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Schiedsrichter kontrolliert vor dem Spiel den Fußballplatz

Wenn der Platz zur Gefahr wird: Wer trägt die Verantwortung?

Der Fall aus Wiesbaden hat eine Diskussion ausgelöst, die weit über einen beschädigten Kunstrasen hinausgeht. Wann muss ein Schiedsrichter ein Spiel absagen? Wer entscheidet, ob ein Platz sicher ist? Was passiert, wenn auf derselben Anlage wenige Tage zuvor noch gespielt wurde? Und wer trägt die Verantwortung, wenn marode Sportstätten zur Gefahr für Spieler werden? Die Reaktionen auf unseren Beitrag zum Fall des Türkischen SV Wiesbaden zeigen: Das Problem ist größer als ein einzelner Platz.

Warum wurde das Spiel in Wiesbaden nicht angepfiffen?

Die Entscheidung des Schiedsrichters in Wiesbaden war eindeutig: Der Zustand des Kunstrasens ließ aus seiner Sicht keine sichere Durchführung des Spiels zu. Risse und Beschädigungen stellten eine mögliche Verletzungsgefahr dar. Damit war die entscheidende Frage nicht, ob eine Spielabsage für Vereine und den Spielbetrieb unangenehm ist. Entscheidend war allein: Kann unter diesen Bedingungen sicher Fußball gespielt werden?

Die Platzkontrolle vor dem Spiel ist deshalb keine Formsache. Das Schiedsrichterteam muss sich selbst ein Bild vom Zustand des Spielfeldes machen und beurteilen, ob die Voraussetzungen für eine sichere Durchführung gegeben sind. Deshalb sollte die Platzkontrolle ausreichend früh vor dem Spiel erfolgen – im Amateurbereich in der Regel mindestens eine Stunde vor dem Anpfiff, in höheren Klassen teilweise noch früher.

Wer entscheidet, ob ein Platz sicher ist?

Diese Entscheidung trifft der Schiedsrichter vor Ort. Das bedeutet auch: Er muss sich an seinem eigenen Eindruck und am aktuellen Zustand des Platzes orientieren. Nicht daran, was ein anderer Schiedsrichter einige Tage zuvor entschieden hat. Und auch nicht daran, wie groß der organisatorische Aufwand nach einer Absage wird.

Wenn ein Schiedsrichter eine konkrete Gefahr für die Spieler erkennt, muss er konsequent handeln. Denn die Verantwortung für die Sicherheit der Spieler lässt sich nicht delegieren.

Was, wenn auf dem Platz vorher noch gespielt wurde?

Genau hier zeigt die Erfahrung von Pascal Rohpeter, wie schwierig die Situation für einen Schiedsrichter werden kann.

„Ich weiß noch, als ich mal ein Spiel wegen einem kaputten, sehr gefährlichen Platz nicht angepfiffen habe und mich ein Tag später der Klassenleiter anrief und fragte, warum nicht gespielt worden sei. Es wäre da doch erst gespielt worden und jetzt hätte er den Aufwand, einen Ersatztermin finden zu müssen usw. Schlimm war das als junger Schiedsrichter.“

Die Erfahrung ist bemerkenswert, weil sie einen Druck beschreibt, dem Schiedsrichter gerade am Anfang ihrer Laufbahn ausgesetzt sein können. Doch der Hinweis „Da wurde doch vorher auch gespielt“ kann kein Argument sein, einen möglicherweise gefährlichen Platz freizugeben.

Der Schiedsrichter muss den Zustand des Spielfeldes zum Zeitpunkt seiner eigenen Kontrolle beurteilen. Ein Platz kann sich verändern. Und zwei Schiedsrichter können denselben Zustand unterschiedlich bewerten.

Entscheidend ist deshalb nicht, was am Mittwoch passiert ist, sondern ob am Sonntag sicher gespielt werden kann.

Darf ein Klassenleiter den Schiedsrichter für die Absage verantwortlich machen?

