Nach einem Streit beim Spiel des FC Mezopotamya gegen SG Bödefeld/Henne-Rartal gibt es jetzt ein erstes Urteil: Sportplatzverbot und Geldstrafe.
Im Oktober des vergangenen Jahres schlug ein Fußballspiel hohe Wellen: Ein Linienrichter vom FC Mezopotamya soll in Bödefeld den Schiedsrichter der SG Bödefeld/Henne-Rartal bei einer Partie der Kreisliga A mit einer Fahnenstange tätlich angegriffen haben.
Bereits mehrere Termine bei der Kreisspruchkammer drehte es sich um die Frage, ob der Schiri tatsächlich vom Linienrichter angegriffen wurde. Jetzt gab es ein erstes Urteil.
Hintergrund
Zu einer Auseinandersetzung war es bei einem Fußballspiel in Bödefeld zwischen den Mannschaften Meschede und der aus Bödefeld gekommen. Dabei soll es sogar Handgreiflichkeiten gegeben haben. Die Polizei wurde damals zum Sportplatz gerufen, die den Referee zu seinem Auto begleitete.
Vehement bestritt der FC Mezopotamya die Vorwürfe. In erster Instanz kam es zu einem Freispruch, da der Angreifer nicht zweifelsfrei identifiziert werden konnte. Seitdem stand der Verdacht im Raum, dass der Mescheder Verein einen anderen als den tatsächlichen Linienrichter präsentierte.
Bei einer Verhandlung des Bezirkssportgerichts identifizierten sowohl Schiedsrichter als auch die Ordner einen der Spieler des FC Mezopotamya als Schuldigen.
In der Sitzung kam es jedoch zu keinem Urteil, da der Beschuldigte formal nicht vorgeladen worden war, bestätigte Friedhelm Nagel.
Das Urteil
Nun gibt es seit Montagabend ein erstes Urteil. Erneut wurde der beschuldigte Linienrichter vom Schiedsrichter vor dem Kreissportgericht identifiziert.
Nun soll der Mann eine Geldstrafe in Höhe von 500 €uro zahlen und bekam ein dreijähriges Sportplatzverbot, welches sich auch auf die Eigenschaft des Zuschauers beschränkt, bestätigte der Vorsitzende Kreissportrichter Rainer Strohmenger.
Desweiteren darf der Beschuldige die nächsten drei Jahre keine Funktionen im Deutschen Fußball-Bund, den Regional- und Landesverbänden sowie im Verein ausüben. Beide Parteien wurden bei der Spruchkammersitzung anwaltlich vertreten und können noch Rechtsmittel einlegen.
Die Ermittlung
Zudem könnte dem Mann noch ein Strafverfahren drohen: Die Polizei die den Fall aufmerksam beobachtete und ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung einleitete, gab den Fall nach Abschluss der Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft weiter, ob ein hinreichender Tatverdande bestünde, erklärte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Arnsberg, Thomas Poggel. Danach werde entscheiden, ob ein Verfahren eingeleitet oder die Ermittlungen eingestellt werden.