Bei den Königsblauen herrscht eine riesen Enttäuschung nach der 1:2-Niederlage gegen Frankfurt. Dabei traf der Schiedsrichter eine gravierende Fehlentscheidung, als er in der ersten Hälfte nach Videobeweis nicht auf den Punkt zeigte. Eigentlich sollen Fehler durch den Videobeweis verhindert werden, mittlerweile werden reihenweise produziert. Die erste Entscheidung wurde falsch entschieden, jedoch der Strafstoß in der fünften Minute der Nachspiel ist nach der Regelauslegung ein glasklarer Elfmeter.
Stegemann zum nicht gegebenen Elfmeter an Rebic.
„Im Originalablauf des Spiels habe ich oben ein Halten gesehen und einen Kontakt im Fußbereich – und habe deswegen das Spiel weiterlaufen lassen. Nach Intervention des Videoassistenten habe ich mir in der Review Area selbst ein Bild von dem Vorgang gemacht. Ich konnte da keine Divergenz sehen zwischen meiner Meinung auf dem Spielfeld und dem Bildmaterial erkennen. Daher bin ich bei meiner Entscheidung geblieben. Es ist mit Sicherheit eine Entscheidung im Ermessensbereich. Eine andere Entscheidung wäre möglich gewesen. Das war aber keine Schwarz-oder-Weiß-Entscheidung, sondern eine Graubereichs-Entscheidung.“ (Sascha Stegemann“)
Stegemann zur Handspiel in der Nachspielzeit.
„Im Originalablauf war es für mich im Gewühl nicht klar erkennbar, wie weit die Hand letztlich vom Körper weg gewesen ist – ob es eine aktive Bewegung in die Flugbahn des Balles gegeben hat? Deswegen habe ich mich entschieden, das Spiel weiterlaufen zu lassen. Nach Rücksprache mit dem Videoassistenten konnte ich mir ein eigenes Bild in der Review Area machen. Die Bilder, die ich gesehen habe, haben gezeigt, dass der Arm weit weg vom Körper gewesen ist. Dass der Arm bewusst in die Flugbahn des Balles geführt, beziehungsweise gehalten wurde. Nach den geltenden Auslegungsgrundsätzen ist das ein strafbares Handspiel.“
Solange sich der Schiedsrichter noch auf dem Spielfeld befindet, kann er eine Entscheidung noch ändern, wie das IFAB im Punkt 8.13 der Video-Assistenten bestätigt. Dabei ist auch nicht zu unterscheiden, ob es sich bei einem Halbzeit- oder Schlusspfiff handelt.
Auch der Handelfmeter für Leipzig, war natürlich ein Witz! Aus Regelsicht gibt es das Kriterium nicht. Wenn überhaupt ist hier die Vergrößerung der Körperfläche oder die unnatürliche Handhaltung ein Kriterium. Für mich war das aber kein Elfmeter. Genauso wie es den Handelfmeter für Hannover geben muss. Das muss man einfach so knallhart sagen. Selbst die Offiziellen der Vereine, die heute vom Videobeweis profitierten, schimpften reihenweise über den Videobeweis.
Zumindest Dingert und Gräfe haben wie fast immer eine gute Leistung gezeigt.