Wann darf ein Schiedsrichter ein Spiel abbrechen, wenn er sich bedroht fühlt? Genau über diese Frage wird derzeit in Südtirol heftig diskutiert. Nach dem Abbruch eines Amateurspiels wurde ausgerechnet die Entscheidung des jungen Unparteiischen kritisiert. Nun sagt Südtirols Fußball-Chef Klaus Schuster: „Abbruch ist nicht die Lösung.“ Eine Aussage, die auch über Südtirol hinaus eine grundsätzliche Diskussion verdient.
Auslöser ist die Partie der 2. Amateurliga zwischen Raas und Napoli Club Bozen. Der junge Schiedsrichter brach die Begegnung ab, nachdem er sich offenbar massiv verbal bedroht gefühlt hatte.
Der Sportrichter verhängte anschließend zwar Sanktionen, bewertete den Spielabbruch selbst jedoch als unangemessen.
Südtirols Fußball-Chef Klaus Schuster erklärte nun in einem Interview, dass er persönlich zunächst ebenfalls zu einer 3:0-Wertung für Raas tendiert habe. Aufgrund eines Präzedenzfalls sei jedoch anders entschieden worden.
Seine zentrale Aussage:
„Der Schiedsrichter kann nicht immer ein Spiel abbrechen. Abbruch ist nicht die Lösung.“
Natürlich ist ein Spielabbruch nicht die erste Lösung
In einem Punkt hat Schuster selbstverständlich recht: Ein Spielabbruch sollte immer das letzte Mittel sein.
Schiedsrichter haben verschiedene Möglichkeiten, auf Konflikte, Beleidigungen und Bedrohungen zu reagieren. Persönliche Strafen, Gespräche mit den Verantwortlichen, Unterbrechungen und weitere organisatorische Maßnahmen können dazu beitragen, eine Situation wieder unter Kontrolle zu bringen.
Wo solche Mittel erfolgversprechend und zumutbar sind, sollten sie ausgeschöpft werden.
Aber irgendwann endet diese Argumentation.
Nämlich dort, wo ein Schiedsrichter ernsthaft um seine eigene Sicherheit fürchten muss.
Wie „dick“ muss das Fell eines Schiedsrichters eigentlich sein?
Problematisch wird die Diskussion deshalb an einer anderen Stelle.
Schuster sagt:
„Dass Schiedsrichter ein dickes Fell benötigen, ist unbestritten.“
Ist das wirklich die Botschaft, die wir jungen Schiedsrichtern vermitteln wollen?
Natürlich braucht ein Unparteiischer Belastbarkeit. Er muss mit Kritik umgehen können, Emotionen aushalten und in schwierigen Situationen ruhig bleiben.
Aber Beleidigungen und insbesondere massive Bedrohungen gehören nicht zur normalen Stellenbeschreibung eines Schiedsrichters.
Ein „dickes Fell“ darf niemals zur Voraussetzung dafür werden, Bedrohungen einfach hinzunehmen.
„Früher konsequent durchgreifen“ – so einfach ist es nicht
Schuster kritisiert zugleich, viele Schiedsrichter hätten zu lange Geduld und müssten bereits von Beginn an härter und konsequenter reagieren.
Auch darin steckt ein richtiger Gedanke: Wer Grenzen frühzeitig klar setzt, kann möglicherweise verhindern, dass eine Partie vollständig eskaliert.
Aber diese Argumentation birgt eine Gefahr.
Denn am Ende darf aus dem Opfer einer Eskalation nicht plötzlich derjenige werden, dem vorgehalten wird, er hätte die Situation besser managen müssen.
Verantwortlich für eine Bedrohung ist zunächst derjenige, der bedroht – nicht der Schiedsrichter, der angeblich eine Karte zu spät gezeigt hat.
Wann darf ein Schiedsrichter sagen: Jetzt reicht es?
Genau hier liegt die entscheidende Frage.
Natürlich darf ein Spiel nicht wegen jeder Beschwerde oder jeder emotionalen Äußerung abgebrochen werden.
Aber wenn ein Schiedsrichter die Situation als konkrete Bedrohung wahrnimmt, wenn Personen aggressiv auf ihn einwirken und seine Sicherheit nicht mehr gewährleistet erscheint, muss es einen Punkt geben, an dem niemand von ihm verlangen kann, weiterzumachen.
Kein Amateurspiel ist wichtiger als die körperliche Unversehrtheit eines Schiedsrichters.
Dabei darf ein junger Unparteiischer nicht erst überlegen müssen, ob ihm einige Tage später ein Sportrichter vorwerfen könnte, er habe nicht genügend ausgehalten.
Nur fünf Interessierte für den nächsten Schiedsrichterkurs
Besonders bemerkenswert ist deshalb eine weitere Aussage Schusters.
Für den nächsten Schiedsrichterkurs hätten sich lediglich fünf Interessierte angemeldet.
Gleichzeitig räumt er selbst ein, dass nachvollziehbar sei, wenn solche Vorgänge die Gewinnung neuer Schiedsrichter zusätzlich erschweren.
Und genau dort schließt sich der Kreis.
Wir können nicht auf der einen Seite über Schiedsrichtermangel sprechen, Nachwuchskampagnen starten und junge Menschen für dieses Hobby begeistern wollen – und ihnen auf der anderen Seite vermitteln:
Wenn du dich bedroht fühlst, solltest du besser noch ein bisschen länger durchhalten.
Ein Abbruch darf nicht leichtfertig erfolgen – aber er muss möglich bleiben
Ein Spielabbruch ist kein Instrument, das leichtfertig eingesetzt werden sollte. Er ist die Ultima Ratio.
Deshalb ist es auch richtig, hinterher zu überprüfen, ob ein Abbruch verhältnismäßig war und ob zuvor andere Möglichkeiten bestanden.
Aber genauso klar muss sein:
Die persönliche Sicherheit des Schiedsrichters steht über der Fortsetzung eines Fußballspiels.
Wer von jungen Schiedsrichtern Mut, Konsequenz und Verantwortungsbewusstsein verlangt, muss ihnen im entscheidenden Moment auch den Rücken stärken.
Denn manchmal ist ein Abbruch vielleicht tatsächlich nicht die erste Lösung.
Aber manchmal ist er die einzig richtige.
Der aktuelle Fall zeigt, wie schwierig diese Entscheidung ist
Wie aktuell diese Diskussion ist, zeigt auch ein Fall aus Deutschland, über den wir gerade berichtet haben. Dort wurde eine Partie nach massiven verbalen Attacken gegen den Schiedsrichter abgebrochen. Auch hier wird anschließend darüber diskutiert, ob vor dem Abbruch tatsächlich alle zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft wurden.
Genau das zeigt das Dilemma: Ein Schiedsrichter soll nicht vorschnell abbrechen – gleichzeitig kann niemand von ihm verlangen, so lange weiterzumachen, bis aus einer empfundenen Bedrohung möglicherweise eine körperliche Attacke wird.
Wo diese Grenze liegt, lässt sich kaum pauschal bestimmen. Entscheidend müssen immer die konkrete Situation und insbesondere die Frage sein, ob sich der Schiedsrichter noch sicher fühlen kann.
→ Hier geht es zu unserem Bericht über den aktuellen Spielabbruch nach verbalen Attacken gegen den Schiedsrichter.
