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Schiedsrichter Luigi Satriano, Quelle Bild: Scheibengruber, Matthias

Regionalliga-Schiedsrichter bei A-Jugend-Spiel attackiert – Spielabbruch

Es war kein spektakuläres Fußballspiel: keine Karten, keine Emotionen. Doch das Ende im A-Jugendspiel des SV Weil gegen den SV Sinzheim hatte es in sich: Rudelbildung, Angriff auf den Schiedsrichter, Abbruch.

Die A-Junioren Verbandsliga Partie des SV Weil gegen den SV Sinzheim wurde am vergangenen Sonntag kurz vor Spielende von Schiedsrichter Luigi Satriano aus Zell im Wiesental abgebrochen.

Satriano, der Spiele der Regionalliga Südwest leitet gab zu Protokoll, dass er von mindestens einem Spieler des SV Weil angegangen wurde. Der Spieler dreht den Spieß um und behauptet, Satriano wäre ihn angegangen. Aussage gegen Aussage, beide haben Strafanzeige gestellt (kurios: diese wurde von beiden Seiten am Dienstag 21.03. zurückgezogen).

Der Jugendleiter der Weiler, Tobias Glasow, gab an, sein Spieler hätte Satriano nur am Arm gezogen.

Disput mit Torwart als Auslöser 

Schiedsrichter Satriano soll in der 85. Minute eine kleine Diskussion mit dem Torwart des SV Weil gehabt haben. Dieser beklagte sich über einen ausbleibenden Pfiff. Daraufhin soll Satriano gesagt haben „Du sollst aufhören dich zu beschweren. Schließlich hast du schon drei Tore kassiert“. Dem sportliche Leiter Glasow gefiel dies gar nicht. „Muss nicht sein“ war sein Kommentar zu der Sache.

Kurz nach dieser Aktion sei ein Weiler Spieler dem Satriano gefolgt. Kurz danach folgte eine Rudelbildung mit dem Schiedsrichter. Was genau passiert ist wissen wir leider auch nicht.
Als Luigi Satriano anzeigte, dass das Spiel abgebrochen sei begab sich dieser in die Kabine. Dort sollen sich einige Zuschauer daneben benommen haben und schwer beleidigende Worte ausgesprochen.

Über diesen Vorfall berichtete die „Badische Zeitung“ zuerst.

 

Das Sportgericht entscheidet nun über das weitere Vorgehen.

Dieser Beitrag hat einen Kommentar

  1. Dieter Albrecht

    Das hat der SÜDKURIER nach fast drei Jahren ja schnell bemerkt. Das Problem „Urheberrecht“ ist allgemein an der Tagesordnung. Von mir ist mal ein ganzseitiger Bericht über einen Sportler von einer benachbarten Tageszeitung veröffentlicht worden – ohne meine Zustimmung. Der betreffende Verlag hat sich darauf berufen, dass es zwischen vielen Verlagen eine Vereinbarung der gegenseitigen Veröffentlichung gibt. Das ist vom Sachverhalt – zumindest bei freien Mitarbeitern – unzulässig. Ein Freund hatte mir die Seite geschickt. Ich habe daraufhin ein gemindertes Zweithonorar eingefordert und problemlos erhalten.
    Bezüglich des obigen Falles gilt – wie auch sonst – die Beweislastumkehr. Soll heißen: Das Medienhaus SÜDKURIER“ muss den Beweis für das geschilderte, nach deren Auffassung verletzte Urheberrecht erbringen.

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