Am 18. Spieltag gab es für die VARs erfreulicherweise wenig zu tun. Nur bei zwei faktischen Entscheidungen musste Köln die Schiedsrichter Cortus und Aytekin in Hoffenheim bzw. Leipzig korrigieren. In Freiburg gab es Diskussionen um eine Abseitsauslegung im Ermessensspielraum.
TSG Hoffenheim – FC Augsburg 3:1 (SR: Benjamin Cortus)
Direkt in der ersten Minute schien es der Traumstart für die TSG Hoffenheim zu werden. Dabbur traf nach nur wenigen Sekunden zum 1:0 für die Gastgeber, doch bei der Ballannahme im Getümmel vor dem Tor bekam Dabbur den Ball an die Hand. Eine klare Sache, denn bei einem Handspiel unmittelbar vor einem Torerfolg (hier war kein anderer Hoffenheimer Spieler zwischen dem Handspiel und Tor mehr am Ball) ist die Absicht irrelevant und das Vergehen in jedem Fall strafbar. Das Handspiel war eigentlich recht gut zu sehen, Schiedsrichter Cortus nahm es offensichtlich dennoch aus seiner Perspektive nicht korrekt wahr. VAR Markus Schmidt arbeitete super zügig und korrigierte richtigerweise die Entscheidung von Cortus. Da es sich um eine faktische Entscheidung handelt, wird der Schiedsrichter grundsätzlich nicht zum On-Field-Review an den Monitor gebeten. [TV-Bilder – ab 0:35 Minute]
SC Freiburg – Arminia Bielefeld 2:2 (SR: Harm Osmers)
Hier gab es beim 1:0 des Sportclubs in der sechsten Minute durch Janik Haberer große Diskussionen.
Denn beim schönen Volleyschuss stand ein Freiburger Angreifer im Abseits. Doch griff Schlotterbeck wirklich ein? Schwierig zu bewerten, denn er steht auf alle Fälle zwischen dem Bielefelder Torwart Ortega und dem Einschlagort des Schuss im rechten unteren Eck (aus der Perspektive hinter dem Tor). Er ging aber nicht zum Ball und machte auch keine Andeutung diesen spielen zu wollen.
Ortega wurde eigentlich auch nicht behindert, denn weder führte Schlotterbeck mit ihm einen Zweikampf noch stand er in der Sichtlinie zwischen dem Schützen Haberer und dem Arminia-Torwart. Am Ende war der Schuss einfach unhaltbar und die Bewertung von Osmers auf dem Feld korrekt. Für VAR Marco Fritz bestand kein Grund einzugreifen, da die Bewertung passives Abseits bei Schlotterbeck nachvollziehbar war. [TV-Bilder – ab 1:00 Minute]
Kritiker der Entscheidung brachten vor allem eine Szene aus der Hinrunden-Partie VfB Stuttgart gegen Hertha BSC (Endstand 2:2), als der vermeintliche Anschlusstreffer der Berliner durch Schiedsrichter Brand und Assistent Kempkes am Monitor aberkannt wurde. Die Szene ist der in Freiburg zwar ähnlich, es besteht aber ein entscheidender Unterschied. Duda lief aus einer Abseitsposition in die Schussbahn und duckte sich weg, um den Ball nicht zu berühren. Das ist ein Eingriff ins Spiel und damit eine aktive Abseitsstellung, die mit einem indirekten Freistoß zu ahnden ist.
Ärgerlich aus Schiedsrichtersicht ist, dass dem Schiedsrichterteam entging, dass die im Vorfeld gegebene Ecke eigentlich ein Abstoß gewesen wäre. In Realgeschwindigkeit schwierig zu erkennen, dass Ginter zuletzt am Ball war. Eine Prüfung der Szene ist aber auch nicht Aufgabe des Video-Assistenten.
RB Leipzig – FSV Mainz 05 4:1 (SR: Deniz Aytekin)
Beim zwischenzeitlichen 2:0 von RB ging zunächst die Fahne von Assistent Markus Sinn hoch und Aytekin entschied auf Basis der Einschätzung seines Assistenten auf Abseits. Doch Nkunku stand bei der Flanke auf ihn im Vorfeld der Torerzielung nicht im Abseits und der Torschütze Szoboszlai war zwischendurch knapp nicht am Ball (verlängerte ihn nicht zu Nkunku). VAR Günter Perl erkannte dies richtig und meldete sich bei Aytekin. Der Treffer wurde nach kurzer Überprüfung zurecht gegeben. Auch hier handelte es sich um eine faktische Entscheidung ohne On-Field-Review. [TV-Bilder – ab 4:13 Minute]
Fazit: Ein ruhiger und guter Start für die DFB-Schiedsrichter in die Rückrunde der 1. Bundesliga. Bei den faktischen Entscheidungen funktionierte der VAR wie gewohnt sehr gut, die spielentscheidenden Szenen wurden am Ende alle schon auf dem Feld mindestens vertretbar bewertet.
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