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Pflichtabgabe im Kreis Düsseldorf

Der Bericht vom 22. Februar 2024 über eine vorgeschriebene Saisonumlage im Fußballverband Niederrhein, mit der Pflichtabgabe für alle Schiedsrichter, hat zu heftigen Reaktionen und entsprechenden Kommentaren geführt. 

Von: Dieter Albrecht 

Den Anlass lieferte ein aktiver Schiedsrichter aus dem Kreis Berg (Mittelrhein), der in den Kreis Düsseldorf (Niederrhein) gewechselt ist. Er wollte weiter Spiele pfeifen, was dort mit einer als Saisonumlage bezeichneten Zahlung in Höhe von 30 € pro Jahr verbunden ist. Weil er sich geweigert hat, wurde er von der Schiedsrichtervereinigung Düsseldorf inaktiv gesetzt. Da stellt sich die Frage: Darf die nicht geleistete Zahlung eines Schiedsrichters dazu führen, ihn generell von Spielansetzungen auszuschließen?

Juristisch ist eine derartige Zwangsmaßnahme nicht gedeckt. Schriftliche Anfragen beim Fußballverband Niederrhein und der Schiedsrichtervereinigung Düsseldorf sind unbeantwortet geblieben. Aus welchem Grunde auch immer? Einen Förderverein mit der vorgeschriebenen Satzung gibt es in Düsseldorf nicht, was auch für andere, aber nicht alle Kreise im Verband Niederrhein gilt.

Andreas Kotira, SR-Obmann im Kreis Kempen-Krefeld erklärt gegenüber ig-schiedsrichter.de. „Wir haben den Förderverein gegründet, um die Verbandsschiedsrichterinnen- und Schiedsrichter jährlich beispielsweise mit Trainingsanzügen ausstatten zu können. Eine Pflicht gibt es jedoch nicht.

Kritisch finde ich die Zwangsabgabe in Verbindung mit dem Schiedsrichterausweis“

so Kotira weiter. „Ab der nächsten Saison werden wir es in Kempen-Krefeld jedoch zur Pflicht machen, die Abgabe mit den Besuchen der Lehrgänge und Weiterbildungen zu verknüpfen. Denn das ist juristisch gedeckt„, erklärt Andreas Kotira.

Das beinhaltet zwangsläufig den Verdacht des Führens einer unerlaubten Kasse. § 266, Absatz 1, Strafgesetzbuch (StGB), beschreibt in der speziellen Fallgruppe Teil 2, den Missbrauchstatbestand von „Schwarzen Kassen“. Die Verantwortung, einhergehend mit daraus resultierenden Konsequenzen, dazu gehört die Steuerpflicht, obliegt dem jeweiligen Kreisverband.

Das ist nicht das Thema. Es geht ausschließlich darum, ob eine willkürliche Maßnahme, ohne entsprechende Rechtsgrundlage, durchgesetzt werden kann. Verfügt der Kreis Düsseldorf, bei dem allgemein herrschenden bundesweiten Mangel, über eine derart hohe Anzahl von Schiedsrichtern, sich leisten zu können, zahlungsunwillige Schiedsrichter von Spielleitungen auszuschließen, weil sie nicht bereit sind, die geforderte Zwangsabgabe zu leisten?

Dabei wäre der Lösungsansatz einfach, allenfalls die Frage einer funktionierenden Kommunikation. Ein Gespräch des Vorsitzenden der Schiedsrichtervereinigung Düsseldorf mit dem betroffenen Schiedsrichter hätte mit hoher Wahrscheinlichkeit zielführend sein können.

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Quelle: ig-schiedsrichter.de 

Dieser Beitrag hat 8 Kommentare

  1. Reiner Kuhn

    Du hast nach dem dritten Kommentar noch immer nicht gemerkt, um was es eigentlich geht.

    Nicht um einen Schiedsrichter, der diese unrechtmäßige Saisonumlage nicht zahlen will.

    Es geht einzig und allein darum, dass Düsseldorf sich außerhalb von Gesetzen und Vorschriften bewegt.

    Aber einen verbohrten Typen kann man nicht belehren.

    Was der SR-Obmann Kotira sagt, ist durch seinen Förderverein zwar gedeckt, aber total widersinnig.

    Die höherklassigen Schiedsrichter mit den höheren Spesensätzen sollen noch zusätzlich belohnt werden.