Nein – zumindest darf die organisatorische Folge einer Spielabsage nicht mit der sportlichen Entscheidung des Schiedsrichters vermischt werden. Natürlich kann ein Klassenleiter nachfragen, warum ein Spiel nicht stattgefunden hat. Er muss schließlich den Spielbetrieb organisieren und gegebenenfalls einen neuen Termin finden.

Die Entscheidung, ob ein Spielfeld sicher bespielbar ist, trifft aber der Schiedsrichter vor Ort.

Kein Klassenleiter kann einem Schiedsrichter die Verantwortung dafür zuschieben, dass dieser seine Aufgabe wahrgenommen und ein Spiel wegen einer konkreten Gefährdung nicht angepfiffen hat.

Der organisatorische Aufwand nach einer Spielabsage ist eine Folge des Spielbetriebs. Er darf aber niemals dazu führen, dass ein Schiedsrichter einen gefährlichen Platz freigibt.

Gerade junge Schiedsrichter brauchen hier Rückendeckung. Wer ihnen die Verantwortung für die Sicherheit der Spieler überträgt, muss ihnen auch zugestehen, diese Verantwortung wahrzunehmen.

Sind schlechte Sportplätze nur ein Wiesbadener Problem?

Die Reaktionen auf den Fall sprechen eine andere Sprache. Denny Pekruhl beschreibt eine Situation, die offenbar auch andernorts bekannt ist:

„Egal ob Kunst oder Naturrasen. Bei uns gibt es Plätze, da bekommt man echt erhebliche Bedenken.“

Er berichtet von Plätzen, die 20 Jahre oder älter seien und bei denen kaum etwas gemacht worden sei:

„Löcher, Risse, auf der einen Seite 1-2 Meter höher, überall Dellen, Maulwurfshügel noch und nöcher.“

Auch die Tore und Netze seien teilweise in einem schlechten Zustand:

„Die Tore sind teilweise sehr alt. Alles durchgerostet, die Netze haben Löcher und müssen immer wieder geflickt werden.“

Damit wird deutlich: Das Problem ist nicht auf die Frage Kunstrasen oder Naturrasen beschränkt.

Es geht um die grundsätzliche Qualität der Infrastruktur im Amateurfußball.

Warum werden solche Plätze nicht einfach saniert?

Die Antwort ist komplizierter, als es auf den ersten Blick erscheint. Pekruhl verweist auch auf die finanzielle Situation der Vereine:

„Die Vereine haben aber auch kaum Geld in der heutigen Zeit. Es ist alles sehr teuer geworden.“

Gerade kleinere Vereine können große Investitionen in Sportplätze, Tore oder sonstige Infrastruktur kaum aus eigener Kraft stemmen. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an einen sicheren Spielbetrieb.

Das führt zu einem schwierigen Spannungsfeld: Ein Verein kann finanziell nicht in der Lage sein, eine Anlage kurzfristig zu sanieren – die Spieler können aber trotzdem nicht für diesen Zustand verantwortlich gemacht werden.

Eine Möglichkeit könnte beispielsweise sein, über die Mitgliedsbeiträge einen Teil der notwendigen Infrastrukturkosten solidarisch aufzufangen – wobei aktive Vereinsschiedsrichter von einer solchen zusätzlichen Belastung ausgenommen werden könnten.

Fehlendes Geld macht einen gefährlichen Platz nicht weniger gefährlich.

Wer ist eigentlich für den Platz verantwortlich?

Diese Frage ist besonders bei kommunalen Sportanlagen interessant.

Sven Heimer schreibt mit Blick auf Wiesbaden:

„Die Sportplätze, außer VfR, Kastell 06, Kostheim 12, Kostheim 05, FTW unterliegen der Landeshauptstadt Wiesbaden und somit auch die Haftung, außer die Vereine unterschreiben eine Verzichtserklärung.“

So einfach ist es allerdings nicht.

