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Schiedsrichter Martin Petersen zeigt Trainer Vincent Wagner die gelb-rote Karte. (Foto: David Inderlied / dpa)

Vom Tatsachenentscheid zum Schiedsrichter-Irrtum: Die offenen Fragen im Fall Wagner

Erst Tatsachenentscheidung, dann abgewiesener Einspruch – und wenige Tage später ein vom Schiedsrichter selbst eingeräumter Irrtum: Die Sperre gegen Elversbergs Trainer Vincent Wagner ist aufgehoben. Möglich wurde das durch die Aussage von Martin Petersen und eine klare Neubewertung durch Marco Fritz. Sportrechtlich ist der Fall damit beendet. Einige Fragen zum Ablauf bleiben jedoch offen.

Vincent Wagner darf gegen den FC Bayern München auf der Bank sitzen. Das DFB-Sportgericht hat den Feldverweis gegen den Trainer der SV Elversberg aufgehoben. Damit entfällt auch die automatische Sperre nach seiner Gelb-Roten Karte beim 4:3-Sieg bei Borussia Mönchengladbach.

Hier weiterlesen: „Kehrtwende beim DFB: Petersen räumt Fehler ein – Wagner-Sperre aufgehoben

Wagner bedankte sich anschließend ausdrücklich bei Schiedsrichter Martin Petersen für dessen Offenheit. Und tatsächlich verdient es Respekt, wenn ein Unparteiischer eine eigene Entscheidung selbstkritisch hinterfragt und einen Fehler einräumt.

Doch gerade dieses Eingeständnis macht den Ablauf des Verfahrens interessant.

Denn wenige Tage zuvor sah die sportrechtliche Bewertung noch anders aus.

Erst abgewiesen – dann aufgehoben

Nach seinem Innenraumverweis hatte Wagner gegen die daraus resultierende automatische Sperre Einspruch eingelegt.

Dieser wurde zunächst abgewiesen.

Das DFB-Sportgericht sah zu diesem Zeitpunkt keine ausreichende Grundlage, um die Entscheidung aufzuheben. Die Sperre blieb bestehen, Wagner hätte damit das Spiel gegen den FC Bayern verpasst.

Erst die anschließende mündliche Verhandlung brachte die entscheidende Wende.

Petersen wurde per Video zugeschaltet und erklärte:

„Im Nachgang empfand ich meine Reaktion als unangemessen. Ich würde die Entscheidung nicht noch einmal so treffen. Ich war vielleicht zu sensibel und habe die Situation falsch interpretiert.“

Damit lag eine entscheidend andere Grundlage vor: Der Schiedsrichter selbst räumte einen Irrtum bei seiner Wahrnehmung beziehungsweise Bewertung der Situation ein.

Sportgerichts-Vorsitzender Stephan Oberholz bezeichnete die anschließende Aufhebung ausdrücklich als „absolute Ausnahme“.

„Der gegen Vincent Wagner ausgesprochene Feldverweis wird aufgehoben. Eine automatische Sperre entfällt“, erklärte Oberholz.

Die entscheidende Frage: Wann wurde Petersen erstmals befragt?

Genau an diesem Punkt wird der Ablauf erklärungsbedürftig.

Wann wurde Martin Petersen erstmals konkret zu seiner Wahrnehmung der Szene befragt?

Denn wenn sein eingeräumter Irrtum letztlich die entscheidende Voraussetzung dafür war, den Feldverweis aufzuheben, stellt sich zwangsläufig die Frage, welche Erkenntnisse bei der Entscheidung über den ersten Einspruch vorlagen.

War Petersen bereits damals zu seiner konkreten Wahrnehmung befragt worden, wäre interessant zu erfahren, was sich zwischen der ersten Entscheidung und der mündlichen Verhandlung an seiner Einschätzung verändert hat.

War dies nicht der Fall, stellt sich wiederum die Frage, auf welcher Tatsachengrundlage der erste Einspruch abschließend beurteilt wurde.

Gerade weil die Wahrnehmung des Schiedsrichters am Ende den entscheidenden Unterschied machte, wäre dieser Punkt für die Nachvollziehbarkeit des Verfahrens von zentraler Bedeutung.

Marco Fritz: Nicht einmal Gelb

Bemerkenswert ist zudem die Bewertung von Marco Fritz.

