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Regelverstoß in der Champions League?

Ein undurchsichtigen Strafstoß in den Schlussminuten erhitzte die Gemüter. Lutz Wagner kommentiert den Aufreger des Abends und erklärt die Unterschiede

Hat Schiedsrichter Clement Turpin einen Regelverstoß begangen und warum griff der Videoassistent ein?

Auf seinem twitter-Account schrieb Ex-Schiedsrichter Manuel Gräfe: „Regeltechnisch korrekt, dass er -solange er nicht das Spielfeld verlassen hat- seine Entscheidung ändern kann. Der Ball wird bei der Ecke kurz vorher abgefälscht, bevor er den eigentlich köpfen wollenden Hincapie an dessen Hand in völlig natürlicher Armhaltung nur minimal (!) streift.“

„Zwar ist der Arm leicht abgewinkelt, aber das ist beim Köpfen und leichter Vorlage normal. Das war weder Absicht noch unnatürlich: Für mich kein strafbares Handspiel“, schrieb der ehemalige DFB-Schiedsrichter Manuel Gräfe. Die noch größere Tragödie spielt sich aber bei der Ausführung ab. Es müssen sich alle Spieler hinter dem Elfmeterpunkt aufhalten.

„Nicht einmal das ist hier der Fall. Wenn das Spiel zudem für die Ausführung eines Strafstoß verlängert wird, dann ist nur noch der Strafstoßschuss erlaubt und kein Nachschuss mehr! Schuss möglich gewesen und dann ist Schluss. Hier kommt es zudem noch zum Kopfball von Saul, der zusätzlich auch noch zu früh in den Teilkreis lief. Während eines normalen Spieles hätte es eine Wiederholung gegeben, da der der Leverkusener mit zu früh reinlief.“, so Gräfe.

„Hier kann es aber nur noch den Schlusspfiff geben. Wäre der Treffer erfolgt, hätte er nicht mehr zählen dürfen. Wenn das doch passiert wäre, wäre das ein klarer Regelverstoß, weil durch den Abpfiff vor dem Review, gewesen und es wäre zu einem Sportgerichtsverfahren gekommen. Gut, dass der Ball den Weg nicht ins Tor fand!“, Gräfe hält es demnach für einen Regelverstoß.

DFB-Schiedsrichter-Lehrwart kommentiert auf IG-Schiedsrichter-Nachfrage die Frage, ob der Nachschuss möglich ist. 

Wagner: Nein , das ist differenziert zu sehen. Pfeift der Schiedsrichter einen Strafstoß und zur Ausführung muss die Spielzeit verlängert werden, dann ist nur ein Schuss möglich.

Hier war es aber so, dass der Schiedsrichter eine Strafstoß übersehen hatte, danach lief das Spiel noch 6 Sekunden weiter und erst dann wurde abgepfiffen. Der Video-Assistent bemerkt es, jetzt zählt ab dem Moment wo der VA das Vergehen wahrnimmt nichts mehr. Es muss also ein Strafstoß ausgeführt werden und die 6 Sekunden auch noch gespielt werden. Es wurde ja nicht das Spiel zur Ausführung verlängert, sondern ab dem Moment des Handspiel es ist alles was dann geschehen ist ungültig. Nach VA-Eingriff hat man genau da aufgesetzt.

Dieser Beitrag hat einen Kommentar

  1. Dieter Albrecht

    Die Auffassung von Lutz Wagner zur restlichen Spielzeit von sechs Sekunden teile ich. Da hat der kluge Schiedsrichterkritiker und ständige Besserwisser Gräfe mal wieder daneben gelegen. Er sollte sich damit abfinden, dass seine Meinung nicht gefragt ist.

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