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Hausverbot gegen Schiedsrichter

Nachdem Schiedsrichter Robin St. ein Turnier auf Bitten des SV 08 Kuppenheim als Privatperson gepfiffen und einen Platzverweis  wegen Schiedsrichterbeleidigung gegeben hat, bekam er später das Böse erwachen.

Der Verein sprach gegen ihn ein Haus- und Betretungsverbot für deren Sportanlangen aus.

Begründung des Vereins:

  • Rassistische Äußerungen
  • Veröffentlichung privater Nachrichten an Dritte
  • Abrechnung von Schiedsrichterkosten als Privatmann mit offiziellen Quittungen des Südbadischen Fußball-Verbands
  • Nichteinhaltung von Zusagen
  • Erschleichung von Honoraren anderer Schiedsrichter
  • Falschaussagen über Geschehnisse
  • Amtsanmaßung und damit verbundene Unwahrheiten in Meldungen an den Verband. Wobei hier ausdrücklich erwähnt wird, dass das gefällte Urteil vom SV 08 Kuppenheim akzeptiert wurde, jedoch wird dadurch das Ehrenamt in Gefahr gebracht, da uns keiner Berufsungsmöglichkeiten gegeben waren.

Robin St. wehrt sich gegen die vorgebrachten Anschuldigungen, da er für etliche Punkte Zeugen hat und es nicht so wahr wie behauptet. Zudem wurden mehrere Strafanzeigen erstattet, ein Rechtsanwalt wurde beauftragt.

Der Angeschuldigte ist seit 10 Jahren Fußball-Schiedsrichter und leitete mit zwei Schiedsrichtern, wovon eine Kollegin noch kein offizielles Spiel gemacht hat, dieses Turnier. Im Vorfeld wurden wohl organisatorische Absprachen getroffen, hinsichtlich von Geld und einer kurzfristigen vorfrühen Beendigung von St. das Turnier nach dem Halbfinale aufgrund wichtiger Termine des Schiedsrichters eher gehen zu müssen, getroffen.

Kurz vor einer Strafstoßausführung wurde von einem Kuppenheimer Spieler beleidigt in dem er leicht hinter ihm, jedoch im Augenwinkel „so ein Schwein“ gerufen hat. Bei dem Turnier handelte es sich um ein U13-Leistungsvergleich mit Sponsorbezeichnung Heinz von Haiden. St. kennt die Mannschaft wohl aus früheren FSJ-Zeiten. Auf Bitten dieses Turnier zu leiten, kam er dieser nach. Nach dem Spiel kamen Verantwortliche der betroffenen Vereine zu St. und redeten auf ihn ein, es gäbe in der Jugend keine Rote Karte, sondern Zeitstrafen, jedoch hat offensichtlich in den Turnierbedingungen nichts von Ausnahmen gestanden.

Nach dem Spiel des Turniers am 12. März 2022 der nicht offiziellen SR-Ansetzung kamen auch Eltern der betroffenen Spieler und versuchten auf ihn einzureden, „ihr Sohn würde das nie sagen„! An eine mündliche Absprache zwischen Schiedsrichter und Verein, dass St. eher gehen müsste, konnte man sich danach nicht mehr dran erinnern.

Der Verein wollte unbedingt eine Quittung über das vereinbarte Honorar. St. hat alle drei Honorare auf einem offiziellen Schiedsrichterquittungsblock quittiert und das Geld aus einer Kasse entnommen und unter Zeugen an die Schiedsrichterkollegen übergeben. Rassistische Beleidigungen gab es laut seiner Aussage keine! Auf die Frage, ob das mit dem Geld da so passe, antwortete man mit „passt so!“ Davon will der Verein nun jedoch nichts mehr wissen. Laut seinem Rechtsanwalt wird nun versucht mit einem rassistischen Vorfall das Hausverbot zu begründen.

Dieser Vorfall war trotz Kenntnis nicht Gegenstand der gestrigen Ausschusssitzung. Der Schiedsrichter wird sich jetzt wohl in einem Sportgerichtsverfahren verantworten müssen.

Dieser Beitrag hat 2 Kommentare

  1. Rolf Scheib

    Ich verstehe nicht wie Schiedsrichter Turniere oder Spiele pfeifen, die nicht offiziell vom Verband zugeteilt wurden. Da muss man sich doch darüber im Klaren sein, dass es u.a auch keinen Versicherungssschutz gibt. Egal wie dem auch sei, das ist eine unschöne Angelegenheit und sollte ihm eine Lehre sein.

    1. Jan

      Das man Spiele pfeift ohne offizielle Ansetzung ist Gang und gebe und wird in Zukunft auch noch mehr werden. In meinem Kreis werden ab ü32 keine SR mehr vom Kreis angesetzt aufgrund des Mangels an Schiris. Der Heimverein muss sich selbst darum kümmern das wer das Spiel leitet. Und das wird bei den derzeitigen Zahlen nicht weniger werden. Allerdings würde ich nicht für einen fremden Verein ohne Ansetzung pfeifen um Ärger zu vermeiden.

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