Allein die Tatsache, dass eine Sportanlage der Stadt gehört, bedeutet nicht automatisch, dass die Stadt für jeden Schaden haftet. Umgekehrt kann ein Verein durch die Nutzung einer städtischen Anlage auch nicht automatisch für sämtliche Gefahren verantwortlich gemacht werden.

Entscheidend ist vielmehr, woher die konkrete Gefahr stammt, wer sie erkennen und beseitigen musste und wer für den jeweiligen Bereich verantwortlich war.

Die von der Landeshauptstadt Wiesbaden veröffentlichten „Allgemeinen Bedingungen für die Überlassung von städtischen Sportanlagen“ unterscheiden hier ausdrücklich: Der Nutzer haftet für Schäden, die durch ihn, seine Mitglieder, Besucher oder Beauftragten schuldhaft verursacht werden. Gleichzeitig schließt die Stadt ihre Haftung grundsätzlich aus, macht davon aber unter anderem bauliche Mängel aus, die sie zu vertreten hat, sowie Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Damit wird deutlich: Es geht nicht um ein simples „Stadt oder Verein“, sondern um die konkrete Gefahrenquelle und die jeweilige Verantwortung.

Was passiert, wenn der Verein einen gefährlichen Mangel kennt?

Heinz-Jürgen Hauzel stellt daraufhin eine grundsätzliche Frage:

„Warum sollen die Vereine, die wiederholt auf den Platzzustand hingewiesen haben, auf städtischen Sportanlagen im Verletzungsfall haften?“

Die Frage lässt sich allerdings nicht allein mit dem Hinweis beantworten, dass die Stadt Eigentümerin der Sportanlage ist.

Denn auch wenn ein Verein einen Mangel – etwa einen Riss im Kunstrasen – wiederholt an die Kommune meldet, bedeutet das nicht automatisch, dass er damit jede eigene Verantwortung verliert.

Entscheidend ist vielmehr, wer die konkrete Gefahr erkennen konnte, wer auf sie hingewiesen wurde, wer für ihre Beseitigung zuständig war und vor allem, ob und wie der Platz trotz des bekannten Mangels weiter genutzt wurde.

Genau hier liegt die Verantwortung der Beteiligten.

Die Kommune kann für einen von ihr zu vertretenden baulichen Mangel verantwortlich sein. Der Verein wiederum muss sich fragen lassen, wie er mit einer ihm bekannten Gefahr im laufenden Trainings- und Spielbetrieb umgeht.

Ein Verein kann deshalb nicht einfach sagen: „Wir haben die Stadt informiert, jetzt sind wir nicht mehr verantwortlich.“ Wenn ein Mangel erkennbar eine konkrete Gefahr für Spieler darstellt, kann es vielmehr erforderlich sein, die Nutzung des Platzes einzuschränken oder bis zur Beseitigung des Problems auszusetzen.

Das bedeutet aber ebenso wenig, dass die Stadt durch eine Nutzungsvereinbarung oder einen Hinweis an den Verein automatisch aus ihrer eigenen Verantwortung entlassen wird.

Wer im konkreten Fall haftet, hängt deshalb von den Umständen des Einzelfalls ab.

Gerade deshalb ist eine konsequente Entscheidung des Schiedsrichters so wichtig. Er muss nicht klären, wer später für einen möglichen Schaden haftet. Er muss vor dem Spiel lediglich die entscheidende Frage beantworten:

Ist dieser Platz jetzt sicher bespielbar – oder nicht?

Wenn die Antwort nein lautet, darf das Spiel nicht deshalb stattfinden, weil die Verantwortlichkeit für den Mangel zwischen Verein und Kommune ungeklärt ist.

Und genau darin liegt auch der Schutz für die Vereinsverantwortlichen: Eine Spielabsage wegen eines gefährlichen Platzes verhindert möglicherweise nicht nur eine Verletzung, sondern auch die Frage, warum trotz eines bekannten Risikos überhaupt gespielt wurde.

