Der Platzverweis von Breel Embolo im WM-Viertelfinale zwischen der Schweiz und Argentinien zieht Diskussionen nach sich. Die offiziellen Regelhüter beim IFAB des internationalen Fußballs stellen klar: Der VAR hätte nicht eingreifen dürfen. Das sieht man beim DFB anders.
Die nachträgliche Klarstellung des International Football Association Board (IFAB) zum Platzverweis von Breel Embolo wirft eine weitere Frage auf: Gilt die umstrittene Auslegung der „Spielerverwechslung“ überall gleich?
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DFB-Lehrwart Lutz Wagner widerspricht zumindest einer allzu einfachen Interpretation. Auf ig-schiedsrichter Nachfrage erklärt Wagner, dass die FIFA bei der Regel zur „mistaken identity“ einen weitergehenden Ansatz verfolgt. Dort könne grundsätzlich eine Verwechslung „egal ob Vergehen oder Person“ korrigiert werden. Bei der UEFA und im deutschen Fußball gehe es dagegen ausschließlich um die Identität des Spielers.
Das ist für den Embolo-Fall entscheidend. Schiedsrichter João Pinheiro hatte zunächst Leandro Paredes wegen eines vermeintlichen Fouls an Embolo verwarnt. Nach dem Hinweis des VAR wurde die Entscheidung korrigiert: Paredes bekam die Gelbe Karte nicht, stattdessen wurde Embolo wegen einer Schwalbe verwarnt. Weil der Schweizer bereits Gelb gesehen hatte, bedeutete dies Gelb-Rot.
Genau hier liegt der Knackpunkt: Wurde lediglich ein falsch identifizierter Spieler korrigiert – oder wurde die ursprüngliche Tatsachenentscheidung des Schiedsrichters über das Vergehen selbst neu bewertet?
Das IFAB hat inzwischen klargestellt, dass eine Spielerverwechslung grundsätzlich nicht dazu genutzt werden darf, das ursprüngliche Vergehen neu zu bewerten. Nach dem aktuellen Protokoll darf bei einer solchen Konstellation nur die Identität des fehlbar gewordenen Spielers überprüft werden.
Allerdings hatte das IFAB im Februar 2026 zugleich eine wichtige Erweiterung des VAR-Protokolls beschlossen: Eine eindeutig falsche zweite Gelbe Karte, die zu einem Platzverweis führt, sollte künftig überprüfbar sein. Außerdem wurde die „mistaken identity“ auf Fälle ausgeweitet, in denen sogar das falsche Team für ein Vergehen bestraft wurde. Diese Änderungen sollten global ab dem 1. Juli 2026 gelten, konnten von Wettbewerben aber auch bereits vorher übernommen werden.
Damit wird der Fall Embolo zu einem bemerkenswerten Beispiel für die Übergangsphase bei den VAR-Regeln. Die FIFA-WM hatte die neue Regel offenbar bereits in einer Weise angewendet, die über die bislang etablierte Auslegung hinausging. Das IFAB hat diese Anwendung nun als falsch eingeordnet.
Auch die UEFA geht inzwischen auf Distanz zu einer zu weitgehenden VAR-Auslegung. Sie betont ausdrücklich, dass der VAR nicht dazu da sei, ein Spiel „neu zu leiten“, sondern nur bei klaren und offensichtlichen Fehlern eingreifen solle. Bei der „mistaken identity“ sollen die neuen IFAB-Vorgaben einheitlich angewendet werden.
Wagner weist zugleich auf einen grundsätzlichen Punkt hin: Nicht jede Änderung der IFAB-Regeln muss von allen Wettbewerben identisch übernommen werden. Bei bestimmten Regeländerungen handelt es sich ausdrücklich um sogenannte „competition options“. So können Wettbewerbsveranstalter beispielsweise selbst entscheiden, ob ein falsch zugesprochener Eckstoß per VAR überprüfbar sein soll. Die UEFA hat diese Option für ihre Wettbewerbe inzwischen übernommen.
Das bedeutet: Von einem völlig einheitlichen VAR-Regelwerk kann man trotz der gemeinsamen IFAB-Spielregeln nicht in jedem Detail sprechen. Die Unterschiede liegen allerdings nicht darin, dass FIFA, UEFA oder DFB ihre eigenen Fußballregeln machen könnten. Die IFAB-Spielregeln gelten grundsätzlich weltweit; Spielräume gibt es nur dort, wo das IFAB sie ausdrücklich zulässt.
Für den Embolo-Fall bleibt deshalb vor allem eine Frage: Hat die FIFA bei der WM 2026 eine zulässige neue Möglichkeit genutzt – oder wurde die neue „mistaken identity“-Regel zu weit ausgelegt? Nach der jetzigen Klarstellung des IFAB lautet die Antwort: Die konkrete VAR-Intervention war nicht regelkonform.
