A-Klasse oder B-Klasse noch Spiele pfeift?

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