Der ehemalige Bundesliga-Schiedsrichter, der bei der DFB Schiri GmbH für Regelfragen zuständig ist, kam in der mündlichen Verhandlung zu einem eindeutigen Ergebnis:

„Ich kann nichts feststellen, was eine Gelb-Rote Karte rechtfertigt.“

Es sei offensichtlich, dass Wagner das Spielfeld nicht respektlos betreten habe. Auch sei nicht erkennbar gewesen, dass der Elversberger Trainer die Stimmung habe anheizen wollen.

Fritz ging deshalb noch einen Schritt weiter:

„Mehr als eine Ermahnung sehe ich da nicht.“

Damit handelt es sich nicht um eine geringfügig andere Bewertung einer schwierigen Grenzsituation.

Die Spannweite könnte kaum größer sein: Zunächst bleibt die aus Gelb-Rot resultierende Sperre nach dem ersten Einspruch bestehen – wenige Tage später kommt der zuständige DFB-Regelfachmann zu dem Ergebnis, dass nicht einmal die zweite Verwarnung gerechtfertigt war.

Genau dieser Unterschied macht den Ablauf erklärungsbedürftig.

Was änderte sich zwischen den beiden Entscheidungen?

Der erste Einspruch gegen die automatische Sperre wurde abgewiesen. Wenige Tage später erklärte Petersen in der mündlichen Verhandlung, er habe die Situation falsch interpretiert und würde die Entscheidung heute nicht noch einmal so treffen.

Marco Fritz kam ebenfalls zu einer eindeutigen Bewertung: Er konnte nichts feststellen, was die zweite Verwarnung rechtfertigte. Eine Ermahnung wäre aus seiner Sicht ausreichend gewesen.

Auf dieser Grundlage konnte das Sportgericht den Feldverweis schließlich aufheben.

Damit bleiben sachliche Fragen:

Welche Erkenntnisse lagen dem Sportgericht bei der Ablehnung des ersten Einspruchs vor? War Petersen zu diesem Zeitpunkt bereits zu seiner konkreten Wahrnehmung befragt worden? Und welche zusätzlichen oder veränderten Erkenntnisse lagen in der mündlichen Verhandlung vor, sodass aus der zunächst bestehen gebliebenen Entscheidung schließlich ein anerkannter Irrtum wurde?

Das sind keine Spekulationen über mögliche Hintergründe, sondern Fragen, die sich unmittelbar aus dem unterschiedlichen Ausgang der beiden Verfahren ergeben.

Gerade bei einem Verfahren, das vom Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts selbst als „absolute Ausnahme“ bezeichnet wird, wäre eine transparente Darstellung dieses Ablaufs hilfreich.

Wagner bedankt sich bei Petersen

Vincent Wagner selbst verzichtete nach seinem Erfolg auf jede Form des Nachtritts. Im Gegenteil: Er bedankte sich ausdrücklich beim Schiedsrichter.

„Großer Dank und Respekt an Martin Petersen und die Regelexperten“, sagte der Elversberger Trainer.

Für ihn sei letztlich entscheidend gewesen, ob ein Wahrnehmungsfehler vorgelegen habe.

„Wenn man von Fair Play redet, dann war das ein Beispiel dafür.“

Auch diese Seite gehört zu dem Fall.

Petersen stellte sich der erneuten Bewertung und erklärte offen, dass er seine damalige Entscheidung heute nicht mehr treffen würde. Einen eigenen Fehler einzugestehen, ist keine Schwäche – und verdient Anerkennung.

Fazit: Richtige Korrektur – aber erklärungsbedürftiger Weg

Wenn Schiedsrichter und Regelfachleute nach erneuter Prüfung zu dem Ergebnis kommen, dass eine Entscheidung falsch war, ist es grundsätzlich richtig, einen vorhandenen sportrechtlichen Weg zur Korrektur zu nutzen.

Auch Petersens Offenheit verdient Respekt.

Trotzdem bleibt ein bemerkenswerter Ablauf: Zunächst wird der Einspruch abgewiesen. Wenige Tage später räumt der Schiedsrichter einen Irrtum ein. Marco Fritz sieht nicht einmal die Grundlage für eine zweite Verwarnung. Das Sportgericht hebt daraufhin Feldverweis und Sperre auf.

Das sind die Tatsachen.

Was zwischen der ersten und der zweiten Entscheidung zu dieser grundlegenden Neubewertung geführt hat, ist anhand der bislang bekannten Informationen dagegen nicht vollständig nachvollziehbar.

Genau das ist die Erklärung, die in diesem außergewöhnlichen Fall noch fehlt.

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