Du betrachtest gerade Kehrtwende beim DFB: Petersen räumt Fehler ein – Wagner-Sperre aufgehoben
Schiedsrichter Martin Petersen hat die Gelb-Rote Karte gegen Vincent Wagner als Fehler bezeichnet. (Archivbild)

Kehrtwende beim DFB: Petersen räumt Fehler ein – Wagner-Sperre aufgehoben

Überraschende Wende im Fall Vincent Wagner: Der Trainer der SV Elversberg darf am Sonntag gegen den FC Bayern auf der Bank sitzen. Das DFB-Sportgericht hat die automatische Sperre nach seiner Gelb-Roten Karte aufgehoben. Entscheidend dafür war ausgerechnet Schiedsrichter Martin Petersen: Er räumte in der mündlichen Verhandlung ein, die Situation falsch bewertet zu haben.

Das DFB-Sportgericht unter Vorsitz von Stephan Oberholz hob damit seine vorherige Entscheidung auf. Noch nach dem ersten Einspruch der Elversberger hatte der DFB erklärt, es liege kein „offensichtlicher Irrtum“ vor – die Sperre blieb zunächst bestehen.

Nun die Kehrtwende.

Petersen: „Ich würde die Entscheidung nicht noch einmal so treffen“

In der mündlichen Verhandlung wurde Martin Petersen per Video zugeschaltet. Der Bundesliga-Schiedsrichter räumte bemerkenswert offen ein, dass seine Entscheidung aus heutiger Sicht falsch gewesen sei.

„Im Nachgang empfand ich meine Reaktion als unangemessen. Ich würde die Entscheidung nicht noch einmal so treffen. Ich war vielleicht zu sensibel und habe die Situation falsch interpretiert“, erklärte Petersen.

Genau dieses Eingeständnis öffnete offenbar die Tür für eine Aufhebung des Feldverweises.

Sportgerichts-Vorsitzender Stephan Oberholz betonte ausdrücklich den Ausnahmecharakter der Entscheidung: Der gegen Wagner ausgesprochene Feldverweis werde aufgehoben, damit entfalle auch die automatische Sperre. Möglich sei dies nur gewesen, weil der Schiedsrichter selbst einen Irrtum eingeräumt habe.

Auch Marco Fritz sieht keine Gelb-Rote Karte

Unterstützung bekam diese Einschätzung von Marco Fritz, der bei der DFB Schiri GmbH für Regelfragen zuständig ist.

Auch Fritz sah in Wagners Verhalten keinen ausreichenden Grund für die zweite Verwarnung. Das Betreten des Spielfeldes sei weder erkennbar respektlos gewesen noch habe Wagner versucht, die Situation anzuheizen. Aus seiner Sicht hätte eine Ermahnung ausgereicht.

Damit ist die sportliche Bewertung der Szene im Nachhinein ziemlich eindeutig: Die zweite Gelbe Karte war falsch.

Erst abgewiesen – jetzt aufgehoben

Besonders interessant ist der Fall aufgrund seiner Vorgeschichte.

Nach der Gelb-Roten Karte hatte Elversberg bereits Einspruch gegen die automatische Sperre eingelegt. Dieser wurde zunächst abgewiesen. Grundlage war die hohe Hürde für die nachträgliche Korrektur einer Tatsachenentscheidung.

Erst das persönliche Eingeständnis Petersens führte nun in der mündlichen Verhandlung zu einer völlig neuen Bewertung.

Das macht den Fall außergewöhnlich – und möglicherweise auch über diesen Einzelfall hinaus interessant.

Stärke statt Schwäche

Aus Schiedsrichtersicht sollte dabei eines nicht untergehen: Einen eigenen Fehler öffentlich einzuräumen, ist keine Schwäche.

Im Gegenteil.

Martin Petersen hätte sich hinter seiner Wahrnehmung auf dem Platz und der ursprünglichen Entscheidung verstecken können. Stattdessen erklärte er offen, dass er die Situation falsch interpretiert habe und heute anders entscheiden würde.

Gerade in einer Diskussion, in der von Schiedsrichtern ständig Transparenz und Selbstkritik verlangt werden, verdient diese Offenheit Anerkennung.

Vincent Wagner selbst dankte Petersen ausdrücklich für dessen Ehrlichkeit und erklärte nach dem Urteil: „Ich bin froh, dass der Gerechtigkeit Genüge getan wurde.“

Fazit

Am Ende steht eine außergewöhnliche Entscheidung: Gelb-Rot aufgehoben, automatische Sperre aufgehoben – Vincent Wagner darf gegen Bayern auf die Bank.

Der Fall zeigt aber noch etwas anderes: Tatsachenentscheidungen genießen aus guten Gründen einen enormen Schutz. Gleichzeitig muss es in ganz besonderen Fällen möglich sein, einen nachweislich eingeräumten Irrtum zu korrigieren.

Und vielleicht ist genau das die wichtigste Botschaft dieses Verfahrens: Fehler können passieren. Entscheidend ist, wie man anschließend damit umgeht.

Martin Petersen hat seinen Fehler eingeräumt. Das DFB-Sportgericht hat darauf reagiert.

So ungewöhnlich dieser Weg auch ist – am Ende steht eine Entscheidung, mit der wohl alle Beteiligten leben können.

Dieser Beitrag hat 2 Kommentare

  1. Stefan Gerstner

    Für diesen Bericht muss und möchte ich die IG-Schiedsrichter nun wirklich loben – dem kann ich mich von vorne bis hinten anschließen !!

    Einzig hätte man diese völlig richtige Position auch bereits vor und ungeachtet eines Sportgerichtsurteils einnehmen können – das klang letzte Woche noch deutlich anders 😉

  2. Reiner Kuhn

    Auffällig ist die Abfolge auf jeden Fall: Erst wird der Einspruch abgewiesen und ausdrücklich kein offensichtlicher Irrtum gesehen, dann folgt die öffentliche Debatte, und in der mündlichen Verhandlung räumt Petersen selbst den Fehler ein. Dadurch wird plötzlich die „absolute Ausnahme“ möglich. Offensichtlich wurde der öffentliche Druck zu groß um ihm wurde geraten den Fehler einzugestehen. So kommt er sauber aus der Nummer raus.

Schreibe einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.