Genau deshalb sollte bei problematischen Sportanlagen klar geregelt sein: Wer muss einen Mangel melden? Wer muss ihn beseitigen? Wer kann einen Platz sperren? Und wer trägt Verantwortung, wenn trotz eines bekannten Mangels weitergespielt wird?

Für Vereine und Schiedsrichter sollte diese Verantwortungsfrage nicht erst nach einem Unfall geklärt werden.

Muss ein Schiedsrichter einen Platz sperren, wenn eine Gefahr besteht?

Er muss zumindest konsequent handeln, wenn die Voraussetzungen für eine sichere Durchführung nicht gegeben sind.

Dabei darf es keinen Unterschied machen, ob ein Platz dem Verein selbst gehört oder von einer Kommune betrieben wird. Der Schiedsrichter kann weder einen Kunstrasen reparieren noch ein verrostetes Tor austauschen. Seine Aufgabe besteht darin, den Zustand zu kontrollieren und eine Entscheidung über die Durchführung des Spiels zu treffen.

Er ist nicht für die Instandhaltung des Platzes verantwortlich – aber für die Entscheidung, ob unter den vorgefundenen Bedingungen gespielt werden kann.

Und genau deshalb muss er bei dieser Entscheidung unabhängig sein.

Und warum darf auf Schnee gespielt werden?

Michael Stielow stellt in der Diskussion eine weitere Frage:

„Und warum ‚darf‘ auf Schnee gespielt werden???“

Auch dieser Einwand zeigt, dass nicht jede schwierige äußere Bedingung automatisch eine Spielabsage bedeutet. Solange sich unter der Schneedecke keine Eisplatten gebildet haben, kann gespielt werden.

Entscheidend ist vielmehr, ob das Spiel unter den konkreten Bedingungen sicher und regelgerecht durchgeführt werden kann. Schnee, Regen oder ein weicher Untergrund sind deshalb nicht automatisch mit einem beschädigten Kunstrasen vergleichbar. Es kommt immer auf den konkreten Zustand und das damit verbundene Risiko an.

Die entscheidende Frage lautet nicht: Ist der Platz perfekt?

Sondern: Ist er sicher?

Ist Kunstrasen grundsätzlich das Problem?

Für Jan Behrensen ist die Antwort klar:

„Echte Fußballspiele gibt es nur auf Naturrasen. Plastikwiesen sind abzulehnen!“

Über die Vor- und Nachteile von Kunst- und Naturrasen kann man sicherlich diskutieren. Für die Frage des Spielerschutzes ist der Belag allerdings nicht entscheidend.

Auch ein Naturrasen kann Löcher, Unebenheiten oder andere Gefahrenstellen aufweisen. Und ein Kunstrasen kann in einem hervorragenden Zustand sein.

Nicht der Belag entscheidet über die Sicherheit – sondern sein Zustand.

Deshalb sollte die Diskussion nicht in einen grundsätzlichen Streit zwischen Kunst- und Naturrasen abrutschen.

Platzkontrolle darf keine Formsache sein

Der Fall aus Wiesbaden zeigt vielmehr, wie wichtig eine ernsthafte Platzkontrolle ist.

Schiedsrichter müssen hinschauen. Sie müssen Risse, Löcher, Unebenheiten, beschädigte Tore und andere mögliche Gefahren erkennen und ansprechen. Und vor allem müssen sie den Mut haben, eine Partie nicht anzupfeifen, wenn eine sichere Durchführung nicht gewährleistet ist.

Dabei ist eine einheitliche Linie wichtig. Denn wenn ein Schiedsrichter einen gefährlichen Platz sperrt und wenige Tage später ein Kollege dort problemlos anpfeift, entsteht genau der falsche Druck:

„Beim anderen ging es doch auch.“

Das darf kein Maßstab sein. Jeder Schiedsrichter muss den Platz selbst kontrollieren und selbst beurteilen. Entscheidend ist der Zustand am Spieltag.

