Wir wollen zwei Handspielszenen gegenüberstellen, die für Aufregung am laufenden Bundesliga-Spieltag sorgten. Das erste Tor des Freitagsspiels wurde durch einen Handelfmeter erzielt, den Referee Harm Osmers erst nach Videostudium gab und im Samstagsspiel zwischen Bayer 04 Leverkusen und dem SV Werder Bremen verzichtete Benjamin Cortus auf den Strafstoßpfiff, nachdem der Ball an den Arm von Jean-Manuel Mbom sprang und wurde auch vom VAR nicht korrigiert.
Zu Beginn: Wir bewegen uns mit der Handspielregel natürlich mal wieder auf sehr dünnem Eis, wollen es aber trotzdem versuchen. Was wir aber definitiv erklären können, ist die Anwendung des VAR.
Die beiden Situationen ereigneten sich wie folgt: Gladbachs Florian Neuhaus griff nach unten in Richtung Ball und berührte diesen leicht. Bremens Jean-Manuel Mbom dagegen, berührte den Ball deutlich mit dem ausgestreckten Arm.
Wie bereits in der Analyse des Freitagsspiels beschrieben, griff Neuhaus in bester Torwartmanier nach dem Ball. Was machte die Zuschauer also so stutzig? Es war wohl die Tatsache, dass die Berührung minimal war. Dies ist allerdings absolut nicht relevant. Liegt eine Berührung vor, dann ist ein solches Handspiel klar strafbar.
Eine Berührung war bei Mbom mehr als deutlich zu erkennen. Was war dann der klarere Strafstoß? Die meisten werden sagen: Das Handspiel des Bremers. Wir sagen: Definitiv das des Gladbachers! Warum? Das liegt an der Bewegung! Die Berührung mit der Hand oder dem Arm wird nur festgestellt, bewertet wird dagegen das Bewegungsverhalten des Spielers.
Zu deren Bewertung hat der Schiedsrichter verschiedene Parameter zu Verfügung, welche die Verbreiterung der Körperfläche, die Bewegung in Richtung des Balles und die Position des Armes über der Schulter sind. Mbom erfüllt hier eigentlich nur das Kriterium der Verbreiterung der Körperfläche. Doch wie wird dann die Entscheidung getroffen? Man kann nicht sagen, dass dann danach entschieden wird, ob die größere Zahl an Parametern erfüllt ist, oder nicht, sondern eher danach, ob Merkmale deutlich überwiegen. Das war unserer Meinung nach hier der deutlich abgestreckte Arm des Bremers, den er in seinem Bewegungsablauf in dieser Position so nicht benötigt. Deshalb hätte es wohl Strafstoß geben müssen!
Doch welche Rolle spielte der VAR in diesen Entscheidungen?
Gehen wir wieder zurück zum Spiel Gladbach gegen Bayern: Da die Berührung von Neuhaus eben nur minimal war, blieb diese Schiedsrichter Harm Osmers verborgen. Da diese aber vorlag und beim (mehrmaligen) Begutachten auch erkennbar war, schaltete sich VAR Christian Dingert ein, wonach es auch den korrekten Strafstoß gab. Die Frage nach dem klaren Fehler lässt sich hier auch eindeutig bejahen, da nur geklärt werden musste, ob die Berührung vorlag. Dies muss nur festgestellt werden und lässt keinen Raum zur Interpretation!
Anders war es wohl beim Spiel zwischen Leverkusen und Bremen: Wir haben keinen Einblick in den Funkverkehr, aber es ist bekannt, dass Benjamin Cortus fragliche Szenen recht umfassend beschreibt und dadurch dem VAR nicht viel Raum bleibt. Wenn Cortus also den Vorgang auf dem Feld bei Kontakt mit VAR Deniz Aytekin genauso beschrieben hat, wie er auch stattfand und sich also die Wahrnehmung mit der des VAR deckt, so bleibt die Bewertung eine Frage der Interpretation der vorher genannten Parameter. Und dies soll nach dem Willen des VAR-Protokolls Sache des Schiedsrichters auf dem Feld bleiben!
Fazit: Die Anwendung des VAR kann anhand der beiden Beispiele gut erklärt werden. Nicht immer kann dem Schiedsrichter dadurch ein vermeintlicher Fehler erspart bleiben. Nach strikter deutscher Interpretation des VAR-Protokolls – andere Länder gehen damit erstaunlich locker um – konnte Aytekin Cortus nicht helfen und auf Strafstoß für Leverkusen korrigieren. Unserer Meinung nach hätte es diesen aber geben müssen!
Von: Felix Stark (red/fs)