Fussballkreis Aachen im Fussballverband Mittelrhein. Das Sportgericht hat am 08.11.2023 in voller Besetzung in 2,5 Std. dauernder mündlicher Verhandlung getagt. Zwei Spieler werden nach Tätlichkeiten gegen den Schiedsrichter mit der Höchststrafe von 8 Jahren bestraft!
Was war geschehen?
In der der KLC 1 Begegnung am 29. Oktober zwischen der SG Rothe Erde/Nirm und Schwarz-Rot Aachen kam es in der 85. Spielminute zu tätlichen Angriffen gegen den Schiedsrichter. Am Ende der Verhandlung stand die Höchststrafe von 8 Jahren für die beiden gewalttätig gewordenen Spieler von Schwarz-Rot Aachen fest.
Der Fussballverband Mittelrhein ist Mitglied im Westdeutschen Fussballverband; die Höchststrafe bei Tätlichkeiten gegen Schiedsrichter liegt in der Rechts-/ und Verfahrensordnung des WDFV bei mindestens 1 Jahr bis zu 8 Jahren. In minderschweren Fällen kann das Jahr auf die Hälfte = 6 Monate reduziert werden. Beide Schläger wurden zu acht Jahren Spielsperre und Ausschluss von allen Ämtern im Fußball verurteilt.
Wir hätten auch eine längere Strafe verhängt, aber das dürfen wir nicht!“
HEINRICH-JOSEF LORITZ, Vorsitzender des Kreissportgerichts.
Lt. ärztlichem Attest des Schiedsrichters: Schlüsselbeinbruch rechts, Schädelprellung, Hautabschürfungen im Wesentlichen. Die Aussage des Schiedsrichters: „Ich war auf den Boden gestoßen worden, beim ersten Tritt konnte ich noch den Kopf wegziehen und wurde an der Schulter getroffen, der zweite hat mich nicht richtig erwischt. Die Kopfverletzung habe ich vom folgenden Schlag, nicht vom Tritt“, meinte der Unparteiische.
Loritz: „Wer den Schiedsrichter angreift, hat auf dem Fußballplatz nichts verloren.“ Auch Schwarz-Rot Aachen als Verein der beiden Spieler wurde bestraft, allerdings am unteren Limit des Strafkanons: 100 Euro Geldstrafe, sechs Punkte Abzug und zehn Begegnungen unter Verbandsaufsicht. „Die Vertreter von Schwarz-Rot haben sich hervorragend verhalten“, sagte der Vorsitzende, „wir wollten den Verein nicht kaputtmachen.“
Beide Beschuldigte nahmen an der Verhandlung teil. Reue schien aus dem Bericht der Aachener Zeitung nicht erkennbar. Dass er wirklich eine recht kurze Zündschnur hat, zeigte der Treter, der nach der Verkündigung wutentbrannt herausstürmte und Richtung Sportgericht meinte: „Ihr seid doch nicht normal hier.“
Das Urteil ist rechtskräftig da beide Vereine das Urteil akzeptiert haben.
Das Fazit der IG Schiedsrichter:
Endlich ist es im Fussballkreis Aachen zu einem Referenz Urteil mit der möglichen Höchststrafe von 8 Jahren gekommen! Die Verhängung dieser restriktiven Strafen fordern wir als IG Schiedsrichter seit Jahren. Seit Jahren fordern wir auch die verbandsübergreifenden Änderungen und Anpassungen bei den Rechts-/ und Verfahrensordnungen in allen Verbänden des DFB. Fordern bei Tätlichkeiten gegen Schiedsrichter eine Einheitliche Strafordnung vom DFB. Mag dieses Referenz Urteil, diese Hoffnung haben wir als IG Schiedsrichter, der Wegweiser für alle Verbände zum Schutz der Schiedsrichter sein.
Anmerkung zu lebenslangen Sperren. Auch im Strafgesetzbuch gibt es nur bei Mord eine lebenslange Sperre. Bei Körperverletzungen gibt es diese nicht. Wir sind als IG Schiedsrichter mit diesem Urteil hoch zufrieden. Wurde doch endlich einmal von einem Sportgericht adäquat Recht gesprochen. Gratulation und Dank der IG Schiedsrichter nach Aachen!
Der Dank der IG Schiedsrichter richtet sich auch an die Aachener Zeitung, welche in dem Fall sehr umfangreich berichtet hat. Diese umfangreiche Berichterstattung der Presse benötigen wir als IG Schiedsrichter, um auf Tätlichkeiten gegen Schiedsrichter aufmerksam zu machen. Und um der Gewalt auf den Sportplätzen gegen Schiedsrichter mit restriktiven Strafen endlich ein Ende zu setzen.
Dem Schiedsrichter Kollegen Swen P. aus dem Fussballkreis Aachen wünschen wir gute Besserung!
Die Details zum Spiel:
Verwendete Quellen: