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Halten ist nicht gleich Halten

Das Thema „Halten“ ruft generell viele Halbwahrheiten im Zusammenhang mit der regelkonformen Ahndung hervor. Wir haben uns dem Thema angenommen und wurden dabei dankenswerterweise von DFB-Lehrwart Lutz Wagner unterstützt.

Von: Felix Stark

In den vergangenen Wochen stellten wir auf dieser Seite einige Regelfragen, wobei Haltevergehen Bestandteil waren. Für Verwirrung sorgte hierbei ein Zusatz in der App der IFAB außerhalb der 17 Regeln, der so gelesen werden kann, dass Halten per se eine Verwarnung erfordert. Das ist natürlich völlig praxisfremd! Es gibt kein Vergehen, das automatisch nur eine spezifische Ahndung nötig macht. Warum auch immer das dort so eingefügt wurde, sicher ist nur dass es die Regel, dass ein Halten immer verwarnungswürdig ist, nicht gibt! Das sieht auch Lutz Wagner so:

[Vor] der Klammer steht das nur, wenn es sich bei dem Halten auch um ein verwarnungswürdiges Vergehen (Halten) handelt. Grundsätzlich muss klar sein: Vergehen sind nicht grundsätzlich verwarnungswürdig! Es muss eine besondere Schwere [hinzu] kommen, [] erst dann ist es ein verwarnungswürdiges Vergehen.“

Grundsätzlich ist ein Haltevergehen ein Foulspiel, dass nach Regel 12 zunächst nur mit einem direkten Freistoß geahndet wird. Zu einer Verwarnung, wie auch zum Feldverweis, müssen hier zwingend zusätzliche Voraussetzungen vorliegen. Wagner sagt hierzu:

Es ist wie bei Foulspiel generell. Zunächst einmal ohne persönliche Strafe und dann kommen die Einschränkungen. Es sei denn, es ist rücksichtslos (oder auch brutal), oder so offensichtlich, dass es kein Respekt gegenüber dem Spiel zeigt, oder es wäre SPA/DOGSO. Wenn wir es anders interpretieren würden, müssten wir ja zum Beispiel bei jedem Zupfer gelb zeigen, irgendwo an der Außenlinie im „toten“ Bereich. Das ist nicht gewollt, auch nicht von der FIFA.“

Hin und wieder kommt es bei der Spielanalyse vor, dass auch wir uns schwer tun, zu argumentieren, wenn nach einem taktischen Haltevergehen der Vorteil läuft und die gelbe Karte nachgezogen wird. Generell soll die Verwarnung für ein taktisches Vergehen ja nicht mehr nachgezogen werden, außer es ist zudem als rücksichtslos einzustufen. Wann die Karte trotzdem folgt, verrät uns Lutz Wagner:

Beim taktischen Foul unterbleibt [die Verwarnung], wenn es einen Vorteil gibt, es sei denn das taktische Foul war zum Beispiel ein Halten, das so gravierend und offensichtlich war, dass man von „keinem Respekt gegenüber Spiel und Spielern“ spricht.“

Vielen Dank Herr Wagner für die informative Aufklärung!

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