Wer schützt die Schiedsrichter, wenn sie konsequent handeln?

Auch diese Frage gehört zur Diskussion.

Von Schiedsrichtern wird erwartet, Verantwortung zu übernehmen. Sie sollen Entscheidungen treffen, Konflikte lösen und im Zweifel auch gegen den Wunsch der Vereine handeln.

Dann müssen sie aber auch die notwendige Unterstützung bekommen. Ein junger Schiedsrichter darf nicht den Eindruck gewinnen, dass eine Spielabsage vor allem deshalb problematisch ist, weil anschließend ein Klassenleiter einen Ersatztermin suchen muss.

Spielerschutz darf nicht gegen organisatorische Bequemlichkeit ausgespielt werden.

Wer einen gefährlichen Platz freigibt und dadurch eine Verletzung riskiert, kann die Entscheidung nicht damit rechtfertigen, dass auf der Anlage zuvor ebenfalls gespielt wurde.

Eine Spielabsage ist manchmal die richtige Entscheidung

Der Fall Wiesbaden ist deshalb mehr als eine Geschichte über einen beschädigten Kunstrasen.

Er zeigt ein strukturelles Problem des Amateurfußballs: Vereine kämpfen mit knappen finanziellen Mitteln, Kommunen mit begrenzten Haushalten, Schiedsrichter mit hohen Erwartungen – und dazwischen stehen die Spieler, die auf diesen Plätzen ihrem Sport nachgehen.

Die Verantwortung darf dabei nicht am Schiedsrichter hängen bleiben. Er kann nur entscheiden, was er am Spieltag vorfindet.

Wenn ein Platz gefährlich ist, muss die Konsequenz klar sein. Dann darf es keine Rolle spielen, ob eine Spielabsage zusätzlichen Aufwand verursacht, ob ein Verein dringend Punkte benötigt oder ob auf diesem Platz eine Woche zuvor noch gespielt wurde.

Ein ausgefallenes Fußballspiel lässt sich nachholen. Eine schwere Verletzung nicht.

Das sollte bei jeder Platzkontrolle die wichtigste Frage sein.

Müssen Schiedsrichter im eigenen Verein Mitgliedsbeiträge zahlen?

Eine weitere Frage, die in der Diskussion von Denny Pekruhl, Sascha Drews und J. W. Kratz aufgeworfen wurde, betrifft die Mitgliedsbeiträge. Einige aktive Schiedsrichter berichten, dass sie trotz ihrer Tätigkeit für den Verein weiterhin Vereinsbeiträge bezahlen müssen.

Die kurze Antwort lautet: Eine allgemeine gesetzliche Pflicht zur Beitragsbefreiung von Schiedsrichtern gibt es nicht.

Ob ein aktiver Schiedsrichter vom Mitgliedsbeitrag befreit wird, richtet sich grundsätzlich nach den Regelungen des jeweiligen Vereins – insbesondere nach Satzung und Beitragsordnung.

Damit ist zunächst einmal klar: Ein Schiedsrichter kann nicht automatisch verlangen, dass ihm der Mitgliedsbeitrag erlassen wird. Aber es lohnt sich, die andere Seite der Medaille zu betrachten.

Was bringt ein Schiedsrichter seinem Verein?

Ein Verein profitiert in mehrfacher Hinsicht davon, wenn er eigene Schiedsrichter ausbildet, gewinnt und dauerhaft hält.

Viele Fußballverbände schreiben Vereinen abhängig von der Zahl ihrer Mannschaften ein bestimmtes Schiedsrichter-Soll vor. Wer dieses Soll nicht erfüllt, muss je nach Verband und Wettbewerb mit finanziellen Sanktionen rechnen.

Ein eigener Schiedsrichter ist deshalb nicht nur ein Mitglied, das seine Freizeit auf dem Fußballplatz verbringt.

Er erfüllt gleichzeitig eine wichtige Funktion für seinen Verein.

