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Symbolbild: Wie hart muss der Fußball bei Gewalt gegen Schiedsrichter durchgreifen?

Fünf Jahre für eine brutale Schiri-Attacke – warum eigentlich nicht lebenslang?

Fünf Jahre Sperre, davon 18 Monate auf Bewährung: Das Urteil nach der brutalen Attacke auf einen Schiedsrichter in Siegen sorgt für enorme Diskussionen. Viele unserer Leser fragen: Warum nicht lebenslang? Weshalb gibt es überhaupt Bewährung? Kann der Spieler tatsächlich wieder auf einen Fußballplatz zurückkehren? Und warum gibt es bei Angriffen auf Schiedsrichter keine einheitlichen Strafen? Wir greifen die wichtigsten Fragen auf.

Was genau hat das Sportgericht entschieden?

Der 22-Jährige haut den Schiedsrichter brutal aus der Luft auf den Rücken.

Der 22-jährige Spieler des Siegener SC wurde vom Kreissportgericht für fünf Jahre gesperrt. Die letzten 18 Monate werden zur Bewährung ausgesetzt.

Hier weiterlesen: „Fünf Jahre Sperre nach brutaler Attacke auf Schiedsrichter

Als Voraussetzung dafür muss der Spieler ein Anti-Aggressionstraining absolvieren und dieses entsprechend nachweisen.

Damit ist das Urteil durchaus hart. Gleichzeitig bedeutet es aber auch: Bei Erfüllung der Voraussetzungen könnte die zwingend zu verbüßende Sperre nach dreieinhalb Jahren enden.

Gerade daran entzündet sich ein großer Teil der Kritik.

Warum wurde der Spieler nicht lebenslang gesperrt?

Das ist die mit Abstand häufigste Frage unter unserem Bericht.

Und sie ist angesichts der Bilder nachvollziehbar.

Der Spieler packte den Schiedsrichter, hob ihn hoch und schleuderte ihn mit dem Rücken zu Boden. Viele Leser vertreten deshalb die Auffassung: Wer einen Schiedsrichter derart angreift, sollte nie wieder am organisierten Fußball teilnehmen dürfen.

Dem steht allerdings ein anderer sportrechtlicher Gedanke gegenüber: Auch nach schwerstem Fehlverhalten soll grundsätzlich die Möglichkeit bestehen, sich zu ändern und irgendwann eine zweite Chance zu erhalten.

Die eigentliche Frage lautet deshalb vielleicht nicht einmal:

Lebenslang – ja oder nein?

Sondern:

Sollte eine Rückkehr nach einem derart schweren Angriff automatisch durch das Ablaufen einer Sperre möglich werden?

Warum gibt es 18 Monate auf Bewährung?

Auch dieser Teil des Urteils stößt bei vielen auf Unverständnis.

Bewährung bedeutet in diesem Fall nicht, dass die Attacke relativiert wird. Vielmehr wird ein Teil der Sanktion daran geknüpft, dass der Spieler bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Dazu gehört das Anti-Aggressionstraining.

Der Gedanke dahinter ist nachvollziehbar: Eine Strafe soll nicht ausschließlich sanktionieren, sondern im besten Fall auch dazu beitragen, dass sich ein solches Verhalten nicht wiederholt.

Trotzdem darf gefragt werden, ob gerade bei einem körperlichen Angriff dieser Schwere die Aussicht auf eine tatsächliche Sperrdauer von lediglich dreieinhalb Jahren das richtige Signal ist.

Ist das Urteil der „deutschen Justiz“?

Nein.

Das wird in der Diskussion häufig miteinander vermischt.

Die fünfjährige Sperre ist ein sportrechtliches Urteil des zuständigen Sportgerichts. Es entscheidet darüber, welche Konsequenzen der Vorfall innerhalb des organisierten Fußballs hat.

Davon völlig unabhängig läuft die staatliche Aufarbeitung. Der betroffene Schiedsrichter hat Anzeige erstattet, die Polizei ermittelt.

