You are currently viewing Urteil nach Angriff auf Jugendspieler

Urteil nach Angriff auf Jugendspieler

Im September war es bei einem B-Jugendspiel in Hardt zum Eklat gekommen, als ein Vater einen B-Jugendspieler mehrfach ins Gesicht schlug. Das Kreisjugendsportgericht hat jetzt das Strafmaß verkündet.

Was war geschehen?

In der Pokalbegegnung zwischen dem SC Hardt und dem 1. FC Viersen war es in der Nachspielzeit und einem Zusammenprall zweier Spieler zu Tumulten auf dem Platz gekommen. Ein Mann in Kleidung vom FC Viersen ist dann auf den Platz gestürmt und hat den Spieler von Hardt mehrfach mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Es handelte sich um einen Vater eines Viersener Spielers.

Das Strafmaß: Dem Vater ist es für die Saison 2023/2024 sowohl bei Heimspielen als auch Auswärtsspielen der Mannschaft seines Sohnes untersagt sich auf dem Sportplatz aufzuhalten. Zudem ist es ihm untersagt ein Amt im Jugendbereich des Fussballverbandes  Niederrhein auszuüben. Weiterhin erhielt er eine Geldstrafe in Höhe von 250,00 Euro.

Es ist schon mehr als bemerkenswert, wenn ein 45 jähriger Mann als Zuschauer auf den Platz stürmt und einen 16 jährigen Spieler mehrfach ins Gesicht schlägt.

Der Vorsitzende des Kreisjugendsportgerichtes „Hinz“ machte deutlich das auch diese Vorfälle im Jugendbereich sich in den letzten drei Jahren gehäuft hätten. Vielfach seien die Eltern die Schuldigen an derartigen Eskalationen. Die Probleme werden von aussen in das Spiel hereingetragen.

Der geschlagene Jugendspieler hat auf eine Strafanzeige verzichtet. Der FC Viersen verzichtet auf weitere Maßnahmen gegen den Vater.

Kommentar: Wir haben es doch schon erlebt, dass ein Schlag zum Tod eines Spielers geführt hat. Erinnern möchten wir mit Wehmut an Paul aus Berlin. Und dennoch gibt es unbelehrbare Wiederholungstäter. Diesmal unter den Erwachsenen. Diese Formen von Gewalt, ob unter den Spielern, von den Zuschauern und insbesondere gegen Schiedsrichter nehmen deutlich zu. Dem MUSS dringend Einhalt geboten werden. Die gewählten Funktionäre in allen Ebenen sind hier mehr als sonst gefordert.

Mit aller Härte des Gesetzes Einhalt bieten, dafür benötigen wir aber adäquate Rechts-/ und Verfahrensordnungen in allen Verbänden des DFB. Es sollte bei Gewaltvorfällen in jeden Fall auch Strafanzeige bei der Polizei erstattet werden. Eine Anzeige als Antragsdelikt führt unter Umständen auch zu einer Vorstrafe, sodass bei einer weiteren Tat noch schärfer bestraft werden kann. 

Wir sollten gemeinsam die Stimme gegen Gewalt erheben und nicht bloss weg schauen. Das fordert allerdings auch Eigeninitiative jedes Einzelnen. Denn „Wer weiter schweigt macht mit!“

Schreibe einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.