Der Verein spart unter Umständen Geld, das ansonsten durch fehlende Schiedsrichter entstehen kann. Je nach Verbandsordnung können außerdem weitere sportliche oder organisatorische Folgen drohen, wenn das Schiedsrichter-Soll dauerhaft nicht erfüllt wird.

Deshalb ist es durchaus nachvollziehbar, wenn Vereine ihre aktiven Schiedsrichter bei den Mitgliedsbeiträgen bevorzugen oder vollständig freistellen.

Ist Beitragsfreiheit also selbstverständlich?

Nein. Aber sie kann eine sinnvolle Anerkennung der Leistung sein.

Ein Schiedsrichter investiert nicht nur die 90 Minuten am Wochenende. Dazu kommen Ansetzungen, An- und Abreise, Lehrabende, Fortbildungen, Regeltests, körperliche Vorbereitung und nicht zuletzt die Bereitschaft, regelmäßig unter erheblichem Druck Entscheidungen zu treffen.

Gerade vor dem Hintergrund des zunehmenden Schiedsrichtermangels stellt sich deshalb die Frage, welchen Stellenwert ein Verein seinem eigenen Schiedsrichter beimisst.

Ein Verein kann natürlich sagen: Alle Mitglieder zahlen denselben Beitrag.

Er kann aber ebenso sagen: Wer als Schiedsrichter regelmäßig für den Verein tätig ist und damit zugleich hilft, das Schiedsrichter-Soll zu erfüllen, erhält dafür eine besondere Anerkennung.

Welche Lösung gewählt wird, ist letztlich eine Vereinsentscheidung.

Was ist ein Schiedsrichter für den Verein wert?

Vielleicht sollte diese Frage deshalb nicht lauten: „Warum muss ein Schiedsrichter überhaupt keinen Beitrag zahlen?“

Sondern: Was ist dem Verein die Tätigkeit seines Schiedsrichters wert?

Denn der Verein profitiert nicht nur davon, dass sein Schiedsrichter Spiele leitet. Er trägt möglicherweise dazu bei, finanzielle Sanktionen wegen eines nicht erfüllten Schiedsrichter-Solls zu vermeiden und sichert damit gleichzeitig den eigenen Spielbetrieb.

Das kann ein guter Grund sein, über Beitragsfreiheit oder andere Formen der Anerkennung nachzudenken.

Und vielleicht ist genau das ein wichtiger Punkt in der aktuellen Diskussion um den Schiedsrichtermangel:

Wer Schiedsrichter gewinnen und halten will, muss ihnen auch zeigen, dass ihre Leistung im eigenen Verein gesehen und wertgeschätzt wird.

Und wenn die Wertschätzung ausbleibt?

Ein Schiedsrichter hat keinen gesetzlichen Anspruch auf Beitragsfreiheit. Aber er darf durchaus die Frage stellen, welchen Stellenwert seine Tätigkeit im eigenen Verein hat.

Schließlich übernimmt er eine wichtige Aufgabe, investiert Zeit und entlastet den Verein bei der Erfüllung seines Schiedsrichter-Solls.

Wenn ein Verein dafür weder finanzielle noch ideelle Anerkennung zeigt, muss ein Schiedsrichter das nicht einfach hinnehmen.

Denn Vereinszugehörigkeit ist keine Einbahnstraße.

Wer dauerhaft das Gefühl hat, dass seine Leistung nicht gesehen oder wertgeschätzt wird, darf sich auch nach einem anderen Verein umsehen.

Im Zweifel gilt deshalb: Nicht nur der Verein kann entscheiden, welcher Schiedsrichter zu ihm passt. Auch der Schiedsrichter kann entscheiden, welcher Verein zu ihm passt.


Hinweis: Die rechtlichen Ausführungen wurden nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Für die rechtliche Beurteilung eines konkreten Einzelfalls ist eine individuelle fachliche Beratung erforderlich. Alle Angaben ohne Gewähr.

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