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Haftungsausschluss bei Fußballspielen

Wir haben nach dem zweiten Aufgetretenen Fall eines zu lauten Pfiffs im Rheinland die Gelegenheit genutzt und mit Rechtsanwalt Harald Simons, Baesweiler über die Situation des Ex-Schiedsrichters Pierre Hackler gesprochen.

In dem Gespräch ging es auch über Rechtsschutz- bzw. Haftpflichtversicherung für Schiedsrichter. Eine Berufsrechtschutzversicherung käme demnach nur für Schiedsrichter von der Bundesliga bis Regionalliga in Frage, da dies wie der Name schon sagte, Berufe wären.

Für ehrenamtliche Schiedsrichter auf Aufwendungsersatzbasis käme die Haftpflichtversicherung ins Spiel. Diese würden aber keinen Rechtsanwalt beim Zivilgericht stellen.

Verband lässt Schiedsrichter im Stich

Eine berufsgenossenschaftliche Unfallversicherung (freiwillig ehrenamtlich in der VBG versichert) als Ersatz für die Krankenkasse wäre unbedingt zu empfehlen.

Einen Präzedenzfall wie von Pierre Hackler -zu lauter Pfiff- wurde vom Bundesgerichtshof (BGH) bisher noch nicht entschieden. Der Hessische Fußball-Verband bzw. der Deutsche-Fußball-Bund als übergeordnete Stelle hätte den Fall Hackler zwingend zum BGH bringen müssen, meint Simons.

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Im eigenen Verbandsinteresse und zum Schutz der freiwillig ehrenamtlich pfeifenden Fußball-Schiedsrichter vor Rechtsverfolgung. Wie man jetzt am neuen Fall im Rhein-Lahr-Kreis sieht, werden noch mehr folgen.

Das Urteil gegen Pierre Hackler hält Rechtsanwalt Simons für falsch. Der Verband hätte es zur Überprüfung durch den BGH bringen müssen. Nur Pierre Hackler wurde allein gelassen, hat weitere gerichtsspielige Kosten verständlicherweise gescheut und hat sich auf einen Vergleich geeinigt. Dieser nun im Raum stehende Präzedenzfall hätte durch den Verband unbedingt vermieden werden müssen.

Simons ist auch eine Jura-Arbeit bekannt, welche zum Thema hatte, dass man beim Spiel mit Verletzungen rechnen müsste. Die Autorin ist jetzt Richterin und hatte Rechtsanwalt Simons bei ihrer Jura-Arbeit gefragt.

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Rechtsanwalt Harald Simons hat schon mehrere Verfahren bis zum Verbandssportgericht in Hennef vertreten. Und kennt sich beim Fußball, nicht nur als Spieler, sondern auch als Ex-Vorsitzender eines Vereins, gut aus – juristisch noch besser.

Für mich als Autor dieses Artikels war es nur logisch auch mal Externe Berater nach ihrer Meinung zu befragen. Da ist Simons super.

Vielen Dank für das aufschlussreiche Gespräch, Herr Rechtsanwalt Simons.

Anton Dinslaken

Dipl. Kaufmann Anton Dinslaken ist neben seiner ehrenamtlichen Tätigkeit als Schiedsrichter zudem Mitglied im Bundesverband der Fachjournalisten e.V. (Bdfj).

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