Durch einen 3:0-Sieg über Nigeria stehen die DFB-Frauen im Viertelfinale der Frauen-WM. Dabei wurde in zwei entscheidenden Situationen der „Videobeweis“ eingesetzt.
In ihrem 100. Länderspiel brachte Kapitänin Alexandra Popp das DFB-Team in Führung! Sie kam nach Magulls Eckball von der linken Fahne an der zentralen Fünferkante völlig freistehend zum Kopfball und verlängerte mit der Stirn in Richtung langer Ecke. Wegen einer möglichen Abseitsstellung von Huth schaute sich die Schiedsrichterin Yamashita die Szene noch einmal in der Review-Area an. Sie kam aber zu der Erkenntnis, dass sie die Sicht von Torhütern Nnadozie nicht beeinträchtigt hatte, was auch vollkommen zurecht anerkannt wurde, da sie mehr schwäg vor der Torhüterin stand und nicht direkt vor der Torhüterin.
Vier Minuten später erneut Aufregung! War das ein elfmeterwürdiger Kontakt? Nwabuoku hatte im eigenen Sechzehner über den Ball gehauen und dann Magull mit dem Tritt an deren rechtem Knie getroffen. Wieder ging die japanische Unparteiische in die Review-Area und gab dann Strafstoß für Deutschland! Die Sünderin bekam zudem noch die Gelbe Karte. Sarah Däbritz zeigte keine Nerven und erhöhte den Vorsprung! Sie beförderte die Kugel in die flache rechte Ecke. Torhüterin Nnadozie hatte sich zwar für die richtige Seite entschieden, konnte die Kugel aber nicht erreichen.
Fazit: Von Beginn an die Schiedsrichterin eine starke Kommunikation mit dem Spielern. Sie nahm sich immer wieder Zeit, um alles ganz genau zu besprechen und nahm dadurch aufkommende Unruhe aus dem Spiel. Den Treffer zum 1:0 erkannte die Japanerin genauso zurecht an, wie den Elfmeter zum 2:0. Im weiteren Spielverlauf hatte sie keinerlei Problem und so brachte sie die Partie ins Ziel. Gelbe Karte passten soweit auch. Somit kommen wir in einem normal zu leitenden Spiel auf eine 8,4.