Welche strafrechtlichen Konsequenzen daraus entstehen, steht derzeit noch nicht fest. Entscheidend wird unter anderem sein, wie Staatsanwaltschaft und gegebenenfalls später ein Gericht die Tat rechtlich einordnen.

Zur Einordnung: Bereits für eine einfache Körperverletzung nach § 223 StGB sieht das Gesetz eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor.

Je nach konkreten Umständen und Folgen einer Tat können auch andere Körperverletzungsdelikte in Betracht kommen, für die das Strafgesetzbuch andere beziehungsweise höhere Strafrahmen vorsieht. Welche Straftatbestände im konkreten Siegener Fall tatsächlich in Betracht kommen, entscheiden jedoch Staatsanwaltschaft und gegebenenfalls später ein Gericht.

Deshalb gilt: Sportgericht und staatliche Justiz sind klar voneinander zu trennen. Mit der fünfjährigen Fußballsperre ist die juristische Aufarbeitung des Angriffs keineswegs beendet.

Kann der Spieler nach der Sperre einfach wieder Fußball spielen?

Genau hier sehen wir einen entscheidenden Diskussionspunkt.

Eine zeitlich begrenzte Sperre bedeutet grundsätzlich, dass nach deren Ende wieder eine Teilnahme am organisierten Spielbetrieb möglich werden kann.

Und genau deshalb halten wir einen anderen Ansatz zumindest für diskussionswürdig:

Bei einem vorsätzlichen tätlichen Angriff auf einen Schiedsrichter könnte zunächst ein Ausschluss aus dem Verband erfolgen.

Eine Rückkehr wäre damit nicht automatisch nach Ablauf einer bestimmten Frist möglich.

Stattdessen könnte beispielsweise nach drei bis fünf Jahren auf Antrag geprüft werden, ob eine Wiederaufnahme gerechtfertigt ist.

Also doch eine zweite Chance?

Ja – eine zweite Chance sollte grundsätzlich möglich sein.

Aber eine zweite Chance muss nicht bedeuten, dass nach dem Ablauf einer bestimmten Zahl von Jahren automatisch alles wieder auf null gestellt wird.

Denkbar wären klare Voraussetzungen: ein nachgewiesenes Anti-Aggressionstraining, keine weiteren einschlägigen Vorfälle, eine ernsthafte Auseinandersetzung mit der Tat und gegebenenfalls weitere Auflagen.

Dann könnte eine unabhängige Stelle darüber entscheiden, ob eine Rückkehr in den organisierten Fußball verantwortbar ist.

Eine zweite Chance kann es geben. Aber sie sollte nach einer solchen Tat verdient werden müssen.

Hat der Verein ebenfalls Konsequenzen gezogen?

Ja.

Der Siegener SC hat nach dem Vorfall deutlich gemacht, dass der Spieler im Verein keine Zukunft mehr hat und aus dem Verein entfernt werden soll.

Das ist insofern bemerkenswert, weil der Verein damit für sich eine Konsequenz gezogen hat, die über die zeitlich begrenzte sportrechtliche Sperre hinausgeht.

Natürlich kann der Verein nur über die Mitgliedschaft im eigenen Verein entscheiden. Über eine Teilnahme am organisierten Fußball insgesamt entscheiden die zuständigen Verbands- und Sportgerichtsstrukturen.

Warum sind Angriffe auf Schiedsrichter für den Fußball besonders problematisch?

Weil die Folgen weit über das einzelne Spiel hinausreichen.

Der betroffene Schiedsrichter leidet nach dem Angriff körperlich und psychisch unter den Folgen.

Gleichzeitig lesen andere aktive Schiedsrichter solche Berichte. Ebenso Jugendliche und Erwachsene, die vielleicht gerade überlegen, einen Neulingslehrgang zu besuchen.

Unter unserem Bericht meldete sich beispielsweise ein ehemaliger Schiedsrichter zu Wort, der erklärte, auch wegen solcher Vorfälle aufgehört zu haben.

