Der Fall, wo im Fussballkreis Aachen in der Kreisliga C, Staffel 1 am 29. Oktober 2023 ein Schiedsrichter geschlagen und nieder getreten wurde (unter anderem ein Schlüsselbeinbruch) wurde vor kurzem beim Amtsgericht Aachen verhandelt. Wir haben zum Sportgerichts-Urteil am 09. November 2023 sehr ausführlich berichtet:
Gleichfalls berichtete die Aachener Zeitung, in einem zuerst erschienenen Artikel am 27. November 2024 zum Urteil am Amtsgerichts Aachen. (Leider Pay-Artikel).
Kurz zusammen gefasst:
Die Tatbeteiligung des zweiten Täters war untergeordnet. Taha T. hatte den Schiedsrichter mit der flachen Hand geschlagen. Das Verfahren gegen ihn wurde eingestellt, als Auflage muss er 750 Euro an sein Opfer überweisen.
Der Haupttäter, der nicht-vorbestrafte Fatih K. erhielt eine achtmonatige Bewährungsstrafe, muss zudem 1.500 Euro an sein damaliges Opfer in Raten überweisen und die Verfahrenskosten tragen.
Zitat aus der Aachener Zeitung:
„Sie haben durch Ihre Tat dem Schiedsrichter auch den Spaß an seinem Hobby genommen“, führte der Richter aus.
Erläuterung zum Urteil:
Der untere Strafrahmen bei gefährlicher Körperverletzung liegt bei sechs Monaten, der Richter ist drüber gegangen, zudem erhält der Schiedsrichter die Summe von 2.250 Euro Schmerzensgeld von den gesperrten Spielern, auch wenn wir bei der IG Schiedsrichter nicht zufrieden sind, aber das deutsche Strafrecht gibt wohl nicht mehr her.
Das traurige Fazit:
Ein weiteres Zitat aus der Aachener Zeitung: Der Schiedsrichter: „Es macht keinen Spaß mehr!“
„Nach 35 Jahren hängt der geschlagene und getretene Schiedsrichter seine Pfeife an den Nagel“.
Ich stimme zu, was für ein mieses Urteil des Amtsgerichts Aachen. Ich kann den Schiedsrichter verstehen, wer lässt sich schon gerne schlagen. Zumal auch zwei Beteiligte gegen den Schiedsrichter agierten, damit höher bestrafft werden muss. Kein Wunder wenn manche sich hier alles erlauben und wie mir scheint die üblichen Verdächtigen. Müssen die Schiedsrichter sich demnächst noch zur Selbstverteidigung bewaffnen?
Da wirst Du lachen, ich schaue in Facebook schon seit Wochen Selbstverteidigungs-Videos.
Einfache Griffe, die man schnell lernen kann.
Und schon für Pfefferspray oder einen Elektro Teaser braucht es schon einen „kleinen Waffenschein“!
Der Schutz der körperlichen Unversehrtheit ist in Deutschland nur schwach ausgeprägt. Hätte der Täter dem Schiedsrichter seine Sachen aus der aufgebrochenen Kabine geklaut, wäre die Strafe höher ausgefallen. Eigentum ist höher angesiedelt als Gesundheit.
Volle Zustimmung! Vermutlich liegen die Strafen bei Diebstahl höher, was ich jetzt nicht nachgelesen habe.
Möchte aber noch auf einen Artikel in der IG aufmerksam machen, wo der Täter nicht gefasst wurde.
https://ig-schiedsrichter.de/rechtsanwalt-simons-urteil-richtig-fuehrungszeugnis-schwachsinn/
Daher immer Strafantrag stellen und als Nebenkläger zulassen lassen, damit man als Opfer gegen so ein Skandalurteil in Berufung gehen kann…
Wenigstens hat das Sportgericht im Fussballkreis Aachen das volle Strafmass von 8 Jahren Sperre verhängt.
Der Richter am Amtsgericht hat übrigens noch kritisiert, dass der Haupttäter und der Nebentäter dort die gleiche Strafe bekommen haben.
Im Zusammenhang mit dem Urteil vom Sportgericht im Fussballkreis Aachen verweise ich auf die Initiative der IG Schiedsrichter für alle 21 Verbände im DFB die gleiche Rechts-/ und Verfahrensordnung (Strafen) zu erlassen. Als Antwort hat man uns bis dato nur mitgeteilt, „Förderalismus“. Jeder Verband macht es nach seinem Gutdünken. Der DFB hätte darauf keinen Einfluss.