Nach der brutalen Attacke auf einen Schiedsrichter hat das Kreissportgericht ein deutliches Urteil gesprochen: Der 22-jährige Spieler des Siegener SC wird für fünf Jahre gesperrt. Die letzten 18 Monate der Sperre werden zur Bewährung ausgesetzt. Doch für den Spieler ist der Fall damit noch längst nicht beendet.
Die Bilder vom vergangenen Sonntag haben weit über den Kreis Siegen hinaus für Entsetzen gesorgt. Nach einem Platzverweis verlor ein Spieler des Siegener SC vollkommen die Kontrolle, griff den Schiedsrichter an, hob ihn hoch und schleuderte ihn mit dem Rücken zu Boden.
Eine Attacke, die mit einer gewöhnlichen Unsportlichkeit auf einem Fußballplatz nichts mehr zu tun hat.
Nun hat das Kreissportgericht sein Urteil gefällt.
Fünf Jahre Sperre – 18 Monate auf Bewährung
Das Sportgericht beschäftigte sich unter anderem mit besonders schwerer Beleidigung, schwerer Körperverletzung und vorsätzlichem Handeln.
Das Urteil: fünf Jahre Sperre.
Die letzten 18 Monate werden allerdings zur Bewährung ausgesetzt. Voraussetzung dafür ist, dass der Spieler ein Anti-Aggressionstraining absolviert und dieses entsprechend nachweist.
Vor dem Sportgericht äußerte sich der 22-Jährige nur teilweise zu den Geschehnissen. Das Urteil nahm er weitgehend regungslos entgegen. Gegenüber dem betroffenen Schiedsrichter zeigte er sich jedoch einsichtig und entschuldigte sich für seinen Angriff.
Siegener SC zieht Konsequenzen
Auch der Siegener SC hat inzwischen eine klare Entscheidung getroffen. Für den Spieler ist im Verein Schluss.
Vereinsvertreter Klaus Killet erklärte:
„Wir werden den Spieler aus unserem Verein entfernen. Wir verurteilen, was er gemacht hat. Wir vom Siegener SC distanzieren uns von jeglicher Gewalt auf dem Fußballplatz.“
Damit zieht der Verein die einzig nachvollziehbare Konsequenz aus den Vorfällen.
Schiedsrichter leidet körperlich und psychisch
Besonders schwer wiegen allerdings die Folgen für den betroffenen Unparteiischen.
Der Schiedsrichter leidet nach Angaben aus dem Umfeld des Verfahrens nicht nur körperlich, sondern auch psychisch unter dem Angriff. Während seiner Vernehmung vor dem Kreissportgericht wollte er sich das vorhandene Beweismaterial offenbar kein einziges Mal ansehen.
Maik Otto vom Kreissportgericht des FLVW schilderte:
„Ich habe mich gerade noch mit ihm unterhalten. Er war ein ganz anderer Typ. Er ist sehr in sich gekehrt, was er auch seinem Arbeitgeber mitgeteilt hat.“
Genau dieser Teil darf bei der Diskussion über das Strafmaß nicht untergehen. Für Außenstehende dauert eine solche Attacke vielleicht wenige Sekunden. Für den Betroffenen können die Folgen Wochen, Monate oder noch deutlich länger bleiben.
Auch Verein und Funktionär bestraft
Das Sportgericht beschäftigte sich zudem mit dem Verhalten eines Funktionärs des Siegener SC. Dieser soll den Schiedsrichter vom Seitenrand beleidigt haben.
Der Funktionär wurde für vier Spiele gesperrt. Gegen den Verein wurde wegen der Vorfälle und des Spielabbruchs zudem eine Geldstrafe im niedrigen dreistelligen Bereich ausgesprochen.
Die Partie wird mit 2:0 für den SV Setzen II gewertet.
Der Siegener SC hat die ausgesprochenen Strafen akzeptiert.
Sportgerichtsurteil beendet den Fall nicht
Für den 22-jährigen Spieler ist die Angelegenheit damit allerdings keineswegs erledigt.
Der Schiedsrichter hat nach dem Angriff Anzeige erstattet, die Polizei ermittelt. Damit wird sich der Vorfall auch außerhalb der Sportgerichtsbarkeit weiter beschäftigen.
Und das ist wichtig: Wer einen Menschen auf einem Fußballplatz körperlich angreift, bewegt sich nicht in einem rechtsfreien Raum. Eine Rote Karte, ein Spielabbruch oder eine sportrechtliche Sperre ersetzen nicht die möglichen Konsequenzen nach staatlichem Recht.
Fünf Jahre – ein klares Zeichen?
Das Sportgericht hat mit einer fünfjährigen Sperre eine empfindliche Sanktion ausgesprochen. Darüber wird dennoch diskutiert werden – insbesondere darüber, dass die letzten 18 Monate zur Bewährung ausgesetzt werden können.
Denn am Ende steht eine grundsätzliche Frage:
Welches Signal muss der Fußball aussenden, wenn ein Schiedsrichter nach einer Entscheidung gepackt, hochgehoben und mit dem Rücken zu Boden geschleudert wird?
Über einzelne Entscheidungen eines Schiedsrichters darf diskutiert werden. Man darf sich ärgern. Man darf anderer Meinung sein.
Aber körperliche Gewalt beendet jede Diskussion.
Wer diese Grenze überschreitet, greift nicht nur einen einzelnen Schiedsrichter an. Solche Bilder treffen ein gesamtes Schiedsrichterwesen, das ohnehin vielerorts um Nachwuchs und aktive Unparteiische kämpft.
Deshalb darf dieses Urteil nicht das Ende der Aufarbeitung sein. Entscheidend wird auch sein, welches Signal Vereine und Verbände aus diesem Fall mitnehmen.
Schiedsrichter müssen einen Fußballplatz nach 90 Minuten genauso sicher verlassen können, wie sie ihn betreten haben. Darüber darf es keinerlei Diskussion geben.
