Der Kreisvorstand im Kreis Heinsberg, hat tief in die Kasse gegriffen. Jeder Schiedsrichter, der in der Saison 2022/2023 sein Pflichtsoll (beim FVM = mind. 15 Spiele pro Saison) erfüllt hat und die erforderliche Anzahl der Weiterbildungen (Präsenz oder Online – mind. 2 Weiterbildungen pro Saison) besuchte, erhielt eine komplette Schiedsrichter-Garnitur (Trikot, Hose, Stutzen) geschenkt. Das gilt auch für die neuen Schiedsrichter.
Vor der mtl. Weiterbildung am Montag, 07.08.2023 wurde die Garnitur verteilt, was zu einer Rekord-Besucherzahl von 59 Teilnehmern der anschliessenden Weiterbildung führte. Weiterhin erhalten die Schiedsrichter, welche in Präsenz an der jetzigen und den zukünftigen Weiterbildungen teilnehmen jeweils ein Sitzungsgeld von 5,00 Euro vor Ort am Ende ausgezahlt. Fahrtkosten werden wie gehabt, nicht erstattet.
Überaus erfreulich war auch zu berichten, dass der Grossteil der Schiedsrichter die jährliche Leistungsprüfung bestanden hat, die 3 x pro Saison angeboten wird. Ein Termin steht am 05.09.2023 noch aus. Es muss im Kreis Heinsberg als Pflicht mindestens der Regeltest mit gemacht werden. Kriterien Leistungsprüfung 2023
Die neue Einteilung bzw. die Kriterien der Leistungsprüfung führte bei der Weiterbildung zu Diskussionen. Kern der Diskussion war das ein guter Schiedsrichter nicht nur an einem bestandenen Lauftest bzw. Regeltest beurteilt werden kann. Ein erfahrener Schiedsrichter könnte durchaus Spiele auch bis zur KLA pfeifen, weil dieser sich aus Erfahrung, entgegen jüngeren Schiedsrichtern, schon vorausschauend auf dem Sportplatz bewegen würde. Mit den neuen Kriterien, welche sich hauptsächlich an einem bestandenen Lauftest orientieren, würden diese, meist älteren Schiedsrichter benachteiligt.
Nicht erfreulich war das es bei ca. 4.000 Spielen der Schiedsrichter aus dem Kreis Heinsberg in der Saison 2022/2023 ca. 1.000 Rückgaben von Spielen gab, welche die Ansetzer zeitaufwendig neu vergeben mussten. Daher wird vom KSA eindringlich appelliert, die Termine im DFBnet zu pflegen und Freistellungen einzubuchen.
Die nächsten Weiterbildungen im Kreis Heinsberg sind am 04.09. / 04.10. / + 26.11.2023, jeweils um 19.00 Uhr.
Das Thema der anschliessenden Weiterbildung war das Thema Regel 13 – Freistöße und noch die neuen DFB Fussballregeln, gültig ab 01.07.2023, welche auch bereits per Mail an alle Schiedsrichter verschickt wurden. Regelheft Download hier: https://www.dfb.de/verbandsservice/publikationen/fussballregeln/
Ein Schiedsrichter brachte eine Passage aus dem Regelheft ein: „Bei einem Freistoß darf der Ball mit einem oder beiden Füßen angehoben werden!“ Demonstrierte das auch anschaulich. Daraus folgte die Frage, ob dies ohne Doppelberührung möglich ist? Eine Doppelberührung verursacht wie bekannt einen indirekten Freistoß. Resultat: Ein Lupfen des Balles ohne den Kontakt vom Fuss zum Ball zu verlieren wäre durchaus möglich.
Einiges an Zeit kostete die Beantwortung der Frage, wann ein Schiedsrichter einen Freistoß anpfeifen muss bzw. soll. Ob ein Schiedsrichter bei jedem Freistoß irgendein Zeichen der Freigabe geben soll? Immerhin soll der Schiedsrichter stets in der Priorität den Ausführungsvorteil beim Freistoß beachten. Eine Verwarnung kann ja seit der Regeländerung vor einigen Jahren auch noch nachträglich bei der nächsten Spielunterbrechung gegeben werden. Muss also überhaupt eine Mauer gestellt werden, wenn der Freistoß z.b. nach einem Konter schnell ausgeführt werden kann? Eine Mauerstellung würde die Angreifer bei einem schnellen Konter benachteiligen, weil der Gegner dann Zeit hat aufzurücken. Zudem würde eine Mauerstellung einen Pflichtpfiff bedeuten. Im Gegenzug wurde argumentiert, die Abwehr hätte das Recht eine Mauer zu stellen.
Man sollte bedenken, jeder (Pflicht) Pfiff des Schiedsrichters verzögert das Spiel.
Der DFB Lehrwart Lutz Wagner erläutert die neuen Regeln sehr anschaulich:
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