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Plauens Oberbürgermeister Steffen Zenner. (Foto: steffen-zenner.de)

OB Zenner: „Ohne Schiris keine fairen Spiele“

Nachdem die Stadt Plauen meine Petition zum Schutze der ehrenamtlich tätigen Schiedsrichter:innen und ehrenamtlich Tätigen mehrheitlich beschlossen hat, ging durch den Geschäftsführer des Vogtländischen Fußball-Verbands eine Drohung ein. Oberbürgermeister Steffen Zenner bezieht zur Petition Stellung. Verwaltungsvorlage

VFV-Geschäftsführer André Rabe. (Foto: vfv-online.de)

Herr André Rabe zeigte sich verwundernd und schrieb: „Diese Petition ist eine Farce mit niemandem abgesprochen und mit Stadt und Landkreis sprechen wir noch, ein solches Vorgehen akzeptieren wir nicht“, so Rabe gegenüber dem IG-Schiedsrichter-Pressesprecher Anton Dinslaken und drohte mit rechtlichen Schritten gegen mich. Offenbar kennt der werte Herr Geschäftsführer das Grundgesetz und Presserecht nicht!

Gegenüber ig-schiedsrichter.de unterstützt hingegen Oberbürgermeister Steffen Zenner sowie der zuständige Verwaltungsausschuss der Stadt Plauen die Petition „Schutz der Schiedsrichter und ehrenamtlich Tätigen – Platzbetretungsverbote.“

„Ihr Anliegen wurde mehrheitlich dahingehend unterstützt, die Entgeltordnung für die Plauener Sportstätten um entsprechende Regelungen zu ergänzen, damit Benutzungsregeln und entsprechende Sanktionen bei Fehlverhalten klarstellend mit aufgenommen. Auch wenn es in der Stadt Plauen diesbezüglich glücklicherweise keinen akuten Handlungsbedarf gab, möchten wir das ehrenamtliche Engagement von Schiedsrichtern und Schiedsrichterinnen bestmöglichst unterstützen und auch zukünftig eine gewaltfreie und respektvolle Nutzung ihrer Sportanlagen sicherstellen.“

Steffen Zenner weiter: „Ich kann die Petition und die damit verbundene Absicht sehr gut nachvollziehen, halte sie persönlich für notwendig und in jedem Falle unterstützenswert. Selbst bin ich im Fußballsport sozialisiert, mein Sohn spielt heute niederklassig aktiv und auch das erste Enkelkind beginnt, organisiert zu spielen. Die Zeiten haben sich seit meiner Fußballzeit zu heute komplett geändert. Sowohl auf dem Spielfeld, aber auch und besonders am Spielfeldrand, wird gegen die Entscheidungen der Schiris gemotzt, verbal geschimpft und immer häufiger beleidigt.

Gerade im Nachwuchsfußball habe ich Eltern erlebt, die offensichtlich ihren ganzen gesammelten Alltagszorn während des Spieles ihrer Kinder irgendwie ablassen wollen. Zielpunkte sind dann in der Regel die Schiedsrichter. Und wenn wir heute sagen, dass Worte auch Waffen sind, denn aus Worten werden schnell Taten, dass wir eine gesellschaftliche Verrohung in Wort und Tat erleben, dann ist Ihre Petition das richtige Zeichen. Und unsere Schiris sind wie jeder andere Sportler mit Leidenschaft und Liebe dabei, es kann nicht sein, dass daraus ein persönlicher Schaden entsteht!“

„Allen sollte zudem klar sein, ohne Schiris, keine fairen Spiele!“

Toleriert der Vogtländische Fußball-Verband Gewalt gegen Schiedsrichter:innen? Zu dieser Erkenntnis muss ich kommen, dass Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter in der Stadt Plauen und dem Vogtlandkreis durch den Vogtländischen Fußball-Verband nicht wertgeschätzt und geschützt werden.

Betrachtet man die Rechts- und Verfahrensordnung (RuVo) sowie die plumpe Reaktion des  Geschäftsführers Rabe, bedeutet dies KEINE Wertschätzung von Schiedsrichtern. In allen Verbänden sollten Schiedsrichter:innen gleich geschützt werden!

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RuVo Sächsischer Fußball-Verband

§ 41 Strafen gegen Spieler und an deren am Spiel beteiligte bzw. anwesende Personen(6) Für unsportliches Verhalten, Schmähung, Beleidigung oder Drohung gegenüber dem Schiedsrichter und/oder seinen Assistenten beträgt die Sperre mindestens zwei Wochen und die Geldstrafe bis zu 4.000,00 €, auf Kreisebene bis zu 2.000,00 €. In leichten Fällen beträgt die Sperre mindestens eine Woche und die Geldstrafe bis zu 2.000,00 €, auf Kreisebene bis zu 1.000,00 €; in schweren Fällen beträgt die Sperre mindestens drei Wochen und die Geldstrafe bis zu 10.000,00 €.

(7) Für Tätlichkeiten gegen den Schiedsrichter und/oder seinen Assistenten beträgt die Sperre mindestens drei Monate und die Geldstrafe bis zu 6.000,00 €, auf Kreisebene bis zu 3.000,00 €; in leichten Fällen beträgt die Sperre mindestens sechs Wochen und die Geldstrafe bis zu 3.000,00 €, auf Kreisebene bis zu 1.500,00 €; in schweren Fällen beträgt die Sperre mindestens sechs Monate und die Geldstrafe bis zu 10.000,00 €, auf Kreisebene bis zu 5.000,00 €. Der Versuch ist strafbar.

Der Skandal ist, dass es in den Verbänden des DFB jeweils unterschiedliche Strafen bei Tätlichkeiten gegen Schiedsrichter gibt. Drei Monate in Sachsen sind absolut lächerlich! Da ist dringender Handlungsbedarf notwendig!

Dieser Beitrag hat einen Kommentar

  1. Reiner Kuhn, ein absoluter Top Artikel als Reaktion auf die Abwertung durch den Verband. Steht unter Presserecht. Gratulation und Dank aus dem tiefen Westen!

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