Das zeigt das eigentliche Problem:

Über die mögliche Rückkehr eines Täters wird nach einigen Jahren gesprochen. Der angegriffene Schiedsrichter ist möglicherweise längst für immer verloren.

Auch diese Konsequenz muss in die Diskussion über angemessene Sanktionen einfließen.

Brauchen wir bundesweit einheitliche Strafen?

Aus unserer Sicht zumindest deutlich einheitlichere Maßstäbe.

In den Kommentaren zu unserem Bericht wurden bereits unterschiedliche mögliche Höchststrafen aus verschiedenen Verbandsgebieten genannt.

Diese Angaben werden wir noch anhand der jeweiligen Rechts- und Verfahrensordnungen überprüfen.

Aber schon die Diskussion zeigt das grundsätzliche Problem: Bei einem derart fundamentalen Thema wie Gewalt gegen Schiedsrichter sollte es möglichst nicht davon abhängen, in welchem Fußballkreis oder Landesverband eine Attacke stattfindet.

Der DFB und seine Landesverbände sollten deshalb prüfen, ob für schwere tätliche Angriffe ein einheitlicher Rahmen geschaffen werden kann.

Was ist mit Mannschaften, bei denen es bereits Probleme gab?

Auch diese Frage kam in unserer Diskussion auf.

Ein Schiedsrichter kann und darf nicht dafür verantwortlich gemacht werden, dass er zu einem angesetzten Spiel fährt.

Sind Mannschaften, Vereine oder einzelne Personen bereits durch massive Vorfälle aufgefallen, müssen Verein und Verband Verantwortung übernehmen.

Denkbar sind zusätzliche Sicherheitsauflagen, eine verstärkte Präsenz von Ordnungskräften oder auch eine Verbandsaufsicht bei besonders problematischen Begegnungen.

Es kann nicht Aufgabe eines Schiedsrichters sein, vor seiner Ansetzung erst zu recherchieren, ob er gefahrlos zu einem Fußballspiel fahren kann.

Der Verband muss dafür sorgen, dass ein angesetzter Schiedsrichter seine Aufgabe sicher erfüllen kann.

Unser Fazit: Nicht nur über die Zahl „fünf Jahre“ reden

Die Diskussion sollte deshalb nicht bei der Frage enden, ob fünf Jahre viel oder wenig sind.

Der Fall von Siegen wirft eine grundsätzlichere Frage auf:

Wie soll der Fußball künftig mit Menschen umgehen, die einen Schiedsrichter vorsätzlich körperlich angreifen?

Unser Ansatz wäre klar:

Wer einen Schiedsrichter vorsätzlich tätlich angreift, sollte zunächst aus dem organisierten Fußball ausgeschlossen werden.

Das bedeutet für uns allerdings nicht zwangsläufig einen lebenslangen Ausschluss. Eine zweite Chance sollte grundsätzlich möglich bleiben – sie darf nach einer solchen Tat aber nicht automatisch mit dem Ablauf einer Sperrfrist entstehen.

Nach einer festgelegten Frist – beispielsweise drei bis fünf Jahren – könnte der Betroffene selbst einen Antrag auf Wiederaufnahme stellen. Dann müsste geprüft werden, ob festgelegte Auflagen erfüllt wurden, eine ernsthafte Auseinandersetzung mit der Tat stattgefunden hat und eine Rückkehr in den organisierten Fußball verantwortbar erscheint.

Damit würde sich die entscheidende Logik verändern:

Nicht der Verband müsste begründen, warum ein Täter nach einigen Jahren weiterhin ausgeschlossen bleibt.

Der Täter müsste zeigen, warum er eine zweite Chance verdient hat.

Und dafür braucht es aus unserer Sicht keine unterschiedlichen Antworten von Fußballkreis zu Fußballkreis. Bei Gewalt gegen Schiedsrichter braucht der deutsche Fußball klare und möglichst einheitliche Regeln.

Genau darüber sollte nach den Bildern und dem Urteil von Siegen dringend diskutiert werden.

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