    Die Unteren dürfen zahlen. Mitunter verliert man den Glauben an einen gesunden Menschenverstand.

  2. Anton Dinslaken

    Ich würde auch an den Kreis oder Verband keinen Cent bezahlen. Mein Verein zahlt Beitrag beim Verband für mich mit. Und Ende aus die Maus. Ich halte die Zwangsabgabe unter der Prämisse, wenn Du nicht zahlst für rechtswidrig.

  3. Pauke

    Als Anspruch wie geschildert, absolut rechtswidrig. Man kann so etwas anbieten, um Sonderveranstaltungen (z.B. für Präsente bei runden Geburtstagen oder für langjährige SR, Festivitäten) zu finanzieren. Die Einnahmen aus dem freiwilligen Beitrag sollten da aber“gleich“ eingesetzt werden. Es sollte keine Gruppe bevorzugt werden. Weder mit Ausstattung (die zahlt üblicherweise der Verein), noch mit anderen Vorzügen. Wenn ein Kollege sich nicht daran beteiligen möchte, ist es ihm freigestellt. Er ist damit beileibe kein Querulant. Er nimmt sein rechtlich einwandfreie Wahlrecht in Anspruch. Und die Anmerkung, dass er dann ja nicht pfeifen müsse (so eine Anmerkung zeigt entweder von Überheblichkeit oder ….). Wir sollten über jeden SR froh sein, der Woche für Woche in seiner Freizeit so etwas macht. Und vielleicht ist ja dieser SR Kollege jemand, der sonntags ordentliche Leistungen erbringt. Und warum sollte er, der dieses Hobby gerne ausfüllt bestraft werden oder aufhören sollen! Bei solchen Äusderungen … Ganz im Gegensatz evtl. zu einigen der Zwangsabgaben Zahlern. Was aber richtig wäre, die Anwesenheit bei Schulungen an Leistungen zu knüpfen. Da macht sich der Eine oder Andere einen „schlanken Fuss“. Dass sich weder der Kreis D noch der FVN äußert wirft ein schlechtes Bild auf beide Vereinigungen. Ist halt so wie auch in vielen anderen Bereichen. Ich bin übrigens freiwillig ohne Druck und irgendein SR Trikot zu erhalten in so einem „Verein“

  4. Pauke

    Lieber SR Kollege Lothar, wer so verbissen diskutiert und nicht merkt, es handelt sich wirklich um einen kleinen Betrag, dass dies nicht das Thema ist, sollte seine Einstellung mal sehr intensiv hinterfragen. Jemand so …auf dem Platz als kommunikativer Primus interpares und nicht als (alles robbt auf meine Höhe), schlecht vorstellbar. Und bevor man Worte wählt, wäre es hilfreich, deren Inhalt zu kennen. Ein „Zahlungsverweigerer“ ist kein Querulant. In diesem Fall ist das Recht eindeutig auf seiner Seite. Dass andere Kollegen, wie Du z.B. zahlen ist sehr lobenswert. Obwohl auch Dir dürfte klar sein, dass es z.T. um „erzwungene“ Freiwilligkeit handelt.

    1. Anton Dinslaken

      Lieber Pauke, der Lothar hat es einfach nicht verstanden! Oder will es nicht verstehen. Da kannst Du rein sachlich und Deine beiden Kommentare sind allererste Sahne, schreiben bzw. argumentieren was Du willst. Dieter Albrecht hat für den Artikel mit Rechtsreferendaren korrespondiert und wir haben x-mal dazu telefoniert. Und es wurde nicht nur der Verband am Niederhein angeschrieben, auch noch andere Verbände. Das hat wirklich richtig Zeit gekostet der Artikel

      Wir stimmen überein, einen Beitrag zu fordern unter der Prämisse, wenn Du nicht zahlst wirst Du gesperrt, ist rechtswidrig. Dann kam noch hinzu, was mir besonders stinkt, dass sagen wir mal Kreisliga Schiedsrichter für höhere klassig pfeifende Schiedsrichter egal was finanzieren sollen. Wenn es von mir aus eine Kegelkasse wäre und damit wird ein Ausflug FÜR ALLE finanziert, ok, aber das ist in DD wohl nicht der Fall. Das Thema musste von der IG Schiedsrichter zu Recht angeprangert werden.

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