(red/ss) In vielen Bundesländern ist der Trainingsbetrieb schon wieder normal möglich, auch Freundschaftsspiele können in einigen Bundesländern aktuell oder schon bald wieder durchgeführt werden. In Nordrhein-Westfalen können schon wieder Freundschaftsspiele durchgeführt werden, der Fußballverband Mittelrhein hat nun den Schiedsrichtern einen Leitfaden geschickt. Wir haben die wichtigsten Punkte für euch zusammengefasst.
Zu Beginn des Leitfadens wird ganz deutlich betont, dass für die Umsetzung der Maßnahmen der Heimverein verantwortlich ist. Der Schiedsrichter hat nicht die Aufgabe die Umsetzung zu prüfen. Dennoch soll durch eine zeitige Anreise die Umsetzung mit dem Heimatverein besprochen werden. Sollten die Maßnahmen nicht umgesetzt werden können, hat der Schiedsrichter die Möglichkeit die Partei abzusagen, wenn diese auch nicht noch ausgebessert werden können.
Duschmöglichkeiten sind in der Regel für die Unparteiischen nicht vorhanden.
Mögliche Kontrollen (Pässe, Ausrüstung etc.) finden immer draußen und mit Abstand statt. Beim Einlaufen gilt es zu beachten, dass sowohl die beiden Mannschaften als auch der/ die Schiedsrichter zeitversetzt den Platz vertreten und sich keine unnötigen Ansammlungen bilden. Gleiches gilt auch beim Verlassen und Wiederbetreten (bei der Halbzeitpause und nach Schlusspfiff).
Nach Schlusspfiff soll der Spielbericht durch den Schiedsrichter von zuhause aus abgeschlossen werden.
Abschließend der Hinweis von Geschäftsführer des KSA Nikolaus André: